Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
317
Einzelbild herunterladen
 

Mai <ck89.

L ucer n,

sslstti lMitiwoch vor Sl. Urbsnstag)

Staatsarchiv Lucer» Lucerncrabschiedcsammliing. II, Z»Z. Staatsarchiv Zürich Ättqcmcinc Abschudc. I. ?7S

Boten: Zürich, Gerold Meyer von Knonau; Kicnast. Bern. Der von Rümlaug. Lucern. Lud-wig Seiler, Ludwig Krämer, Schulthciße. Uri, Ammann zum Bruuucn, Schwyz. Ammauu Anfdcrmanr;Jost Jacob. Obwaldeu, Jcnui Dieggischwaud. Nidwalden. Heinrich Winkelricd. Zug. Vogt Albrccht.Glarus. Heini Jcuni. Freibürg. Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solothuru. Schultheiß Vogt.

». Auf das Schreiben derer von Visanz, mau möchte bei dem Wagner und dessen Gesellen dieLoslassung ihrer Angehörigen bewirken, da ja sie in gar keiner Verbindung mit Burgund stehen, sonderneine Reichsstadt seien, wird erkennt, mit denen von Schwyz ernstlich zu reden, daß sie ihre Angehörigennach Hause mahnen, die Gefangenen von Besauc.on loslassen und sich des Hammcrschmids nicht fernerannehmen, damit man nicht in noch größere Unruhe komme. Da die auf diesem Tage anwesenden Boteneine bestimmte Zusicherung diesfalls nicht geben wollten, so wurde weiter beschlossen, daß ans nächstenSamstag von gemeinen Eidgenossen eine Botschaft nach Schwyz gesendet werden soll. Würde Schwyznicht entsprechen, so sollen die Boten auf nächsten Tag hinreichende Vollmachten bringen, um diese Anständebeseitigen zu können. I». An den König von Frankreich hat man geschrieben, er soll die Knechte ver-abschieden und die Vereinigung halten. In gleicher Weise wird nun von diesem Tage auch an die Knechtegeschrieben, daß sie zurückkehren sollen. Zudem soll jedes Ort die Scinigcn noch insbesondere zur Heimkehr auffordern unter Strafandrohung je nach der Verordnung jedes Orts. An die Rotcrin wirdgeschrieben, daß sie gegen die Höldcrli auf Sonntag nach Pfingsten < Ick. Juni) zu Lucern sein soll.Kommt sie nicht, so wird man die Höldcrli bei ihrem zu Rom erhaltenen Spruch schirmen, «I Aufbeinselben Tag sollen auch der Möttcli und die von Mcttlen in ihrer Streitsache wegen Reisekosten gegeneinander gehört werden. «. Bezüglich der Aufnahme fremder Bürger oder Landleutc sind Uri, Schwyz,klntcrwaldcn, Zug und GlaruS einig, daß man keinen Ausländer als Burger oder Landmann eines Ortsaufnehme, er ziehe denn mit Feuer und Licht dahin. Zürich will bei seiner Freiheit, nach seinem GefallenBürger aufzunehmen, bleiben. Bern, Solothurn und Freiburg haben ihren Boten keine Vollmacht gegeben,Kwas zu beschließen. Lucern hält seine Antwort einstweilen auch zurück. Beschluß: Den Gegenstand noch-mals heimzubringen bis zum nächsten Tag. Auf ebcndcm Tag soll man sich aussprechen, ob in Zukunftein Ort jemanden zum Bürger oder Landmann annehmen soll, der in gemeiner Eidgenossen Gebietenoder Gerichten angesessen ist. I'. Der von Landenberg wird mit seiner Beschwerde auf den nächsten Tagverwiesen.Item als die von Schwyz anbracht Hand vnd mcincnt, Jr gemeinden wellen den Ar-rest so in der Vcrkomniß zu stans stat, dz sich die gemeinden nit söllen sammeln u. s. w., nit darin haben,sok ictlichcr bot treffcnlich heimbringen vnd onch dorumb vff den ncchstcn Tag zu Lucern antwurt geben.Tae von Zürich, Bern, Sollenturn und Friburg wellen den Artikel nit heimbringen, sundcr wellen by dervcrkomniß bclibcn, wie die gemacht ist." Ii.ES sol jeder böte heimbringen von der von Zürich wegenvcs Rcgementz vnd der nüwcn RathSherrcn halb, dcsglichcn derer, so noch gefangen sind u. s. w., als dannberer von Lucern Bot Inen dz geschriben hat." I. Zug soll mit den Scinigcn verschaffen, daß siekcinen Krieg anfangen und nichts gegen Frankreich unternehmen, da Pensionen und Dicnstgcld abgestellt