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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Ittiii 1488,

2ii:i

Schlosi Werde» bei cz.

2. Z»»> IMonIag vor Avonlcichnamslag).

^taatsavolNv Züricl, ?>llgcmeiuc Al'schicve l, 2Z9 Ii,

Heinrich Ferr, des Raths zu Lnecru; Peter Fankhauscr, Vcnncr, des Raths zu Lnccrn; Jacob'»uold, Altammann zu llri, und Gilg Mettler, des Raths zu Schwhz, als beidseitige Zusätzer iu dein^Eeit zwischen Luecrn und den sechs Orten um die Marken zwischen Werdcnberg und Sargaus, sprechen»aw dem Scheitern aller Bergleichsversuchc unter obigem Datum zu Recht, wie folgt: Die Mark toll lein:"Als die beiden Kirchspiele Sevelen und Wartan zusammen stoßen, wie das gemarkct ist vom oberlteu^>at des Gebirgs herab den Marken nach bis in den Rhein, so daß, was von denselben Marke» bis^eidenberg ist, das soll Lucern, was dagegen oberhalb derselben gegen SargauS ;n liegt, soll denE Orten zu der Grafschaft Sargaus dienen mit hohen und Niedern Gerichten und aller Herrlichkeit,ehalten das Gericbt im Schloß Wartau und im Dorf GritschiuS innert EtterS, das denen von Luccr»,von Alters her, bleibt. Die Vogclmahle sollen fortan an diejenigen Orte und Ende gegeben werden,^obin »st bisher gegeben wurden, Eigcnlcutc, Zinse, Zehnten, Fischenzen, Kirchcusätze, Gülten u, s, w,stdx.,,, Theite vorbehalten, wo sie auch liegen mögen, ebenso alles eigene Gut und Lchengut,"^ Auf linste Hfrrn Fronleichnams Abend 44, Juni » babeu die Botschaft deS Bischofs von Ebur und^ Eidgenossen Rathsboten, der Zeit im Sarganserlaud versammelt, nämlich Herr Eonrad von Manuels,^siiideean zu Ehur; HanS Binder, Znnftmeister von Zürich; Hans Krebser, des Raths von Lueern;s>nob Arnold, Altammau» von llri: Gilg Mettler, des Raths von Schwhz; Easpar Jten von Zug,Zeit pandvogt im Sarganserlaud, ans Befehl ihrer Obern im Kloster Pfäfcrs die Rechnung geprüft,^Echc der Abt daselbst abgelegt bat. Und obschon sich erfunden, daß das Gotteshaus seit letzter Rech^""gsablage nicht ärmer geworden, hat man doch beschlossen, daß der Abt in Zukunft des GotteSbauseSZehuten und Güter nicht ohne Wissen und Willen des Bischofs von Ehnr und der Eidgenosse»,Euier Schstnivögtc, verkaufen oder verändern, abgelöste Renten dagegen bestens wieder anlegen, auchso einrichten soll, daß er jährlich oder so oft es verlangt werde, Rechnung ablegen könne. Auch solls'ic Eonventherrn und nicht Fremde zu Hülfe nehmen, wenn Alter oder Krankheit ihn hindern, die^uvaltung selbst zu besorgen, Abt und Eonvent sollen sich gegenseitig freundlich und brüderlich halten,es ihr Orden erfordert. Der Abt soll seinen Eouventherren erlauben, in ihren Kosten beim Gottes^ Gemach zu erbauen, und dem Deean, der ein DeeaneihauS zu bauen Willens ist, für die

hat^ ^ lssinm. Da ferner der Abt für seine Knechte ein besonderes Haus im Dorf gekauft" - so soll er den andern zwei Eouventherren erlauben, wieder in ihre Häuser zu ziehen, wo sie vormalsE'ooicn Hilbringen v»,, Junker Rudolfs, deS SohnS des Grafen Georg, und scinek Mit

^ Handlung mit den österreichischen Boten wegen. In derselben Sache haben fünf genannte Männer. wie», 'hron Leib und ihr Gut nicht aus dem Sarganserlaud zu entführen, und der Eidgenossen^ erwarten. «I. Die Boten, welche nach Baden kommen, sollen Vollmacht erhalten, die

^ Stöße zwischen Werdenberg und SarganS von den Schreibern zu lösen, «. Zn Badenwan »ich bcrathen über den am Schloß zu SarganS nothwendigen Bau,