Februar lst88.
wie sie bisher gcthan, von ihrer Grafschaft Khburg wcgcu die Fälle von freien Leute» uud die Erbe vonfreien Landzüglingen uud von unehelichen Leuten nehmen, da doch die hohen Gerichte zu Kaiscrstnhl >»die Grafschaft Baden gehören, r. Auf dem Tag, welcher zu Mittefasten (16. März) in Schwhz statt-finden wird, soll man antworten, ob man den Venedigcrn schreiben wolle von der Sicherheit wegen, wiejeder Bote zu sagen weiß, «!. Daselbst soll man auch über den Priester verhandeln, der zu Consta»;seiner auögcstoßcnen Worte wegen gefangen liegt. Aller Eidgenossen Boten sollen ans den gedachte»Tag zusammenkommen, um den mailändischcn Boten abzufertigen. Was das Mehr wird, dem solle» abcOrte nachleben; denn würde die Sache länger verzögert, so würde der Herzog allenthalben die Schlösserbesetzen und den Eidgenossen würden große Kosten daraus erwachsen, l. Ebenso sollen die von Luecr»völlige und endliche Antwort geben, ob sie gegen Mailand ohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Willenetwas unternehmen wollen oder nicht. Auf Mittefastcn zu Nacht (l6. März) sollen aller EidgcnochNBoten von Städten und Ländern zu Schwhz an der Herberge sein mit voller Gewalt, in den vor-genannten Sachen ohne weiteres Hintcrsichbringen endliche Antwort zu geben.
S ch w y z.
März tM.msast-n,.
Die Acten fehlen. Siehe Nl!> « .
1.
L ncer n.
1 !). ssl^nrz (Mittwoch nach Mtttcsastcn).
TlaatSarchiv Lliccr»: Luccrncrabschiedcsammlung. II. ?SZ.
Boten: Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Bern (nicht angegeben). Lucern. Petcrman»Meggen, Altschulthciß; Niclans Rizzi, dcö Raths. Uri. Jacob zc Ebnit. S chwhz. Bogt Kctzi. llntcrwalden. Amniann EnentachcrS. Zug. Uli Rettich. Glarns. Bcnrich Stuckh.
»». Graf Georg von Werdcnberg und Sargans klagt, wie ihm und seiner Gemahlin durch die kaist>liche Majestät und Herzog Sigmunds von Oesterreich Räthc Unbill widerfahren sei, indem der Kaissihn in Acht und Oberacht gcthan habe, wider sein Rcchtbieten, daö er auch jetzt wiederhole und svst^die Acht ihm im Rechten nicht, schade, Recht nehmen und sich wohl oder wehe thnn lassen wolleFürsten und Herren, geistlichen und weltlichen, oder vor gemeinen Eidgenossen. ES haben auch der Ka>ssoder die herzoglichen Räthe seine Gemahlin desjenigen entwert, was ihr vom Herzog von Oesten'^gegeben worden sei und wofür er Brief und Siegel habe. Er ruft daher der Eidgenossen Bote» vo"Städten und Ländern um Schutz an, da laut Inhalt cincö mit den Siegeln sämmtlichcr VII Ort? ^wahrten Briefes er und seine Gemahlin in allen VII Orten lebenslänglich Burg- und Landrccht ha^"'Die Boten anerkennen die Verpflichtung und glauben, cS wäre am besten, in des Grafen Kosten c>»eBotschaft gemeiner Eidgenossen behufs mündlicher Unterhandlung zum Herzog von Oesterreich z«
Will man das thnn, so soll jedes Ort ans Donnerstag vor dem Palmtag (27. März) schriftlich