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Oetobcr 1488.
seinen Gerichten, der ihm übrigens nicht angehöre, verhaftet, weil er die von Eschenz, welche den Eid-genossen angehören, „Kühghyer" gescholten, und er nicht ungestraft in seinen Gebieten die Eidgenosse»schmähen lasse. Darauf wird ihm unter Vcrdankung seines guten Willens geantwortet, er soll den Ge-fangenen dein Vogt von Ncllenburg überantworten, dem daselbst die hohen Gerichte zugchören, dein wolle»wir nnscrn Willen zu erkennen geben. I». Ans dem Tage erschienen auch des Abts von Reichenau Pflcgttund viele seiner Gotteshauslcute, um sich zu verantworten über Reden und ungebührliche Handlungen,die etlichen der Ihrigen gegenüber den Eidgenossen zur Last gelegt werden. Sie geben zu, daß ihre Knechte,die ihr Herr, der Abt, dem Kaiser nach Flandern zugeführt, bei ihrer Rückkehr „ku swentz bh einander»gesucht haben soltcn vnd daö tun in schimpfs wyß". Sobald sie das vernommen, haben sie selbe beschickt,um sie zu strafen; aber die Sache habe nicht gehörig ermittelt werden können. Auch sei ein Spottliedausgegangen, daö sie aber sofort zu singen verboten und einige, die, des Verbots unwissend, es gesungen,nichtsdestoweniger gefangen und einige Tage in Pflöcken liegen gelassen, nachher aber auf cingckommcncFürbitten mit Bedingung, sich auf Erfordern wieder zu stellen, losgelassen hätten, woraus man ihre»guten Willen erkennen möge. Ihnen wird geantwortet: Man habe sich solchen Unfngö von Leuten desGotteshauses Reichenau am allerwenigsten versehen, man erwarte, daß sie diese Ucbelthätcr an Leib »»dLeben strafen werden; wofern daö nicht geschehe, so werde man die Sache an unsere Herrn und Ober»gelangen lassen, «. In Betreff der Sache Dietrichs von Blumcncgg bitten die von Konstanz, man möchteihnen vergönnen, in der Sache gütlich zu handeln. Und als ihnen das abgeschlagen ward, erklärten sie,der Wichtigkeit der Sache wegen sich bedenken zu müssen, niit dem Versprechen, beförderlich über dieselbe sitzen, ihr Urthcil geben und demnach beiden Parteien einen Tag verkünden zu wollen. «I. DasSchreiben, so der Pfalzgraf auf diesen Tag gcthan, sott jeder Bote heimbringen, und mit voller Gewaltdarauf zu antworten, Sonntags nach St. Gallentag zu Nacht in Luecrn sein. Dieser Tag wird auch dc>»Pfalzgrafen schriftlich kund gcthan. Ebenda soll des Spans halben, so die Keßler in der Eidgenosse»schaft mit einander haben, gehandelt werden, t. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß während man »>>tdem von Blumcncgg im Rechten steht, gegen denselben keinerlei Feindseligkeiten vorgenommen werde.A5. Jeder Bote weiß zu sagen, welche Mißhclligkeit zwischen HanS Lanz zu Licbenfels und dem Hage»-Wyler in der Landvogtci Thurgau obschwebt und wie letzterer von dein Urthcil, das Lanz von EonstaPvor geistlichem Gericht erlangte, appcllirt hat. Auf dem angesetzten Tag zu Luecru soll man berathschlagc»,wie man es hinfür mit solchen Appellationen halten wolle.
L »l c e r n.
20. Oll'tohor (Montag I>»s( NnNi),
Staatsarchiv Lucern: Lucerncrabschiedcsammlung. Ii. 289.
Boten: Zürich. Gerold Meyer von Knonau. Bern. Vcnrich Hetzet. Luecrn. Schultheiß ScilcNHeinrich Fcrr, RathSrichtcr. Uri sniemand anwesend). Schwyz. Vogt Schiffli. Unterwaldcn.mann Ambucl. Zug. Vogt Bachmann. G l a r u S. Vcnncr Stucky. Frei bürg. .EanS Techterma»"-Solothurn. Riekaus Rize.
». De», Ulrich Zipp wird gestattet, aus welchem Ort er will, in seinen Kosten einen Bote» 5"