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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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307
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Deecmber >488.

angegeben). Zug. Hasler. Glarns. Ammann Kuchli. Fr ei bürg. NiclanS Pcrrotet. Solothnrn.Hans Stölli, Scckclmeistcr.

»». Der Mehcnbcrg von Zng hat, ungeachtet früher von ihm ausgestellter Urfehdebricfe, gegen diefftadt Zürich und den Bürgermeister Waldmann grobe Schimpfrcden sich erlaubt, wofür man gcschworncKundschaft hat, so z. B.:Die von Zürich haben ein frhheit, darin schiße er Inen vnd sy habcnt drveid gesworen, einen dem römischen künig, einen minem Herrn von Oestcrrich vnd einen gemeinen Cidgenossen; möchte dz mit ercn sin, glanpte er niemcr."Item als er in einer stubcn gewesen ist, daetlich frowcn sungeut, dar In vndcr anderm lntet:Wer der Waldmann houbtman gsin, so wer diebüt der gsclleu gsin""; do rette derselbe Mehenbcrg, sh sungcn nit recht, sie sollten singen:so werbic büt verstollcn gsin!"" Ferner:Dcrsclb Her Waldmann habe gen Lneern vmb ein gleit geworben,do wurde Im gcantwurt, wer er ein bidcrbmau, so dörffte er keines glcitö!" Dieser Schmachrcdcn wegenwird denen von Zürich und dem Bürgermeister Recht gestattet gegen den Mevcubcrg, welcher deshalb zuBremgartcn ins Gefängnis! gelegt worden ist. Die Boten erklären, daß sie an solchen Acnßcrniigenoin merkliches Mißfallen haben. I». Der schwäbische Bund erklärt durch seine Botschaft, daß er keinesWegs gegen die Eidgenossen gerichtet sei, sondern einzig den Zweck habe, Ruhe und Ordnung zu Handhaben, den Räubereien entgegenzutreten und etlichen Fürsten, die sich Bedrückungen erlauben, WiderstandGilten zu können. Der Schmachlieder wegen, welche gegen die Eidgenossen gesnngcn worden sein sollen,demerkt die Botschaft, cS könne solches nur von leichtfertigen Leuten geschehen sein, die man nach gehöriger Anzeige so strafen werde, daß die Eidgenossen damit zufrieden sein werden. Denn cS sei ans einem>ag ein Beschluß gefaßt und im ganzen Bund verkündet worden, daß Niemand weder mit Worten nochMit Werken sich den Eidgenossen widerwärtig zeigen soll. Falsch sei das Gerücht, daß der Bund denHerzog von Mailand gegen die Eidgenossen anfgestistet habe. Man begehre mit den Eidgenossen Freundühaft zu halten und erneuere, zum Beweis dessen, den Antrag, daß sie mit dem schwäbischen Bund in ein"Berstcntnnß" treten möchten. Ans dieses Anbringen wird von den eidgenössischen Boten ebenso freundlichheanttvortet: Wenn der schwäbische Bund seine Freundschaft im Werk beweise, die Schmäher strafe und"»lere BnndeSvcrwandten unangefochten lasse, so sei man zum Frieden geneigt; den Antrag zu einerVerbindung wolle man heimbringen, jedoch unter der Voraussetzung, daß unsere Bundcsvcrwandten,ff'wie auch unsere Rachbarn von Constanz des schwäbischen Bundes halber unangefochten bleiben, waSdessen Boten ebenfalls heimbringen wollen. Zur Erthcilung einer einläßlichen Antwort wird Tag angesetzt'wch Zürich auf Montag nach St. AntoninStag cl9. Januar 1489). r. Mit eben so freundlichen Worten"öffnet die Botschaft des Herzogs von Oesterreich, daß der Herzog allen seinen AmtSlcuten befohlenöabe, mit Strenge gegen solche einzuschreiten, welche wegen Schmachreden ans die Eidgenossen eingeklagtMcrden. Gleichzeitig wird angezeigt, der Herzog sei mit Borbehalt der zwischen ihm und den Eidgenossenbegehenden Verträge für seine in Schwaben gelegenen Lande dem schwäbischen Bunde beigetreten. «I. Mitöen österreichischen Boten wurde wegen dcS Graf Georg von SarganS geredet, woraus sich diese erbotenbabcn, dem Grafen seiner Anforderungen wegen zu Recht zu stehen und inzwischen die Acht gegen ihnunstcllen zu lassen, sofern der Graf auch dem Herzog bezüglich seiner Klagen vor gleichem Gericbt zuffecht stehen wolle. Hierauf wird erkennt, dem Grafen sei zu schreiben, daß er dieses Anerbieten annehmenMg,, heimbringen, daß der Mörder, der zu WilliSan entronnen, dann wieder eingefangen, aberUntervogt zu Eins nicht genugsam verwahrt worden, abermals entwischt sei. ß'. Die österreichstchen

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