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October 1488.
Mann nüt deutschen Kleidern nngethan und mit ihm Schmach und Muthwillen gctriedcn. Darüber antwortet der Herzog zu t.Jedweder Thcil habe das Recht, vor dem Richter Alles vorzubringen, was er zweckdienlich glaube. Zu 2. Sei unglaublich,wen» jedoch ihm die Thatsache erwiesen werde, so wolle er die Thäter strafen. Zu I. Möge vielleicht, ihm unwissend, vonschnöden, «»achtbaren Personen geschehen sein, doch jedenfalls nicht zum Schimpf deutscher Nation. Zu 4. DaS wisse er nicht,wäre es ihm aber geklagt worden, so hätte er jedenfalls den Beleidigten Recht verschafft. Zu 5. Solches sei durch das junge Volkgeübt worden; sobald es ihm aber zur Kenntnis! gekommen sei, habe er eS abgestellt. Gleichzeitig schickt der Herzog den GabrielMorast» zu den Eidgenossen, um sich mündlich weiter auf die Klagen zu verantworten. Sein Ereditiv hebend, lüg) ist datirtvom l. October 4488.
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L u c e r n.
2!1. HDetoh01' iMiltwoch nach Simon und Jude).
Staatsarchiv Liicer» Lucernciatschiedesammlunq. II. AN. Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede. I. An,
Boten: Zürich. Der Stadtschrcibcr; Meister Bicggcr. Bern. Vcnrich Hetzet. Lueern. SchultheißKramer; Schultheiß Seiler. Uri. Venncr Lnsscr; Bogt Bcrucr. Schwhz. Ammann Aufdcrmanr; AmmannAbhbcrg. Unterwalden. Ammann Zunhofeu; Eggcnburg. Zug. Bogt Letter. Glarns. Ammann Kuchlh-
». Zürich erhält Vollmacht, iu Sachen der Forderung, die Ruprecht Ulmcr, Schulmeister zu DießenHofen, an den Abt von St. Blasien zu haben vermeint, in gemeiner Eidgenossen Namen zu handeln-I». Konstanz begehrt mittelst Schreiben in alle Orte eine freundliche Taglcistnng in der Sache des vonBlumcncgg. Antwort: Man begehre nichts anderes als ihr Urtheil, um dessen beförderliche Ausfüllungman nochmals bitte. Auf Anzeige des Boten von Zürich, daß einige Boten in Konstanz betrieben hatten,daß ein gütlicher Tag gefordert würde, wird erkennt, Nachforschung zu halten, wer solchergestalt gehandelthabe, und dann dem betreffenden Ort davon Mitthcilung zu machen. «. Da in Schwaben und imOcsterrcichischcn viele Schmachrcden und Spottlicder gegen die Eidgenossen gebraucht werden, und einigesolche Schimpfer sich von der Reichenau ins österreichische Gebiet geflüchtet haben, um der Strafe zu ent-gehen, so beliebt mchrcrn Boten, an den Herzog von Oesterreich zu schreiben, er möchte dagegen Maßregeln treffen und die Schuldigen strafen, da die Eidgenossen der großen Kosten wegen nicht alle diesenach Inhalt der Richtung berechtigen können, und schon die Sache des von Blnmencgg sie viel koste-Diejenigen Boten, welche zu einem solchen Schreiben an den Herzog nicht ermächtigt sind, sollen innertacht Tagen nach Lncern berichten, ob ihre Herren ein solches Schreiben geschehen lassen wollen oder nicht-«!. Da die Zeiten so beschaffen sind, daß man nicht weiß, ob Krieg oder Friede für die Eidgenossen zuerwarten ist, so soll man in allen Orten sich mit Wehr und Waffen in Bereitschaft setzen. « . An denAbt und die Stadt St. Gallen und an Appenzell wird geschrieben, sie sollen ihre Angehörigen nicht infremde Kriege laufen lassen und die Ungehorsamen strafen, sonst werden es die Eidgenossen thnn. t Ansnächsten Tag sollen die zu Lueern am v. Juli d. I. aufgestellten Artikel reiflich erwogen und dann eindicsfälligcr Beschluß gefaßt werden, besonders in Beziehung auf die den Aufwieglern angedrohte Todesstrafe-
Zürich und Schwhz sollen auf Mittwoch nach St. Martinstag (12. November) in gemeiner Eidgenosse»Namen eine Botschaft nach Konstanz schicken, um das Urtheil wegen des von Blumcncgg zu lösen. DasUrtheil sollen sie sodann allen Orten mitthcilen unter Angabe, wie viel jedes an die Kosten beizutragenhabe. Das Betrcffniß an Geld soll sodann auf den Tag zu Lueern gebracht werden. I». Bezüglich desFrischauf und des Riman wird die frühere Erkenntnis; zurückgenommen: Der Bogt von Baden soll die