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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Januar lst89.

auf einem andern Tag in Bcrathung genommen werden. Unterdessen möchte man sich gegenseitig freundschaftlich halten; auch werde der schwäbische Bund gebeten, unsere Bnndesgeuosscu, namentlich die StadlEonstanz, in Ruhe zu lassen, t. Der Abt und die Stadt von Rheinau klagen neuerdings, wie sie mitder Judenschaft überladen und belästigt seien, und bitten um deren Fortwcisung. Beschluß: Man wolle dieJuden imThurgau die versprochenen Jahre hindurch nach Laut ihrer Urkunde dulde»; inzwischen soll sich abnder Landvogt über ihr Verhalten erkundigen und berichten, damit man nach Ablauf der Zeit Ursache habe,sie sortzuweiscn. K. Zürich wird beauftragt, mit dein Untcrvogt von SinS, der den Mörder entweichenließ, ernstlich zu reden. I». Dem Georg Good wird von den österreichischen Räthen in Betreff sein"Ansprache an den Herzog das Recht zugesagt, ii. Graf Georg von SarganS soll seine Forderung anden Herzog von Oesterreich dem Boten von Zürich, der in gemeiner Eidgenossen Ramcn znm Herzogreitet, dem Meister Bieggcr, schriftlich eingeben. Der Bote wird dann den Herzog ersuchen, deshalb einenfreundlichen Tag mit den Eidgenossen zu leisten. Wird die Sache des Grafen Georg gütlich ausgetragen,so soll man heimbringen, daß man sich mit den Angelegenheiten des Herrn von Mötsch und Anderer, dienicht unsere Bundesgenossen sind, nicht befassen wolle, Der Herzog von Oesterreich erklärt sich bereit,den Kindern des Grafen Oswald von Thicrstcin sel. um dessen Ansprache Recht zu sieben. Graf Wilhelmhat hierauf das auf die Stadt Eonstanz gebotene Recht angenommen. I. Die österreichischen Botenerklären, der Herzog sei festen Willens, die Richtung mit den Eidgenosse», die bereits sich so wohltbätigerzeigt habe, auch ferner streng einzuhalten, worauf die Eidgenossen eine gleiche Versicherung auch llN'^seits gegeben haben. Der Vogt von Baden zeigt an, er habe einige Reiseknechte gefangen gcnommcn, welche ihrer Jugend wegen noch nie geschworen haben. Hierauf wird erkennt, diese sollen behandeltwerden wie die übrigen, nur soll die Strafe ihnen an der Ehre nicht schaden. Der Bischof vo»Eonstanz meldet, er strafe die KriegSknechte in seinen in der Grafschaft Baden gelegenen Gerichten, nndie Eidgenossen sie in den ihrigen strafen; er glanbe aber berechtigt zu sein, die Bußen zu bcbalten.wird erkennt, den Bischof dabei bleiben zu lassen. «». Heimbringen, ob man die Leute im obern Thuraudas Landgeschrei wolle schwören heißen, und ob man, wenn solche in Kriege laufen, die Bußen de>'Gerichtsherren lassen oder selbe selbst einziehen wolle. >». Der Abt von St. Gallen meldet, es wcrd'-ungcachtct er das KriegSgclänf bei Eid, Ehre und Gut verboten habe, in seinem Gebiete immer dagegengehandelt (es wolle jenes Verbot nichtbcschüßcn"). Er bitte daher, man wolle dem ihm gegebenen Hanl'tmann von Zürich befehlen, hicrinfalls nach der Eidgenossen Gefallen zu verfahren, und wenn auch ^nichtbeschüßeu" möchte, so möchten die iv Schirmortc ihm eine Botschaft senden, die Gemeindensammeln und mit ihnen reden. Antwort: Man werde dem Hauptmann die nöthigen Befehle crtheileu,und gern eine Botschaft senden, wenn der Abt eine solche verlange. Der Abt von St. Gallen klagt,er habe bereits dem Kaiser eine große Summe zahlen müssen, was dem Kloster sehr schwer falle;stehe er in Sorge, der Kcliscr werde noch mehr fordern, daher er um Rath bitte, was er zu thun habeAntwort: Er möge zuwarten, bis etwas gefordert werde und dann au die Schirmorte berichten. »die Klage dcS VogtS im Oberland, daß der luccrnische Vogt zu Werdenberg Sachen vor sein Gerüstziehe, welche von Rechts wegen ihm, dem Vogt im Oberland, zukommen, wird Lneern aufgefordert, s^'deshalb zu verantworten, u. Der Abt von Wcttingen berichtet, beim Antritt seiner Würde sei das Klost"höchst baufällig gewesen, und stecke in großen Schulden. Es müsse bei 533! Pfund gelten, wogegen bc>eKloster nicht mehr als 3ll>l> Stuck und 5?tt Eimer Wein anVorstehendem" babe. Hierauf eröffnet e>