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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar >488.

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:ei8.

Zuq.

I ^!!!!!, 7. lMontag nach Agathe).

Staatsarchiv ^iurict» Nllqcmcinc Abschiede. >

». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen intern, Schwhz und Unterwalden auf der einen, Uri auf^ andern Seite wird erkennt, die Sache seil ruhen bis nach der alten Fastnacht. Inzwischen sollen die^oten von llri die ans diesem Tage gemachten Vorschläge an ihre Herren bringen und sie bitten, einenselben anzunehmen. Es bestehen selbe in Folgendem. Erster Vorschlag: Die ans den Iii Orten solle»auf den Märkten von Uri verkaufen dürfen wie die Urner, so daß von dem, was sie verkaufen, keineZuleite genommen wird, weder vom Verkäufer noch vom Käufer, oder dann so, daß von den Urnern^ von denen auö den Iii Orten die Fürleitc bezogen werde. Von dem Gut aber, daS auf nrncrischen"Uten nicht verkauft, sondern weiter tranSportirt wird, soll die Fürleitc, wie herkömmlich, bezahltwerden. Zweiter Vorschlag: Die Iii Orte sollen sechs Schiedsrichter von Uri, letzteres ans jedem derzwei, zusammen also auch sechs, nehmen; dazu sollen Zürich, Bern, Zug und GlarnS jedes noch^nen geben, und die SechSzehn mit einander den Streit in Minne beilegen. Möchte dieses nicht sein,^ sollen die Zugesetzten von den vier Orten bei der rechtlichen Entscheidung nnharteiisch sein, wie ein'»ailn, und einer Meinung zufallen. Zug und Zürich sollen diesen Abschied durch eine eigene Abordnung" ss>> mittheilen, und sie bitten, einen dieser Vorschläge anzunehmen. I». Der Bote von Zürich bringtsoll' ^ ss'sshcr erkennt worden, daß das Dorf Altstetten zu Händen eines Vogts von Baden schwören^eine Herren begehren aber, daß von jedem Ort ein Bote zu ihnen geschickt werde, und glauben'"u diesen bezüglich dieses Gegenstandes genüglichc Gegenvorstellungen machen zu können, r. Da die" .cn in der Sache wegen Werdcnbcrg und SarganS neuerdings beantragen, mit Luecrn in den' u um Werdcnbcrg einzutreten, so gibt man ihnen den Auftrag, die Marken zu untergehen, «l. Es»nd ö"ss Jahr eines VogtS zu SarganS ans St. MatthiaStag zu Ende sein

n bisdahin die Renten und Gülten der Eidgenossen eingezogen haben soll. Bezüglich des gegendem^kr von diesem Beschlüsse nichts weiß, wird erkennt, daß er das Jahr anS bleiben undstgl' ^'"ssshon Vogt Feld und Garten bebaut hinterlassen soll. «. Der Vogt in den gemeinen Acmtcrnselb solche wider Verbot Reiswis" weggelaufen stnd, jeden um 5 Pfund büßen, t. Der

^ ^ ^ogt soll in den Aemtern bei t<) Pfund Buße verbieten, in Reisen zu lanfen. Gegen Fchlbarc sollGnade einschreiten, wie das zu Vncern geschieht.

S ch w y z.

28. ^thl'llckt' iDonslag vor Rtmini«<crt>.

Staatsarchiv Bern Allgciiieinc cidgenosflschc Avschirve. N. N«>.

^ nächsten Tag soll man hinsichtlich des Geleits zu Baden eine Ordnung machen, wodurch

Tcm Abbruch, den die Vit Orte daran erleiden, Abhülfe geschafft werde. I». Auf dein nächsten

^ll man ebenfalls Antwort geben, ob der Vogt zu Baden fürdcrhin dulden soll, daß die von Zürich,