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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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August l -t87.

Herzog von Mailand und den Eidgenossen an. Der Herzog habe hicfür dem König von Ungarn Voll-macht gegeben. Beschluß: Jedes Ort soll, um diesen Antrag zu berathcn, Mittwoch vor des heiligenKreuzes Tag im Herbst ft2. September) seine Boten zu Zürich haben, I». Die Botschaft dcö römischenKönigs begehrt Antwort, ob man die Vereinigung mit ihrem Herren annehme» wolle oder nicht. DarausK'll man anf obbcrührtcm Tag zu Zürich antworten, l. Solothnrn hat den Entscheid seines Streitesmit Basel in Betreff dcö Schlosses Mönchcnstein den Eidgenossen anhcim gesetzt. Darüber soll auf demzu Zürich verhandelt werden, k. Der Bote der Stadt St, Gallen meldet:Wie vuser Herr, der'miijche Kehscr an prclaten, frhe Herren, Ritter vnd Knecht, ouch die schwäbschcn Stctt am Bodensec^'nd andern Enden begert Hab, dz sy sich mit einer Vcrcinnng zcsamen verbinden sölten vnd ein gcschrift^Mrgclegt, wie sölliche Vcrcinnng sin sölt, weiß jeder pot wol zc sagen". Auch die mit St, Gallen vcr-^"stgrcchtete Stadt Wangen werde gedrängt, in diese Verbindung einzutreten, daher in ihrem NamenBote von St. Gallen um Rath bittet, wie sie sich dieser Vereinigung entziehen könnte, ES wirdissantwortct, wie denen von Rothwcil, sie sollen sich mit ihrem Bnrgrccht mit St, Gallen entschuldigen^ Da die Anstände zwischen dem Abt von Wettingcn und der Stadt Baden ungeachtet aller Bemühungen'"h gütlich beigelegt werden konnten und keine Zeit zu deren rechtlicher Behandlung und Enidheidniig war, so soll die Sache cinSweilcn anstehen und die Parteien gegen einander nichts Feindseliges^nehmen, ,»». Die Verhandlung über die Antwort von Bremgartcu wird anf den Tag zu Zürich ver-hoben, Da die von hnccrn ohne Unterlaß sich zu kricglichcr Vffrur" gegen das Hcrzogthnm Mai^ud anschicken, so ist beschlossen, man wolle sie bitten und wenn das nicht helfe, mahnen, solches unterMtgen zn lassen, in Hoffnung, daß der Streit seinen gütlichen Anstrag finde» werde. Auf den Tag zu>ucrn Mittwoch vor Unsrcr hieben Frauen Tag im Herbst (5. September) soll jeder Bote vorsorglichmm Eopjx der Mahnung mitbringen. «». Ebenda soll man hnecrn bitte», des GelcitSgelds zn Mellingen'h nicht ferner zu widern. Dem Gelcitcr ist befohlen, selbes von ihnen zn nehmen. >». Da mauMhlnials in den Kauf um Werdender») mit hnccrn hat eintreten wollen, Luccru aber bedeutende KostenMG,»et, die nach seiner Meinung auf die Eidgenossen fallen sollten, was aber letztere nicht wollen, so' , da die Zugesetzten ein Bh vrtheil" gegeben haben, beschlossen heimzubringen, ob man cS dabeidemnach dem Recht nachgehen wolle oder nicht. Sind die Orte darüber einig, so willcmf dem angesetzten Tag hueern frcnndlich bitten, seine Zugesetzten wieder ins Recht zu setzen undHachen zu lassen, was schon vorhin hätte geschehen sollen,

n. «. I». fehlen im Luccrncrexcmplar,

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V er >l.

Nllstlls! (Samstag nach Bartholomäi>,

Staatäareliiv Bern Bündnisse »nd Verträge, III, SZ,

^Blng zwischr» Basel und Solothurn der Herrschaft Mönchcnstein wegen durch Schultheiß und Rath

von Bern als Vermittler.

A der Parteien: Von Basel, Thomas Surliu und hienhard Gricb, beide Altzunftmeister;

a»e Rüscher, Stadtschreiber; hicnhard Zumwald, des Raths. Von Solothurn, Euurad Bogt,

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