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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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251
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Ottober i486.

Heiligkeiten zwischen Werdenberg und Sargans verglichen seien, wird keine Rücksicht genommen, t. UlrichZivp, der früher vom Vogt zu Baden in Gelnbd genommen worden, nicht» gegen den Herzog Georg^n Bayern vorzunehmen, klagt über die schwere und nilbillige Haft, die er an jenen Enden habe erdnldcnauissen. Hierauf wird er seines Gelübdes insoweit entledigt, daß er nur in der Eidgenossenschaft nichts vor^mie iid keine Kaufleutc schädige, die ans der Eidgenossenschaft Straßen wandeln, v?. Bern berichtet,^ bade nach eingezogener Erkundigung gefunden, daß der Diamant 8<)l>i> Pfund gelten wolle, aber nicht"^hr. Beschluß: Es sollen die Boten auf den nächsten Tag sich erklären, ob man den Stein um diesenjsscis verkaufen oder was man damit anfangen wolle. I». Bern wird beauftragt, in aller Orte Rainen5e,i König Frankreich zu schreiben, damit die Messe, welche zu schon gewesen und von da weggezogenwerden ist, wiederum dabin komme, i. In Betreff der Knechte in Frankreich glaubt man, es sei jetzt"'cht »öthig, nach denselben zu schicken, da sie ohnehin heimkommen. Geschähe letzteres nicht, so solltt>» dann auf dem Tag zu Zürich darüber weiter handeln, k. Der Münze wegen wird vieles geredetcher den Schaden, welcher ans der Zwietracht im Münzwcsen der Eidgenossenschaft erwachse, bcson^ hinsichtlich der Fünfer, die die IV Städte gemäß ihrer Münzfreiheit geschlagen haben und deren^ladieizung sie nicht leiden wollen. Es könnten sich diese Städte aber dazu verstehen, die fernere Aus-"""tiliig solcher Fünfer einzustellen, wenn von einer gemeinen Währschaft und Bestimmung aller Münze,"gleiche,, der Gulden, woran der größte Mailgel ist, ernstlich geredet werden wollte. Beschluß: Ruf" nächste,, 5cig zu Zürich sollen die Boten hiczu Bollmacht einholen. I. Der Bischof von Eonstanz'' ü über Beeinträchtigung in der Ausübung seiner altherkömmlichen geistlichen Gerichtsbarkeit, nament> >ci j/advogt oder pandammauu im Thnrgan mehrern Priestern zu Ermatingen, Sulgcn u. s. w.^ "lkii worden, Briefe zu verkünden, die doch seit Menschengedenken immer verkündet worden seien.Hille daher, man möchte ihn bei seinen alten Rechten und Gerichtsbarkeiten schützen und wenn Jemander beabsichtige Neuerungen, so möge man ihn dessen berichten. Das soll man heimbringen und^ 'U'chstem Tag darüber eintreten. »». Der Bogt von Baden berichtet, Bern habe viel Salz ange-' ' und durch Baden führen lassen, ihm aber geschrieben, er soll davon weder Zoll noch Geleit nehme»,ihrer Stadt gehöre. Hierauf wird dem Bogt in Auftrag gegeben, das Geleit und den Zoll von^"nann ohne Ausnahme einzuziehen, ansonst würden auch Andere solche Befreiung ansprechen und' gemeiner Eidgenossen Nutzung ganz in Abgang kommen. Der Bogt von Baden wird bcauf-^l. die Zinse und Nutzungen der Herrschaft nach derjenigen Währung einzuziehen, welche da gilt, woeinrichtet werden. «». Heimzubringen, daß der Herzog von Mailand den Anlaß oder Vertrag mit den'''doiipthcrren vnd pünden" in Ehurwaldcn angenommen habe, was nach seinem freundlichen Schreiben^en Eidgenossen zu Ehren und Gefallen geschehen sei. puccru soll die Briefe aufrichten und vonist/" siegxl,, lassen. Auf dem nach purem zur Vermittlung der Angelegenheit auf den zwanzig-

" ^ug Weihnachten < >.'!. Januar >487) gesetzten Tag sollen von allen Orten nnpartciiscbe Botenb>», ^ ^ gehandelt werden, daß die Eidgenossen wirklich unparteiisch erscheine». >». Heim

l'br^"' ^ Maßregeln gegen die hochmüthigen Drohworte, welche sich die ans Frankreich heimctk,g" Unechte gegen die königlichen Boten erlauben, treffe. «>. Eine Botschaft des römischen Königs,. auch die österreichischen Räthe, eröffnen das Ansuchen des römischen Königs nm ein BündnißEidgenossen und ihm und seinem Sohne, wofür ein Entwurf eingereicht und den eidgenös-Bote» abscvristlicb mitgetheilt wird. Erkennt: Heimzubringen, daß man auf dem Tag zu Zürich

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