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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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^ anbringen lasse. (Endlich wünscht der Köllig von Frankreich überhaupt zu vernehmen, wessen erden de» Eidgenossen versehen habe. Antwort: Man werde dem mit dem König bestehenden Blind

getreu nachleben nnd wenn ihm von den Unsrigen irgend Widerwärtiges begegne, so sei es nns leid.

^'ucern sollen im paus des Herbstes mit den Vögten zu Baden nnd in den Aemtern

Zürich

^eriuchung anstellen in Betreff der Ueberschlachten in der Rens! nnd Verordnung treffen, das! nachsich Baden erfolgten Erkenntniß immer der dritte Thcil des Wassers offen bleibe. I». Da

"W erfunden hat, daß der Abt von PfäfcrS den Vogt Kein von Schwhz beschimpft habe, so wird

zn Baden erfolgten Erkenntniß immer der dritte Thcil des Wassers offen bleibe. I». Dalcht ei'

Sache ruhen zn lassen, dein Abt jedoch zn vcrdcnten, er möchte sich in Zukunft mit seinen

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nehmen, dieser Sache wegen aber Niemanden verfolgen, letzteres soll auch Schwvz demtu st ^ Bischof von Ehur wird ersucht, den Kaplan zn PfäfcrS seiner Worte wegen

Bote ^"'it er in Zukunft die (Eidgenossen in Nicht lasse und andern zum Beispiel diene. i»>. Dendor "nd Zug, welche der Angelegenheit der Roßhändler wegen zn Mailand gewesen, soll

i^ille ^ >l)ncn bereits zuerkannte Entschädigung von l<) Gulden ans dem für die Rofihändlcr be" Gelde zukommen; für Auslagen nnd Zchrnng soll ibncn der Betrag ihrer Rechnung vergütet,i>se,i täglich t Schilling, für jeden Knecht 2 Schilling darauf gelegt werden. Gleicher

^>cer ^ iffhalten werden mit den Boten, welche früher in Mailand waren, dem Fankhanser von^t> P Sigrist von Schwvz n. a. i»., mit dem Unterschied, daß diesen Reisekosten

Zürich - ^ ^ bezahlt, aber weiter kein Polin berechnet werden soll. i». Auf dein nächsten Tag zu^ßiic, ^ Pnndsätzlich feststellen, wie man es in Zukunft mit der Entschädigung und Belohnung^llen ^ ^ Botschaften halten wolle. «». Bezüglich der Markung zwischen SarganS nnd Werdcnbcrg^chicds ^^icdsrichter, den Pilcern gibt, sowie derjenige, welchen die übrigen sechs Orte geben, zweissjz ""b Schwvz, ein Redner von Zürich nnd aller Orte Boten auf St. Jacobstag

^tivci/^ Bjallcnstadt sein. >». Dem Bischof von Eonstanz, der wegen des Zolles zu Göttlichenerklärt, man könne diesen Zoll nicht zugeben. In Betreff der Anstände

^uft Basel und Solothnrn des Schlosses Mönchcnstcin wegen, das die von Solothnrn

^lli.zx ^ Herzog von Oesterreich l als pehcnherrn > verlangen, daß er in den Kauf ein

^ bisher zu vielen Verhandlungen zwischen Solothnrn an einem, Oesterreich am andern, Basel

her^ h" iPiEben, wird endlich die Abrede getroffen, die österreichischen Räthe sollen de»

bisher .^üe>l, gestatten und Solothnrn das Schloß zu pchen zu geben, wie Basel es

Balten ^ besessen hat, oder aber daß, wofern der Herzog das Pehen an sich selbst lösen nndisiirjch ^blte, er dann Solothnrn für alles entschädige. Der Herzog soll bis zum nächsten Tag in^Ücheil ' Krcuztag im Herbst l I t. September), sich für einen dieser Vorschlägt erklären,

tvird^" ^ Parteien nichts Feindseliges gegen einander vornehmen. Auf den gleichen Tag inauf ^ ^ auch dj<. pon Basel desselben Gegenstands wegen verwiesen. i. Jedes Ort soll

^ ^ ( '^^-Znli i seine Boten zu Bern haben, um zu arbeiten, daß dem Bischof von Basel

^ wieder werde, Eunrad Schwend, Ritter, von Zürich, nnd Werner von Meggen

kuchwu über das Ergebnis! der ihnen aufgetragenen Untersuchnng der Rechnungen der Boten^rjch. ""b Zgah Mailand. Daraus ergibt sich Folgendes: Rechnung des Stadtschrcibers von

^ ejx Zeitlohn und Roßlobn selbdritt Gulden l Schilling l! Denare, drei Dickplappart

" t» gerechnet. Rechnung des Aminanns Steiner von Zug: Kosten mit Roßlohn und Reit-

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