ZZl) September kll89.
Manns von Dießenhofe», dem der von Friedingcn das Seine vorenthält. «. ES wird beschlossen, dieBeschwerde des HanS Mchcnberg und HanS Ungeltcr gegen die Bcncdiger vor der Hand ruhen zu lassen.Von einigen Voten wird der Antrag gemacht, an Venedig zu schreiben und zu fordern, daß sie den Kauf-leuten and der Eidgenossenschaft daselbst Sicherheit geben, wie auch ihre Kauflculc bei und Sicherheithaben, widrigenfalls man Gcgenrccht üben werde; aus dieses Ansinnen soll man Antwort verlangen undgleichzeitig die Ansprachen der Gesellen berühre». Auf dem nächsten Tag soll über diesen Gegenstandweiter verhandelt werden. «I. Zwischen Götschi Whß, der behauptet, sein Sohn sei gelähmt worden, unddem Hnwhlcr wird erkennt, Hnwhlcr soll dem Sohn des Whß si Gulden geben, damit er sich im Badkönne heilen lassen. Glaubt er dann nicht geheilt zu sein, so mag er sich ans nächster Iahrrcchnung Z»Baden stellen, dann will man ihn „ geschauwcn" und entscheiden, ob sich die Sache zu einem Landtageigne oder nicht. «. Ans Zürichs Beschwerde, daß der Eidgenossen Boten, zu Baden versammelt, ansjeden Mütt Kernen zu Mellingen einen Zoll gelegt haben, der ihrer Stadt merklichen Schaden zufügt'wird dieser Zoll von den Boten dieses Tagö im Auftrag ihrer Obern wieder aufgehoben. I. Ans nächstenTag soll man antworten, wie man die strafen wolle, welche den Kaplan von Eins bei Nacht und Nebelgefangen und nach Engelbcrg geführt haben, da Zürich nicht geneigt ist, ans seinen Anthcil an de»Buße Verzicht zu leisten. K?» Auf nächstem Tag soll man antworten, was man thnn wolle der eidgenössischen Knechte wegen, die in Flandern von den Franzosen, welche ihre Freunde sein sollten,erschlagen worden sind. Ii. Ans dem Tag zu Einsiedel» soll man sich erklären, ob man daS baufälligeSchloß in Sarganö wieder bauen wolle oder nicht. I. Denen von Stellhorn, Bcrnang und Mannen'bach wird befohlen, die Boten, welche in ihren Sachen, der Juden wegen, gehandelt haben, zu bezahlenk. Heimbringen das Schreiben des Königs von Frankreich und dasjenige der dortigen eidgenössische"Knechte, sowie die Anzeige, daß der französische Bote zu Bern sei , sich aber ungeachtet dcS ihm zuge-sicherten Geleits nicht hiehcr begeben wolle. I. Uri erwicdcrt auf die Anfrage, ob es der Aufnahmevon Schwhz in das Burg- und Landrccht mit Wallis zustimme, man möchte ihm zuerst den Entwurfmitthcilcn, dann wolle es sich erklären. Da der Bote von Uri den Inhalt dcS Schreibens dcS Bischtkennt, so wird ihm die Verwunderung über diese Autwort ausgesprochen und ihm empfohlen, die Sachenochmals heimzubringen, da es sich vor der Hand bloß darum handle, zu wissen, ob Uri zur Aufnahmevon Schwhz geneigt sei. Erst wenn man dieses wisse, habe Lneern den vier Orten Tag zu setzen, »>»sich darüber zu berathen, ob man ein Burg- und Landrccht oder ein anderes Bündniß wolle und w>eWürde Uri nicht beistimmen, so sollen doch die drei Orte sich vereinigen und weiter sich besprechen, d»die Sache in Ansehung der Zeitkäufe weder zu verwerfen noch zu verzögern sei. >». Bern, Uri, U »tc>walden, Zug, Frciburg und Solothurn stellen an die IV Schirmortc des Abts von St. Gallen das Ansuchen, die Stadt St. Gallen und Appenzell für diesmal nicht zu mahnen; sie anerbieten sich, die Sachedermaßen an ihre Obrigkeiten zu bringen, daß selbe eine Botschaft hinanSschickcn, um, wo möglich,Sache in Güte beizulegen. Sofern dieses ohne Verzug geschehen wolle, willigen die IV Orte ein; würdeaber der Schritt keinen Erfolg haben, so sollen dann jene Orte alle unverzüglich mit ihnen die Mahnungergehen lassen. Solothurn und Frciburg namentlich werden aufgefordert, hierin gemeinsam mit den übrige»Orten zu handeln. Die Boten, welche nach St. Gallen und Appenzell reiten, sollen nachgehcnds einenTag ansetzen und diesen durch Zürich den andern Orten, persönlich aber dem Abt und der Stadt St. Galle»und denen von Appenzell verkünden, i». Jeder Bote weiß, wie der Herzog von Oesterreich und Gral