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Räthe werden c.sncht, dem Herweg zu empfehlen, das! er den vorgeschlagenen Vergleich hinsichtlich derAnforderungen des Grafen Oswald von Thicrstein eingehen und dessen verwaisten Kindern die Summevon «000 Gulden in gewissen Terminen bezahlen möchte, wenn nicht von Rechtes wegen, doch in Berücksichtigung der vielen Dienste, so ihm Graf Oswald geleistet und welche dessen Söhne ihm noch leiste»können, dann auch um den Eidgenossen einen Gefallen zu erweisen. Wolle der Herzog aber nicht zahle»,so möge er doch den Söhnen nach Inhalt des Berichts zu Recht stehen. Da ein Knecht auS demSarganserland, mit Namen Georg Good, vom Herzog von Oesterreich für ihn. geleisteten Dienst miteinigen Gütern belohnt worden, diese ihm aber unter Verheißung eines ErsaücS. den er noch nicht erhalten,wieder genommen worden sind, so wird mit den österreichischen Rathen gesprochen, um zu bewirken, daßder Herzog ihm sein Versprechen halte oder ihm dafür zu Recht stehe,'da der Knecht ans den Vogt zuFcldkirch oder ans Ammann und Rath daselbst Recht bietet. Alles das wollen die österreichischen Räthcan ihren Herrn bringen und dann ans dem Tag zu Zürich seine Antwort eröffnen. I». Der Vogt imOberland erhält den Befehl, den Rudolf Sarganscr. Peter Kraft und andere aus dem Sarganscrland.welche den österreichischen Boten, Doctor Stnrzcl, ans seiner Heimreise geschmäht hatten, in Eid zu nehmen,das! sie ans den angesetzten Tag sich nach Zürich zur Verantwortung stellen werden. GlarnS erbietet sich,den Rudolf Sarganscr. seinen Angehörigen, hiczn zu weisen. I. Die Botschaft des römischen König"ladet d.e Eidgenossen als „merklich hochgeachtete Glieder dcö Reichs« ein. den nach Speyer anSgcsclMdenen Reichstag durch eine Botschaft zu beschicken, um über des Reichs Wohlfahrt bcrathcn zu helfen-k. Der römische König ersucht die Eidgenossen, dafür zu sorgen, daß ihre Knechte nicht mehr zu seinemSchaden .n den D.enst des Königs von Frankreich laufen, was. wie er vernommen, ohne der Obrig-keiten Wissen und W.llen geschehe. I. Der Vogt von Bade., fall die ans Frankreich heimkehrende»Kr.cgSkncchte ,o lang »n Gcfangniß halten, bis jeder 10 Pfund erlegt hat. Z„. Fall der Unvermöge"-he.t soll jeder für jedes Pfund eine Woche bei Wasser und Brod sitzen. Dann sollen sie aufgezeichnetwerden und ihre Zunge soll Niemandem weder schaden noch nützen, es sei denn, daß einer wegen gute"Betragens begnadigt würde. Ebenso wie in der Vogtei Baden soll es auch i>. andern gemeincidgenössischc"Gebieten gehalten werden, .... Dem Bischof von Constanz wird geschrieben, er soll die Knecbtc. dieaus seinen Gerichten in der Grafschaft Baden in den Krieg gelaufen sind, strafen und auf den nächste»Tag se.nc Botschaft senden, um zu erklären, was für Rechte er in dieser Sache zu besiüen vermeine«. An . adcn, Bremgarten und Mellingen wird geschrieben, die Eidgenossen meinen das Recht zu habe»,die ungehorsamen Rcislänfer auö diesen Städten zu strafen; seien sie nicht gleicher Ansicht so möchte"ne au; dem nächsten Tag zu Zürich ihre Einwendungen anbringen und ihre dicsfälligcn Freiheiten vor... M. m,d S>.d. S., G.„.» »,.d ^ sich dnmwilii.,.
mzchorw«» R-i«„k. zu ..»Wichen, f-ls« man ihrc dirsfäm,,«n.cht als genügend erachte. Ge.chzc.tig bitten sie NM Rath, wie sie sich zu Verhalten haben da derKaiser sie ans den Reichstag nach Speyer berufen habe. Hierüber soll ihnen ans de... nää.'sten Tagzu Znr.ch Antwort werden. Ebenda soll bcrathcn werden, was man bezüglich derer .... ober» Tb'"-gan thnn wolle, die den Eidgenossen noch nie geschworen haben und bei denen das Kriegsgelänt vorzügl.ch seinen Anfang genommen haben soll. Auf das Ansuchen des Abts von Wettingen man moch".hm se.nc Rechnung abnehmen und verschiedene Anliegen, die er vorzutragen habe anhöre» 'wird erkennt,er soll mit Einigen ans seinem Convent ans den Tag nach Zürich kommen. ... Uri Schwyz und Unter