27li August 1487.
Schultheiß; Hans vom Stall, Stadtschrcibcr; Eunrad Stölli, Veuner. Von deu mit Bern ata Vermittlnhandclndeil Städten: Frei bürg. Hand Guglcnbcrg; Peter Ramund, des Raths. Biel. Friedrich vonMüliucn, Meier des Bischofs; Stephan Schärer, Venncr. Bon gcmeinen (5 idgenossen : Z n r i ck. H"'"'Binder, Altzunstmcistcr. Luccrn. Heinrich Fcrr, des Raths. S ch w h z. Dietrich in der Halden, Altamma»".
Gegenstand des Streites: Ein Zug, den Solothurncr wider der Obrigkeit Willen, wie die Botenversichern, gegen Mönchcnstcin nntcrnommcn, um selbes mit Gewalt zu ihren Händen zu bringen, ^halb Basel Erstattung des Geraubten und Schadenersatz verlangt, was Solotbnrn schuldig zu sein bc^streitet, weil das Unternehmen nicht von der Obrigkeit ausgegangen sei. Spruch: i) Aller aus demHandel entsprungene Unwille soll hin und abgelegt sein. 2) Die Richtung, so vormals in Betreff Mönche"stcinö von gemeiner Eidgenossen Anwälten zu Zürich gemacht worden, soll bei Kräften bleiben. 3)thurn soll seine Angehörigen, die bei der Sache gewesen, weisen, das den Angehörigen von Baselabgenommene, mit Ausnahme äßigcr Dinge zurückzuerstatten und fortan solche Gcläufc hindern,die Thcilnchmcr jenes Unternehmens strafen, Ueber Basels Schadeuersatzfordcrung behalten sich ^Vermittler den Entscheid vor, die Parteien sollen dem nachleben.
Innsbr u cl .im Auqnst.
Dtaaröarc!,iv Hüricl, Allgemeine Abschiede. l.2U2l,.
Entwurf einer Bereinigung zwischen den Herzogen Albrccht und Georg von Bayern, Pfalzgraft"Rhein med den X Orten des großen alten Bundes der „Eydgnosscn obcrtütschcr landen": 1) Gcgcuscitich'Friede und Freundschaft. 2) Man will gegenseitig Feinde und Bcschädigcr nicht enthalten, noch siM"Vorschub leisten, sondern das Recht gegen solche ohne Verzug gestatten, a) Sicherheit und Schi»" si"Handel und Wandel, Ausschluß von Burgrcchten und Schirmvcrträgcn zum Schaden der contrahirc"^»'Thcile für beidseitige Angehörige. 4) Festsetzung eines schiedsrichterlichen Verfahrens, wenn beideunter sich zu Streit kommen. 5) Anerkennung des Grundsatzes, daß der Kläger den Beklagten vor s»"^'natürlicheil Richter zu suchen habe. „ Sölichcr cinung haben wir vns beidcrsit eins tags vereint, nc"ü'^vf Sampstag zu nacht nach des hl. Erüztag nechstkünftig (15. September) zu Zürich zc siilde, mit voll»"gewalt in den Sachen zu handeln."
Dieser Abschied tragt keine Monats- und Tagesangabe; im Zürcherabschiedbuch steht er zwischen den Verbandlungen vomund lt. September. Aus den Abschieden selbst ergibt sich, dasi er jedenfalls zwischen den l. August und 17. September ly"^Siehe !M2 «I und !ZIt> I,.
Lu cer n.
1^N7, (1. September (Dongag nach St. V-rcne).
Staatsarchiv Luccrii ^ Lueeriirrabschicdcsammlun,;. v. 27!». Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. I. 2IN.
Boten: Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Bern. Peter Strub. U r i. Ammann zum Brun"»'Schwyz. Vogt Schiffli. Unterwalden. Ammann von Zubcn; Erni Turcr. Zug. Götschi A>"!^Lucern. Peter Tammanil; Wcrni von Meggen; Riclauö von Meran.