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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Mai 1487

genugsam versehen seien, worüber bereits daö Eapitel erkennt hat, dap dcriclbc innert MonatSsriil nwüber seine Befugnis!, Kinder zu taufen, Beichte ;u hören nnd andere gottcSdienstlichc Handlungen t>lverrichten, anowciscn soll, will man auf den Fall, daß der Ausweis nicht geleistet würde, daraus bedachtsein, die Pfründe mit einem andern Priester zu versehen, v. Ans das vom Herzog von Oesterreich durchsciuc Näthc, den Grafen Georg von SarganS und HanS Lanz, gestellte Begehren um Hülfe gcgcu Venedigentschuldigt man sich mit den Verwicklungen, in welche die Eidgenossen wirklich durch den Streit derervon Lucern gegen den Herzog von Mailand gcrathcn seien, wesiwegen vor der Hand eine bestimmte AMwort nicht gegeben werden könne.

2«»7.

L u c e r n.

1 23. Mg! <A»sfahrtabc»d>.

Staatsarchiv L»cer» euccrncrabschicdcsammlung. II. M. StaatSarcliiv ^iüiici, Tschudijchc Sammuuiq,

t». Die Verantwortung des Peter Andres soll man heimbringen. Dieselbe betraf das Gerücht, ai>habe er dem Herzog von Mailand geschrieben, diejenigen, so gegen ihn ziehen, seiennakhant GelcllcMDaS habe er nicht gcthan, vud begcrt gleit für Gewalt vnd nit für recht, vnd wo sich vind, dz er da-getan, so hat er sich begeben, In zu straffen, als ieglichcr Bott weiß zu sagen": I». Der Herzog vonOesterreich zieht, nachdem er vernommen, wie die Eidgenossen mit andern Geschäften überlade» seien, ff'"Hülfögesuch gegen Venedig unter Vcrdankuug dcö kundgegebenen guten Willens zurück, e. Auf Sonntagnach St. Ulrich (8. Juli) sollen überall in Städten nnd Ländern die Gemeinden versammelt sein, M"die Bünde zu beschwören und die Verlesung dcö SemPacherbricfö, des Priester- nnd Fraucnbricfs nickdes Stanscrverkommnisscs anzuhören. Lueern soll diesen Beschluß nach Bern, Frciburg, Solotbm'H,St. Gallen nnd Appenzell, Zürich nach Schaffhanscn nnd Rothwcil, llntcrwaldcn »ach GcrSau verkünde««t. Die Antwort Luccrns wegen Wallis soll man heimbringen; damit die Sache bei dem Herzog vo«Mailand befördert und vor Allem die Gefangenen befreit werden, soll am Dienstag in den PfingstfeiUtagen (4. Juni) wieder ein Tag zu Zürich stattfinden. « . Auf dem Tag zu Zürich soll über die AutrWverhandelt werden, welche die Schiedsleute in der Sache wegen Wcrdcnberg an die sechs Orte nnd a«Lucern gebracht haben. L. Da Zürich sich weigert, die nach vorigem Verkommniß ausgefertigte Urkundedes Müuzvcreinö zu siegeln, so wird beschlossen, die sechs Orte Lueern, Uri, Schwvz, Unterwalden, Zvgund Glaruö sollen ihre Boten nach Zürich bevollmächtigen, mit denen von Zürich in Freundschaft zu rede«,daß sie die Urkunde siegeln nnd ihre Kreuzer je 2 zu < Plappart wcrthen lassen; dafür wolle man ihick«dann gern zugeben, daß, wenn Jemand vor Datum des VcrkommnisscS sich verschrieben hätte oder n^verschreiben würde, Eapitalzinsc in Gold zu bezahlen, solches so gehalten werden möge. Man si'llferner mit Zürich reden, daß es in dem Vorkommnis! den Artikel, es sei nur auf Bitte der anderen O>ckdem Verein beigetreten, nnd es soll dieser Verein seiner Münzfreihcit keinen Eintrag thnn, nachlassemöchte. Würde aber auch Zürich eine abschlägige Antwort geben, so sollen nichtsdestoweniger die sechs D>'ckdie Zürcherkrcnzcr 2 zu l Plappart wcrthen und den Verein unter sich besiegeln. Unter den sechs OUc«soll auf dem Tage zu Zürich dieses Alles endlich abgeschlossen werden. 55. Heimbringen das freundsteErbieten dcö königlichen Boten von Ungarn gegen die Eidgenossen.

S' fehlt im Luccrncrcrcmplar.