Juni 1489,
in Rechnung stellen, Von denen, die Vögte im Wagcnthal gewesen sind, soll man einvernehmen,wie viel der Fnttcrhabcr ertrage, und ob die Vögte ihn behalten oder verrechnen sollen. Einige dicsfälligcRcchnnngsanstände zwischen dem vorjährigen Vogt, Vicggcr von Zürich und dem jetzigen Vogt, Ln.r Zeiner,auch von Zürich, werden ausgeglichen, Luecrn soll in aller Eidgenossen Namen dem König von
Frankreich und Andern, bei denen eidgenössische Knechte sind, schreiben, daß sie selbe heimschicken undkeine mehr annehmen, I»ß». Jedes Ort soll die ihm ungehörigen Knechte ebenfalls heimmahncn. Allediese Briefe soll man bis Sonntag vor Maria Magdalena (19. Juli ) zur Weiterbeförderung nach Lucernsenden, <«. „Vnsern Eidgenossen von Lucern ist bcuolhcn, In vnser aller Namen vnserm allcrheiligstenVater, dem bähst, zu schriben, das sin heilikeit dem bischoff von Kostenz gewalt gebe, die vbcltätigcnPfaffe», so den tod verschifft haben, zu degradieren vnd der wcltlichkcit zu benelheu. Vnd dabh HernRnlandcn Göldli von Zürich vnd dem Hertcnstciu, als die ich zu Rom sind ze schriben, zu erknnncn, obdas vß gnaden Harns! Pracht mög werden oder was das kosten wurde," «Iii. Schwhz berichtet, eS habeHans Schunds wegen die Scinigcn heim- und zur Ruhe gemahnt. « < . Luecrn erhält Vollmacht, denKeßler von Mellingen und den Keßler Hanö lllin gegen einander zu verhören und in der Sache nachErmessen zu handeln; ferner in der Eidgenossen Namen dem von Mellingen Urkund zu geben, daß erin der ganzen Eidgenossenschaft seinem Gewerbe nachgehen möge. lll. Die ans der Grafschaft Windegg,welche an Schwhz und Glaruö gehören, begehren bei ihrer hergebrachten Zollfrcihcit zu Staufen zu bleiben-TN. Ebenso glauben Schwhz und Glarus vom Grafen Georg von SarganS des Zolls gefreit wordenzu sein, Antwort: Die Eidgenossen wollen bei dem Zoll und Kauf bleiben und ihnen darum Recht stehen,Zill». Der Lcutpriester zu Luecrn, Namens deö DccanS und Kapitels, verlangt 8 Gulden Kosteil zurück,den sie wegen der Gefangenschaft des Kaplans von SinS gehabt, da sie das Interdikt haben haltenmüssen. Das wird ihnen abgeschlagen, es sei denn, daß sie auch uns unsere dicsfälligen Kosten wollentragen helfen, ii. Heimbringen die verschiedenen Ansichten über Bestrafung derjenigen, die den Caplanvon Sins nächtlicher Weile gefangen abgeführt haben, Kit.« Der Bischof von Eonstanz will dem Abtvon Engelbcrg schreiben von des Pfaffen zu SinS wegen, wie jeder Bote weiß, SI. Die von Schwhzhaben jetzt auf dem Tag zu Brunnen folgende vier Artikel angezogen: i) Von der Waat wegen sei eiiwRichtung gemacht worden, woraus den Boten „ vil gaugeil". Man begehre zu wissen, was den Botengeworden sei, L) Gabriel Morasin habe ihnen gesagt, im Streit zu Graudson seien über 1<)l1,l)ffl> Guldengewonnen worden, und es hätte auf jeden Mann der Eidgenossen wohl lffl) Gulden Beutcgeld getroffen,wofern man damit recht umgegangen wäre. Da nun aber Einer nicht einmal 1 Gulden erhalten habe,so begehre man zu wissen, wie in der Sache gehandelt worden sei. !) Man soll auch erkunden, wie vielvon dem Geld, womit der König von Frankreich Obcrburgund gelöst hat, den Boten geworden st>-4) „Zum Vierden haut sh angezogen von der Pensionen, mieth vnd gaben wegen, wie man sich darinuhalten vnd das verkommen welle, dann es ein notturft she, nachdem vnd man sähe, das es Zürichwol erschossen, wo eine biderbe gemeind nit gesin wäre. Nu sh es der vnd ander fachen halb not, dassich die gemeinden allenthalben sammlcn vnd die zu sollichcn Sachen reden, damit es hicfür nit als bishargeprncht werde, Nu haben der Eidgenossen botteil zu Staus ein verkomnuß gemacht, So in cim Artikelwhßt, das sich dhein suudcrbar gemeind samlcn söllc, das doch wider der Eidgenossen lob, nuz vnd crc sh-Dann nach gestallt so she not, das sich sollich sundcrbarc gemeinden bcsamleut, dann es Hab bishar derEidgnoschafft nit vbcl erschossen; vnd das man den selbigen Artikel vß dem Vcrkomnnßbricff tüge, deuil