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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni <489. Z25

2r gcmeind wolle den da Innen nit haben." Diese vier Artikel will man heimbringen und ans demnächsten Tag deshalb antworten. Dabei hält man für gut, daß Lueern, Uri nnd Unterwaldcn sich gemein-em berathschlagcn, wie man auf Schwhz einwirken wolle, damit es beim Stanscrvcrkommniß bleibe.»>>»». Zürich fordert 7l Gulden für die in gemeiner Eidgenossen Namen vollzogene Sendung VicggcrS"ach Innsbruck in Sachen des Grafen Georg von Sargans. Man beschwert sich über die hohe Rech-nung, nnd gibt Zürich zu bedenken, daß Bicggcr nicht allein des Grafen Georg wegen dort gewesen,nüll übrigens dem letztern schreiben, daß er die Kosten abtrage, im. Bartholomäus Bartcnschlaher, der»n Berngebict einen Todtschlag begangen, ist auf Urfehde losgelassen; dem Vogt von Lcnzburg wird ge-Ichricben, er soll ihm sein Gut wieder zustellen. «»«». Man soll heimbringen, „so hicfür einichö orteöburger oder landlüt vor vnser Eidgnoschafft Polen zu schaffen haben, ob nit billich desselben ortS BotenN'N Im vßstan sollen", wenn dessen Sache zur Behandlung kommt. Baden siebt von dem Anspruch

ab, den Abt von Wettingcn seines Bnrgrcchts wegen unter seinen GcrichtSstab zu ziehen, nnd der Eid-Mosssn Voten setzen sodann grundsätzlich fest: Wenn Jemand in der Stadt oder Grafschaft Baden An-brachen gewinne an den Abt von Wettingcn oder die Seinen, so sollen selbe vor dem Vogt zu Badenangebracht werden; hat dagegen der Abt Ansprachen an Bürger oder Hintersaßen der Stadt Baden, sololl er dieselben suchen vor der Stadt Baden Gericht und Stab. «ßiz. In diesem Jahr ist an das Vogt-bauo z„ Pgpfu verwendet worden die Summe von 839 Pfund 17 Schilling, ii. Heimbringen, was^>r fnrdcrhin nnscrn Vögten für ein Hcrrcnmahl nnd für ein Kncchtenmahl anrechnen wollen. 55. Heim-bringen die Bitte des Hans von Mnmpf, daß ihm an ein Roß, welches ihm beim Dienst an dem BauBaden abgegangen, etwelche Entschädigung geleistet werden möchte. Der Hammerschmid nnd seine^cnosseu sollen gegen ihre Widersacher ein Recht auf gleichen Znsatz zu Bern annehmen. Obmann istWilhelm von Dießbach, Schultheiß. Dessen hat man sich für die von Schwhz gcmächtigt, wie jeder Boteund Tag gesetzt nach Bern ans den 15. Tag des andern HerbstmonalS. im. Auf nächster Jahr-^ä)»u»g will man über die Ansprache derer von Baden auf Hölzer, von denen Andere meinen, sie gc-bbren au das obere Schloß, verhandeln. Inzwischen sollen die Vögte der Sache nachgehen, vv. Die^tschafz Königs von Frankreich legt ihre Ercdenzbriefc vor, meldet des Königs Gruß nnd Geneigt-en, die bestehende Vereinigung zu halten, oder über eine neue mit den Eidgenosicn in Unterhandlnng^ treten; jedoch gebe der König zu bedenken, daß er nicht so viele Gülte nnd Nutzungen habe, wie seinBater gehabt babc, auch möchte er vernehmen, was die Eidgenosicn ihm zu leisten gedächten. Sodanil"'eldct die Botschaft, der König habe vernommen, der römische König nnd der Kaiser bewegen nnbilligcr^sie die deutsche Nation gegen ihn; er bitte die Eidgenossen, sich dieser Bewegung nicht anzuschließen,eninach, ^ls wir an Im erkennen lassen haben, mit welich gewalt er gcvcrtigt shc", hat der Bote^ Königs von Frankreich zu erkennen gegeben, der König wolle uns jährlich <<>,111111 Franken geben,^ 1 unter der Bedingung, daß wir ihm ungefähr 35119 Knechte um ziemlichen Sold zulaufen lassen nnd"ns für den Fall, daß Jemand ihm Obcrbnrgnnd abziehen wollte, verpflichten, ihm noch 4<>t><> Knechteseinem Sold zuzuschicken, sofern er unsere Hülfe begehre. Auf diese Bedingungen habe der Bote Voll-^ä>t zu unterhandeln, dagegen habe er keine Vollmacht, die Vereinigung zu erneuern, welche des Königs^c> mit den Eidgenossen gehabt. Das Alles soll jeder Bote heimbringen. Rechnung: Dicßcn-

üibt jährlich 75 Gulden. Davon ist Zürich gegeben 31 Gulden 3 Ort, Schwhz 33 Gulden, als^ ^lsdtichrciber von Zürich nnd der Ammann von Schwhz nach Mailand geschickt wurden; der Rest,