27« Juni lck87.
übrigen Orten nicht sondern werde, t, Der Schultheis! von Bern soll hei seinen Obern bewirken, dasdie dem Burkhard Roggwhlcr erthciltc Erlaubnis!, für seine Ansprache an Mailand, K aufteilte und andcnAngehörige des Herzogs im Bctrctnngsfall anzugreifen, zurückgenommen werde, indem solches den Gcleiten und Zöllen der Eidgenossen merklichen Abbruch thun könnte, x>. Der Bogt zu Baden wirdbeauftragt, ein Fischcrlchen zu Eoblenz am Rhein zu verleihen; indessen soll er die Nutzung des erste"Jahres selbst beziehen, damit er auf nächster Jahrrechnnng um so genauer über dessen Ertrag berichte»könne. I». Die Höfe Bcrnang und Marbach im Rheinthal werden angewiesen, bei ibrem Bcrkoninmst'mit dem Abt von St. Gallen zu bleiben, oder dann Dienstag vor Maria Magdalena <17. Juli)dem Tag zu Zürich gegen ihn zu erscheinen, l. Der mailändische Eommissar zu Domo stellt schriftl'ä'die gerüchtweise Angabc in Abrede, daß die Mailänder daselbst die Kleider derjenigen, die ihnen u"tc>legen wareil, mit Spreuer gefüllt, neben einem Kalb aufgehängt und von den Leichnamen das Fett ode>Schmalz zu Schmiere genommen hätten, Hansen von Wcngi und Rudi Traber wird gegen eiua"de>Tag gegeben vor den Rath zu Zürich. I. Auf St. Bartholomänoabend < TT August) sollen Boten allerOrte zu Baden sein, um diese Stadt zu Händen der Eidgenossen schwören zu lassen. Die gleichen Bote"sollen am Samstag, Sonntag und Montag nach Bartholomäi <25. 26. 27. August) in Mellingen, Brei"-garten, Zurzach, Kaiserstuhl und Klingnan die Eide abnehmen. »»». Dem Hans von Laudenberg, welchersich weigerte, den durch den Bischof und den Domprobst zu Eonstanz und den Landvogt im Thurga"zwischen dem von Gundelfingen und denen von Märstctten, der Kirche zu Märstetten wegen gemachte"Bertrag zu siegeln, wird geschrieben, man bitte ihn zu siegeln; auch die Wigoldingcr sollen ihn dar""'bitten, i». Die von Brcmgartcn behaupten, das Gut daselbst Hingerichteter, so wie auch gesunde"^Gut, gehören kraft kaiserlicher und königlicher Privilegien ihnen. Da sie ferner behaupten, ihre alte"FrciheitSbriefe seien verbrannt, und sie keine andere Gcwahrsame haben, als ein Buch, in welches >>"'"Hebungen und Gewohnheiten eingeschrieben sind, so sollen die Boten, welche dahin kommen, um d>eEide abzunehmen, dieses Buch verlesen lassen und dann entscheiden. «». Die von Mellingen behaupte"'sie haben, wenn ein Uebelthätcr bei ihnen hingerichtet werde, das Reckt, von dessen Gut, das den t>'dgenossen falle, vorab ihre Kosten und dann noch 10 Pfund zu nehmen, indem ne dao Recht der StadtWintcrthnr haben. Man findet aber weder in ihren Frciheitsbricfen, noch in einer Kundschaft von Wi"tOthnr Erwähnung von diesem Recht, daher soll Zürich daö Recht derer von Winterthur bezüglich diel«"'Punktes anSmittcln und dem Voten, den es zur EideSabnahme nach Mellingen schickt, mittheilcn. DieBoten haben dann Bollmacht zu entscheiden. >». Graf HanS Peter von Monsar meint wegen des Ka"stvon Wcrdcnbcrg noch eine Anforderung an Luecrn zu haben, wogegen Luecrn von ihm um etliche Pmstb'Nachwährschaft verlangt. Es wird erkennt, Luecrn soll alle auf diesen Kauf bezüglichen Sckriften, sodie Personen, welche beim Abschluß desselben gegenwärtig gewesen, auf den Tag zu Zürich Dienstagvor Magdalena (17. Juli) mitbringen; würde jedoch Luecrn diesen Tag nicht besuchen, so soll ein eigc»oTag deshalb nach Luecrn gesetzt werden. «>. Der Abt von PfäfcrS soll dem Herrn Ulrich Albers, derdurch päpstliche Fürschung die Pfarre zu Mclö erlangt hat, nicht mit Gewalt und ohne Recht davo"drängen, sondern sie mögen mit einander deshalb vor Recht treten zu Rom oder zu Ehnr. , . Derzu Rheinau an der Brücke wird bestätigt bis ans der Eidgenossen Abkünden. Ans dem angesetzte"Dag zu Zürich soll man Antwort geben in Betreff der Beschwerden der Oberländer, daß Gotteshäust"und Andere Güter an sich ziehen, die sonst im Oberland besteuert wurden, und daß sie nun besorge",