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Juli l48ti.
lohn selbdritt 54 Gulden 44 Schillinge, ebenso 4 Dickplappart für > Gulden gerechnet. Die Rechnungenwerden gutgeheißen, t. Zürich verlangt, daß die Beten von Bern und Frcibnrg die Gntschädignngo-fordernng für seinen Angehörigen Heini Schremli von Heitlingen heimbringen, der sammt andern in derWaadt niedergeworfen und um 25i) Gulden beschädigt worden ist. Zürich und Zug sollen Botennach Wcttingcn senden, von allen AmtSlcutcn daselbst Rechnung aufnehmen und untersuchen, wie eS »utdem Gotteshaus Wcttingcn eine Bewandtnis! habe. v. Der Vogt zu Sargans wird ermächtigt, vonsolchen, die zu weit entfernt sind, um die schuldigen Tagwen kommlich thun zu können, für jeden Tagwc»2 Schillinge zu nehmen, . Die Boten von Schwhz und Glarnö sollen heimbringen, ihre Herren werdenersucht, mit denen im St. Iohannscrthal zu verschaffen, daß sie Herren Roll von Bonstetten, Ritter,Bürger zu Zürich, sicher wandeln lassen.
Dic Namen der Boten und die Artikel t bis « fehlen im vuccrncrczcniplar.
L? u ceru.
1 8. Ittll iDicnstag vor St. Maria Magdalena!.iTtaatsarclnv Lucern Lucerncradschiedesaninilullq. It.
Boten: puccrn. Schultheiß Krämer; d'lltschulthciß Seiler; Werner von Meggen; Rielaus siiizssiHailS Hug. Uri. Ammann Bcroldinger. S chw h z. Rudolf Rcding, Altammann. Unterwaldcn-mann Gncntachcrs. Zug. Vogt Detter. Glarns. Vogt Doldcr.
z». Ans dic Beschwerde derer von Baden gegen Zürich in Betreff der Fünfer und anderer Münzenund ans ihr Gesuch um Schirm von Seite der eidgenössischen Orte wird beschlossen, daß von allensechs Orten Sonntag nach St. Jacob (4l). Juli) Boten zu Zürich eintreffen sollen, mit Vollmacht, "RKleinen und Großen Rathen daselbst wegen der Münze und wegen der Angelegenheit von Baden zu redenund zu unterhandeln, damit die Sache in Güte beigelegt werde; würde dann Zürich von den Fünfteabstehen, so soll man ihnen den Münzzcddel vorlegen und versuchen, ob sie auch „darin zu bringenweren". I». Den Voten nach Zürich wird zugleich aufgetragen, wegen des Geleits zu Kaiserstnhl »»lZürich zu reden, daß es davon abstehe; würde Zürich das nicht thun wollen, so soll man sich bcrathen,ob man ea dafür mahnen wolle. Der Vogt von Baden soll auch bei den Boten zu Zürich sein.
27 t.
Im Sarganserland.
25. Juli (vff St. Iacobötag des Apostel«!.
Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. I. ÜW.
tt. Heimbringen die Sache von der Steuer wegen. Dic Stcucrgcnosscn nämlich, dic zu der Gra^schaft Sargans und gen Ridspcrg gehören, sprechen, daß ihre Landlcute, so nicht in dic Steuer gehörtGüter in ihrem Stcncrkreiö kaufen, weshalb sie behaupten, daß solche Käufer auch von den Güter"steuern sollen, da dic Summe der Steuer gleich bleibe. Jene aber behaupten, cö seien im Land kci'üGüter, worauf die Steuer stehe, wenn daher steuerfreie Leute dic Güter kaufen, so sollen sie dcsha