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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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284 Januar 1488.

die solches Widnmgut haben, zn reden, damit sie dem statt thun; wollen diese nicht, so soll die Sachtwieder an die Eidgenossen kommen, t. Ans die Anregung von Schwhz, das; der Herzog von Oesterreichdie jedem Ort für den Zug nach Herieonrt verheißene Beisteuer noch nicht entrichtet habe, wird beschlossen,diesen Gegenstand heimzubringen und sich zu erkundigen, ob das Geld bezahlt sei oder nicht, im leiste»»Fall, ob man eS noch fordern wolle oder nicht. Bezüglich deS Vogts von SarganS wird angebraclü, sei die Zeit znm Aufziehen, Pfingsten, für ihn sehr ungelegen, da er nach BePflanzung von Feld »»^Garten abziehen müßte, ohne die Früchte einsammeln zu können. Diesen Anzug will man heimbringe»,sowie den Antrag, daß der Vogtwcchscl statt auf Pfingsten, künftig in der Fastnacht stattfinden mochte.I». Der Vogt von Baden soll dafür sorgen, daß das Geleit den Fuhrleuten abgenommen werde, l>emögen Wortzeichen von Kloten haben oder nicht. Zugleich aber soll er Sorge tragen, daß die Straßenach Kaiscrstuhl in fahrbarem Znstand erhalten werde, i. Der Vogt von Baden soll, wie ihm bereitefrüher geschrieben worden, alle diejenigen, welche in den hohen Gerichten der Grafschaft Baden ssist»'schwören lassen, und von den Landzügliugen und Unehelichen die Erbschaften zn Händen der EidgenoP»nehmen, bis Zürich dafür ein besseres Recht nachweist. 1^. Dem Bischof von Eonstanz wird ans st»^Anfrage gcrathcn, in seinem Streit mit dem Grafen von Snlz den anerbotenen freundlichen Tag l»besuchen. Er mag zwei Boten, aus welchem Orte der Eidgenossenschaft er will, mit ihm nehmen. I'die von Nothweil Rath begehren, was sie auf des Kaisers Zumuthung, in den schwäbischen Bund '»treten, thun sollen, so wird geantwortet, sie sollen sagen, sie seien mit den Eidgenossen in Vereinig»^und können daher Ehren halb in keine andere Verbindung treten, außer die nusrigc werde ihnen anal»»gegeben, oder sie behalten selbe vor. ,»». Auf die Beschwerde RothwcilS über die wiederholte Stc»^fordcrung dcö Kaisers wird ihnen gerathcu, sie möchten unter Berufung ans die erhaltenen Briest »'"Siegel den Kaiser bitten, sie mit der Steuer unbekümmert zu lassen. Sollte der Kaiser dcsscnnngcaäst^auf seiner Forderung bestehen, so sollen sie wieder an die Eidgenossen bringen. Dabei gibt man ih»^die Versicherung, man werde ihnen Alles halten, waö man ihnen gemäß der Vereinigung schuldigt

Der Bote von GlaruS soll auf nächstem Tag wegen Werdcuberg Antwort gebe». «». Dienstags >»»Lichtmeß (5. Februar) soll mau zu Zug sein, da die Boten von Zürich, Bern, Zug und GlaruS i»Streit von Luccrn, Schwhz und Untcrwaldc» gegen Uri, der Fürlcitc wegen, eine Vermittlung verst»^wollen, i». In Betreff der Streitigkeiten zwischen dem Lcntpricster, dem Eaplan und den Kirchi»^^zu SiuS und dem Vogt von Engclbcrg wird erkennt, daß der Spruch der Eidgenossen und die »^Dotation in Kraft bestehen, der Eaplan Hans Lenker sie vor seinem Oberu beschwören oder von ^Pfrund abtreten sott. Der wcitern Anstände wegen zwischen den beiden Priestern wird erkennt, wen» ^sich über ein Schiedsgericht nicht vereinigen können, so mögen sie einander vor dem geistlichen l.W»zu Konstanz suchen.

Im Lueerncrezemhlar heißt das Datum:vff Hilarii" (ll>. Januar). im Zürcher- und Bcrucreremvlar dagegen: M»»»»nach Hilarii (14. Januar). Ebenso in der Tschudischcn Sammlung im Staatsarchiv Zürich.