September I t89, Ajj
Georg ven Werdcnberg mit einander „veranlasset" sind nnd wie man dem Grafen Hülfe zugesagt hatauf den Fall, daß der Herzog den Anlas? nicht halten wollte, «». Da die Unruhen in Zürich, ungeachtet^ freundlichen nnd rechtlichen Vermittlung der eidgenössischen Voten nnd der besiegelten Sprüche nndgeleisteten Eide, noch nirbt gänzlich beseitigt zu sein scheinen nnd mancherlei Vorgänge den Boten zu Ohrenkommen, die nicht für Rückkehr des Gehorsams zeugen, von längerer Unruhe nnd Zügcllosigkeit man^er schlimme Folgen fürchten muß, so scheint den Boten der vm Orte nebst Frcibnrg nnd Solothnrn,^ tollte ciuf einige Zeit ans jedem Ort der Eidgenossenschaft ein Bote in Zürich sein und nach Noth-"Ut mit denen von Zürich reden; dann sollten diese Boten in alle Aemtcr reiten, mit den Gemeinden^uzclu reden und sie ermahnen, den neuen Sprüchen nnd der Obrigkeit gehorsam zu sein. Sofern sie^ nicht thun wollteil, so werden die Eidgenossen Zürich helfen, sie gehorsam zu machen, wie sie kraft^ Glinde schuldig seien. Diesen Antrag solleil die Boten heimbringen nnd auf nächstem Tag mit Voll-macht Obern darüber einen Beschluß fassen, >». Heimbringen die Verhandlung der Knechte vonr>w mit des Herzogs von Oesterreich Rathen von Beute nnd Besserung ihres Soldes wegen. Die^uue beauftragt, Recht vorzuschlagen nach Sage der Richtung, haben nun aber angenommen, weitere
^Moiidung für gütliche Ausrichtung zu thun, Beschluß: Lneern und Zug sollen in gemeiner EidgenossenüMeu an die Knechte senden, um sie von unfreundlichen Unternehmungen abzuhalten. Auf St, Mat»sabend s'K), September) sollen sie zu Zürich sein, «z. Zur Behandlung auf nächstem Tag soll manAbringe,,, daß man sich vereinigen soll, in Zukunft Niemanden mehr in Burg- und Landrecht anf-""U'mcu, I». Da die einen Orte Verordnungen gegen die Annahmc von Pensionen, Miethc und Gaben^Ku haben, die andern dagegen nicht, so sollen die Boten auf nächsten Tag Vollmacht einholen, daranü>leiten, daß gemeinsame Grundsätze aufgestellt werden, nach denen diesfalls in allen Orten gehandelt^bcil soll, Mf dem Tag, den die nach St. Gallen nnd Appenzell abgeordneten Boten setzensollon die lv Orte, Zürich, Lneern, Schwhz nnd GlarnS, über den wiederholten Antrag des^ von St, Gallen, sein Land „ vff ctlich weg zu Vilser, der vn Orten, Händen komcn zu laassen"bmproche,, tz. Nach Winterthur soll geschrieben werden, der vom Bach (sich vier Meilen „ ze ringwiS"ihre Stadt zu erlauben, damit sie ihre Wallfahrt und auch eine Badcfahrt nach Baden thun könne,Auf don Tag zu Einsiedel« soll man den Entwurf der an St, Gatten und Appenzell zu erlassendenAbriefe mitbringen,
Einsiedel».
I 4UU, Zl). September <Mmwoch nach s, M-misiag,,
^»aatOarehi» L'ucer»- Allgemeine Abschiede II ilig,
Tie Boten auf nächsten Tag sotten Vollmacht erhalten, über das Anbringen der Stadt Eonstanz^ress dos Landgerichts zu verhandeln, I». Dem Grafen Eberhard von Württemberg, dein älter»,^ '^schrieben, daß er seinen Angehörigen, den Schilling, anhalte, dem von Hans von Grcifcnsceünglen Spruch Folge zu leisten, «?» Zürich sott in der Eidgenossen Rainen dem Herzog nnd der Hcr-' !Ün von Bourbon schreibe», sie möchten dem Rudolf Hedinger von Zürich das rückständige DienstgeldDahlen, ,1. Jeder Bote weiß zu sagen, wie Zürich ans diesen Tag geschrieben hat der Forderungendie einige der Scinigcn an den Herzog von Oesterreich haben wegen Bcntcgcldcrn n, vgl,,
19 *