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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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322
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Juni 1-489,

bösen missetat wegen, also dz er ein kezer, ein mördcr, ein böswicht vnd derglichcn were, dz er danngcwalt hette, In zcdegradiereit vnd der weltlichkeit ze empfehlen, Im zctnndc nach sincm verdienen; vndsol man vss den tag zu baden antwurt darnmb geben," Hv. Die Antwort dcö römischen Königs, ansderer von Zug Verlangen, daß er ihren Knechten den von Rotaller zugesagten rückständigen Sold bezahlenmöchte, soll man heimbringen, ebenso das Anbringen Zugö an die österreichischen Räthc bezüglich desdortigen stcntpricsterö von des Gcheißcnö wegen, so sin gnad Im tan haben sol" und die dahcrigcAntwort der österreichischen Räthe. v. Jeder Bote weiß, wie die Streitigkeiten zwischen dem Herzogvon Oesterreich nnd dem Grafen Georg von Sargans zu Recht bctädiget sind nach Laut eines besiegeltenAbschieds, über dessen Annahme oder Verwerfung der Herzog innert sechs Wochen nach stuccrn berichtensoll. Zu Baden soll man Antwort geben, wie man diejenigen strafen wolle, welche bei Nacht undNebel den Priester zu Eins in gemeiner Eidgenossen Acmtern gefangen genommen haben. JederBote weiß, wie die Angelegenheit zwischen denen von Tins und ihren Priestern geordnet worden ist.

Das t'uccrucrcmnplar datirt dicstn Abschied: Dienstag vor Corporis Nhristi (lv. Juni), die andern Montag vor o'orporiet'hristi (15, Juni),

1.

Bad en.

18. Zlllli «nach Pfingsten,.

StaatSarAiiv Zürich Allgemeine Abschicke, I. WA. 278. Staatsarchiv Bern- Allgemeine eidgenössische Abschiede, >5. 2!U.

Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. NielanS zur Kindcn, Venrich. Lncern. LudwigSeiler, Schultheiß. Uri. Jost Püntincr, Seckelmeister. Schwhz. Ulrich Anfdermaur, Ammann. Unterwaldcn. HanS Kiser, Seckelmeister. Zug. Rudolf Heinrich. Glarus. Hans Schübelbach, Seckelmeister.

». Dem Hans stanz wird von den VII Orten (außer Zürich ) geschrieben, er möchte sich in Koste»des Grafen Georg von SarganS zu der Rechnung verfügen, welche selber den österreichischen Rathenablegen werde. I». Heimbringen, daß bezüglich dcö Zolls zu Kloten und der standzüglingc zu Kastelstuhl Zürich bitte, man möchte es bei seinem unvordenklichen Besitz bleiben lassen, oder, sofern mandas nicht wolle, mit ihm nach Inhalt der Bünde zu Recht kommen. «?. Dem Gelciter zu Baden wirdbefohlen, von den Wagenlcntcn das Gclcitgcld zu nehmen, ob sie das Wortzeichen von Kloten habe»oder nicht. Der Vogt soll den Gelciter hicbci schützen, «l. Mail hat mit derJndishcit" geredet, dassie fürdcrhin keinem in der Eidgenossenschaft seßhaften Christen mehr etwas auf Wucher leihen sollen, ^verpfände ihnen dann fahrendes Gut. Und auch in diesem Falle sollen sie nicht mehr Zinö nehmen alsvon einem Gulden in der Woche einen Denar. Mit liegendem Gut nnd Briefen sollen sie sich nillstPfand geben lassen. Was sie bisher geliehen, das soll ihnen nach staut ihrer Verschreibnugen entrichtewerden. Im klebrigen erhalten sie die Zusicherung, daß man nach Inhalt der ihnen gegebenen Abschiednnd Gclcitbricfc ihnen noch für die ausgesetzte Anzahl Jahre das Geleit belassen werde. «. Danobc»hat man beschlossen, daß nach Abfluß dieser Jahre den Juden zu ewigen Zeiten kein Geleit mehr gegebenwerden soll, um in der Eidgenossenschaft zu sitzen, nnd falls es dennoch geschähe, so soll ein solcher Beschlich keine Kraft habe». Die von Dicßenhofcn verlangen hierüber eine Urkunde. Man will ihr Begehrenheimbringen, t. Auf die Anzeige des Vogts im Oberland, daß Etliche mit Flößen den Rhein herab-fahren nnd den Zoll verweigern, wird selbem befohlen, solche erst freundlich zu warnen, sodann gesss"