Juni 1488.
Vad en.
Iii. bis 24. Juni.
Staatsarchiv Zürich-. Allgemeine 'Abschiede, l. 22N. Staatsarchiv Bern . Allgclncinc eidgenössische Abschiede, k 12N.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Doctor Thüring Frickcr, Stadtschrcibcr.Lncern. Hanö Ruß. Uri. Hanö zum Brunnen, Altammann. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur, Amman».Untcrwaldcn. Hanö Custcr. Zug. Rudi Letter. Glarus. HanS Schübelbach, der junge, Seckelmeistcr-
Der Bote von Lnccrn soll heimbringen, daß seine Herren mit der zu Willisau sitzenden Mutterder zwei Kinder des Vetters eines armen Knechts, genannt Huz, reden möchten, welcher crstcrc ver-mögenslos gestorben ist, weshalb nun letzterer bittet, daß die Mutter angehalten werde, eines der Kinderzu sich zu nehmen und zu erziehen. I». Zwischen den Frauen in der Feldman und Rudi Pur zu Dictike»ist erkennt, die Frauen sollen bei dem Verbot des Guts, das ans der Lchcnschaft gelöst ist, bleiben, bisihnen der Hof „in Ere gelegt" werde, und damit soll der zu Dietikon ergangene Spruch abgcthan seintili. Juni). «». An den König von Frankreich will man unter Berns und LuccrnS Siegel ernstlich schreibenund kraft der Vereinigung begehren, daß er keine Knechte aus der Eidgenossenschaft mehr annehme, unddie ihm bereits zugelaufenen wieder heimfertige. «I. Die Botschaft derer von Appenzell bringt an, es seienihre Knechte wider alles Verbot nach Frankreich gelaufen; man wünsche aber, daß, wenn sie zurückkehre»,nicht die Eidgenossen sie strafen, sondern ihnen, denen von Appenzell, die Bestrafung überlassen möchte«Hierüber wollen der Eidgenossen Boten später Antwort gebe». «. Die Boten von Basel verantworte»sich bezüglich einiger, den Ihrigen zur Last gelegter Reden. Man findet, daß sie mit Unrecht beschuldigtwordeil waren, f. Des DiamantS und des TäfeliS wegen meint der Bote von Bern, man sollte>2,000 Pfund Bcrncrwährung daraus ziehen. Man soll heimbringen, ob mau den Diamant um dieseSumme geben und das klebrige thcilcu, oder ob man eine gemeine Beute ausschreiben, oder wie man Din der Sache verhalten wolle. Der Bote von Glarus eröffnet, GlaruS verlange seine althergebrachteZollfrcihcit in der Grafschaft Sargans; wolle man ihm die nicht gutwillig gewähren, so soll man mit >b»>vor ein ziemliches Recht kommen. Verweigere mau auch dieses, so werde es seinen Vogt, der jetzt n»tziehen soll, diesen Artikel nicht beschwören lassen. I». Elcwi Fischer von Dietikon, der schon mchrninl^gegen allgemeine Verordnung und letztlich gegen ein ihm persönlich gcthancs Verbot in Krieg gelaust»ist, saß mit seinen Brüdern in nnvcrthciltcm Gut. Daher ist mit den Brüdern gctädiugct, daß sie f»^seinen Thcil dem Vogt von Baden 20 Gulden geben sollen, i. Lueeru soll beim Stift Münster a»^wirken, daß das Haus des Lcutpriestcrs zu ...., wo Kirchcnsatz und Zehnten dem Stift gehört, ^bewohnbaren Stand gesetzt werde, k. In Betreff des Todtschlags zwischen den Mcvern und Müllern ^Ermensec wird erkennt, weil dem Rudi Mchcr auf vergangenem Tag zu Lucern gestattet worden,Amt Hitzkirch zu wandeln, so soll man auch bei Untcrwaldcn sich verwenden, daß die dortigen Frcu»^des Müller sich rnhig verhalten. I. Die Boten des Königs von Frankreich bitten, man möcbtc dc>»Herzog von Savohcn in seinem Streite mit ihrem Herrn um die Markgrafschaft Saluzzo keinerlei H>^leisten. >»». In Betreff der mit dem römischen König eingegangenen Vereinigung begehrt der König vo»Frankreich, daß diejenigen Orte, welche selber beigetreten, sie wieder abstellen; denen, die nicht bcigctrctt»sind, dankt er. Von allen Eidgenossen verlangt er, daß sie mit der Krone Frankreichs in Frcundsch»^