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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
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316
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Mai 1489.

ding, Altammann; Dietrich in der Halten, der junge. Obwaldcn. Claus von Zuben, Ammann. Nid-walden. Heinrich Zumbüel, Ammann. Zug. Hans Schell, Ammann; Heinrich HaSlcr. GlaruS. JostKuchli, Altammann; Werner Rictlcr.

Die sogenannten Waldmannischen Spruchbricfe. Siehe Helvetia Bd. Iii. S. 499 ff.

1489, 12. Mai (Dienstag vor Sophie) schreibenvon Stetten v»d lendern gemeiner Eidgnon Netc jep zu Zürch versammt"an Statthalter und Räthe zu Wintcrthur. Nachdem nun die Zwistigkciten zwischen der Stadt Zürich und ihren Angehörige» außerder Stadt beigelegt seien, habe am Charsreitag der Brisacher von Tcttlikon in Winterthur eine den Boten sehr mißfällige Hand- jlung begangen. Jedoch haben sich die Bote» mit Wisse» des Schultheißen von Wintcrthur gcmächtigt, auch diese gänzlich in Ver-gessenheit zu stelle», und begehren nun, daß Winterthur dieses anerkenne. (Missiv im Stadtarchiv Lucern.)

Luc ei n.

> 1. Mai lMontag vor Mitt- Mai,.

Staatsarchiv Luecrin Luccrnerabschicdrsammlung. l>. 2!>ä.

Boten: Zürich. Brcnnwald. Bern. Bcilner Hetzet; der von Rümlang. Lnecrn. Ludwig Krämer,Petcrmann von Meggen, Altschulthcifie. Uri. Andreas Rincr. Schwhz. Vogt Mcttlcr; Vogt Schribcr.Unterwaldcn (nicht angegeben). Zug. Ammann Steiner; Ammann Schmidö Sohn. Glarns (nichtangegeben). Freibürg. Dietrich von Cndlisperg. Solothnrn. Der Seckelmeistcr.

Die von Zug, besonders die Gemeinde, sind Willens, gegen den König von Frankreich nachBurgund zu ziehen; bloß die Besorgniß, es möchte das den in Frankreich befindlichen eidgenössischenKnechten Schaden bringen, halte sie noch zurück. Das sollen die Boten heimbringen. Und da letzthinein Tag angesetzt worden ist auf Sonntag nach Mitte Mai, so wird nun beschlossen, derselbe soll erstam darauf folgenden Mittwoch beginnen, und da sollen dann aber alle im letzten Abschied ausgesetztenPunkte endlich und ohne weiteres Hintcrsichbringcn erledigt werden, namentlich die Angelegenheit derPensionen, Gaben und Geschenke, wie solche schon von einigen Orten verboten worden sind. Dem Königvon Frankreich soll man ncuerdingö schreiben, daß er unsere Knechte beurlaube, oder aber die Vereinigungherausgebe; man soll sich ferner bcrathcn, wie man die Knechte hcimnehmen und zu Hause behalten möge.Zug wird aufgefordert, auf nächsten Freitag (16. Mai) eine ganze Gemeinde aus der Stadt, von Baar,Aegcri und vom Berg oder aberircn vollen Gewalt" in der Stadt zu versammeln. Boten von Lucern,Uri, Schwhz und Unterwaldcn sollen dann mit ihnen reden, daß sie keinen Krieg anfangen, keine andereeidgenössische Gemeinde aufwiegeln, überhaupt nichts nnternehmcn bis znm nächsten Tag. I». Der Botevon Schwhz soll an seine Herren bringen, daß diese die Ihrigen anhalten, der Sache des Hammerschmidöwegen nicht Leute zu belästigen, welche daran keine Schuld haben, daß sie daher auch die zwei zu Bielgefangenen Besancer loslassen, und Niemanden mehr ohne der Eidgenossen Einwilligung gefangen nehmen,da Bern, Frciburg und Solothnrn ihrer Märkte wegen sich über solches Vornehmen merklich beklagen.

Auf nächstem Tag zu Lueern soll, nm dem beständigen erfolglosen Heimbringen ein Ende zu machen,ein endlicher Beschluß in Betreff des Zolls zu Klotcn gefaßt werden. ,t. Ebenda soll die Sache zwischendem Weib des Langcnthalcrö und dem Voten von Brcmgartenvon der elichen Sach vnd dcö CostenSwegen" behandelt werden.