Juni >487
die Steuer werde »ich! mehr gegeben werden welle», auch über andere ihnen nnlcidlichc llebelständc im^teuerwesen. 1. Die ans dein Oberland klagen, es herrsche ungeachtet der ihnen zugesendeten cid-genössischku Münzordnung bei ihnen viele Unordnung im Münzwesen mit (Einnehmen und Ausgeben vonMünzen. Antwort: Sie sollen die Münzen nehmen und geben nach der von den Eidgenossen erlassenenRünzordnung. ««. Auf die Silage, das! ungeachtet der vielen Wirthe und Wirthschaften im Oberlandddch keine rechte Bewirthung für Roß und Mann zu finden sei, sollen die Boten ans dem Tag zu Zürichratlsschlagc», wie dem abgebolfen werden könnte, v. Zwölf Geschlechter im Oberland behaupten, sie seienuicht verpflichtet, den Eidgenossen den Fall zu geben, wenn aus ihnen eine Person sterbe. Hierauf erhältBegt den Befehl, ohne Rücksicht auf diese Behauptung den Fall zu beziehen, cS sei denn, daß die^schlechter ihre Befreiung nachwiesen, v» Die Behauptung derer jenseits des SchollbergS, daß sie nicht»c>ch Wartan gerichtshörig seien, soll man heimbringen und auf dem Tag zu Zürich weiter darüber be-rathcn. Ebenso der Gesellen halben aus dem Oberland, die gegen das Verbot dem Herzog von OesterrUch j,l ven gii'jeg ^„gelaufen sind. z. Auf die Meldung, daß die Gebote und Verbote des VogtS imOberland und seines WeibelS oft gar nicht beachtet werden, und die Uebertrcter dadurch keines Frevels"ü? schuldig zu machen glauben, wird erkennt, daß in Zukunft Jeder, der solche Gebote oder Verbote"Ersteht, nnnachsichtlich in l Pfund Buße verfallen soll. x. Der Ammann im Oberland glaubt dassiecht z„ haben, alle Briefe daselbst zu siegeln; ferner fordert er die vom alten Vogt ihm verheißeneBcriiichrnng des GehaltS um 5, Gulden; er spricht endlich .8 Pfund Geld, die im Urbar stehen, für sichlowie das Umgcld, das von jeher einem Ammann zugehört habe. Alle diese Ansprüche soll man heim^>"gen >,„5 ans dem Tag zu Zürich darüber antworten. »». Der Abt von Rheinau klagt über dieMoße Zahl der zu Rheinau stcv aufhaltenden Inden, bei vierzig Personen. Das will man heimbringen»I». Bezüglich der Inden bringt der Bote von Schwhz vor, da die Juden nicht halten, was sie vcr?ss'rochcu haben zu beobachten, so wäre seiner Herren Meinung, der frühere Beschluß (dem Schwvz nicht^'getreten), wodurch die Inden die Freiheit erhalten hätten, sich einige Jahre in der Eidgenossenschaft""Zuhalten, sollte wieder zurückgenommen werden. Hierüber sollen die Boten auf den Tag zu Zürich"lstnietion einholen. « O. Da die pnecrncr zu Mellingen, die Znger zu Bremgarten das Gelcitgeld zuElsten verweigern, so werden beide Orte aufgefordert, von ihrer Weigerung abzustehen, und die GcleiterBalten den Befehl, das Geleitgeld von ihnen einzuziehen. «1,1. Alle diejenigen, welche auf der Gras'chast Baden Pfandschasten besitzen, werden aufgefordert, selbe auf St. BartholomänStag vor der EidM"chwil Boten hören zu lassen. «?«. Daö Holz und die paden, die zu dem Bau des VogthauseS zuMidei, gerüstet sind, haben bei l.üt) Pfund gekostet. I<f. Heimbringen in Betreff des Baues zu Baden," Me man solichcn buw mit gelt den werchlüten zu geben fertigen welle". Die Boten auf dem Tag
Zürich schfxm antworten, ob der alte Vogt von Baden, der auf Geheiß der Eidgenossen mit HanS'^inrich Einicher von Mellingen in dessen Kosten nach Schaffhausen reiten mußte, aber von ihm keinen^ '» erhielt, von der Eidgenossenschaft entschädigt werden soll oder nicht. I»Ii. Die Boten von Zürichder neue »nd alte Vogt von Baden sollen versuchen, den Streit zwischen dem Abt von Wettingen"»d der ^tadt Baden wegen Holzhaues zu vermitteln; gelingt das nicht, so soll die Sache am St. Barth»">ematag (24. August) zu Baden vor der Eidgenossen Boten kommen. II. Man verhört die Freiheiten^tadt Baden. KK. Dem Vogt von Schenkenberg soll wegen Markenbereinignngen gegen Mellingenwerden. II. Der neue und der alte Vogt in den Aemtcrn Richensee, Mevcnberg u. s. w.