282 Oktober 1487,
des neuen Regiments zu Innsbruck. Solothurn, dessen Erbburgcr er ist, nimmt sich seiner an; bc> rdrohen mit Sclbsthülfc, wenir ihnen nicht Unterstützung von den Eidgenossen werde. Daraus wird belchlosstwdem Kaiser, dem Herzog Sigmund und seinen Rathen, sowie dem pandvogt im Sundgau deshalbschreiben und deren Antwort zu erwarten, inzwischen aber den Grasen und Solothurn zum Stillnlb'"zu ermahnen, damit nicht durch Bruch der ewigen Richtung Unheil entstehe. Anderseits werden awlStrasburg, Basel und andere Reichsstädte gebeten, vor der Hand gegen den Grafen nichts llnfrcuinlichcö vorzunehmen. Dietrich von Blnmencgg, über welchen einige Nachrede ausgegangen ist, crbüu'sich, vor Zürich, Schaffhanscn und andern Städten seine Unschuld darznthnn.
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15. iOelohov wss St. SNUlin Abcndt.iZ,taat»arci>>» ».'ucern. LuccnicrabschicdcsammlunK. »,28V,
Boten: Bern, Urs Werder. Uri. HanS Jmhos. Schwhz. Vogt Wagner. Unterwaldt».mann zum Bncl.
». Zürich hat verordnet, daß die Fuhrleute, wenn sie durch Schaffhausen und Kaiscrstuhl sab^^zu Kloten Wortzeicheir nchmeil sollen. Diese wollen dann zu Baden weder Zoll noch Gclcitgcld zstEbenso dürfe der Mörikoscr zu Stein Niemanden laden, er nehme denn Wortzeichen von Kloten. ,sollen die Boten, so auf Sonntag nach Galli (21. Octobcr) nach Baden kommen, rathschlagcn,solches abgestellt werde. Denn zu großem Schaden der Eidgenossen habe man dieses Jahr bei tiüll nWortzeichen in der Büchse zu Baden gefunden. Man soll in den Orten sich bcrathen, ob mau ^und Gclcitslcute zu Baden weisen wolle, von allen Fuhrleuten das Geleit zu nehmen, sie mögcn ^zeichen von Kloten haben oder nicht, oder was mau überhaupt in der Sache thun wolle. >»
Bote soll auf den Tag zu Baden endliche Vollmacht bringen, um die Uebergriffc, die Zürich undBesitzer der kleinen Gerichte in der Grafschaft Baden sich auf die hohe Gerichtsbarkeit gemeinergenossen erlauben, abzustellen, damit die Rcchtsamc der letztem nicht in Abgang kommen. <«soll mau auch Abhülfe suchen gegen die Bedrückungen, welche die Juden zu Rheinau und audciMw,sie im Schirm der Eidgenossen sitzen, sich erlauben. Man sollte die Juden vorberufen und ^eine bestimmte Zeit Sicherheit und Geleit aufkündcn. «t. In Betreff der Sache des FrischhsnS ^ ^ling scl. von Luccru und der Drohung derer von Zürich: „ etlich mcr in der Eidgnoßschaft stgcnd, ^ ,es glich als frischhanscu gan sbllc", sollen die Boten nach Baden bevollmächtigt werden, demzukommen, nach Zürich zu reiten und mit ihnen zu reden, daß sie „für dishin nit ein Jegklichc» .Eidgnoschaft also vffhcben vnd richten, sundcr das Recht ncmcu an icglichcm cnd, da einer gescssc» ^v. Auf das Begehren derer von Dießcnhofcn, man mochte dem Herzog Wolfgang von Bayern, ^ihrer Stadt seine Pfenninge verzehren wolle, gestatten, da seinen Aufenthalt zu nehmen, will »>"» ^Baden Antwort geben, t. Auf genanntem Tag soll auch beschlossen werden, ob man den Ulrich Gegs" ^dessentwegen der Kaiser dem Jüntcler zu Jcstctten so großen Schaden thut, zu SchaffhausenJcstcttcn rechtfertigen wolle.