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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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237
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Mai 1^86.

F r e i b ll r q.

I 1 8. stlsgl cDonstag nach Pfingsten»

Ztnaeeaeetii« Aer» Allgemeine eidgenössische Abschiede >, b'<> il. 'Ab,

»Un ^ seilen fnrdcrbin wöchentlich drei Gerichtstage statt wie bisher vier sei»; tillige Orb

nun ^ diesfalls aufgestellt, den Freiheiten und Herkommen der Muriner unschädlich. Die Ord

Freiburg zur Bestätigung vorgelegt werden. I». Auf Begehre» deS Bischofs vonwilligt Frcibnrg wie Bern ein, daß alle geistlichen Sachen in den Herrschaften Grandson, Orbe,bku ^ Schaltens mit geistlichen Berichten vorgenommen, ebenso Sachen, woein Priester gegenander" bwr", in welchem Rechtsverhältnis; das wäre. Aber sonst um liegende (bitter, Schulden undHerr Sachen soll Niemand mit geistlichen Gerichten beladen oder angefordert werden. « . Des

!»r N ^udrea Sache, die von Pvonan berührend, ist den beiden Vögten zu Grandson und Orbedier überwiesen. «I. An Bern zu bringen, daß eS beiden Städten nützlich wäre, die

^Ncn ^ ,, admodieren ", wie vormals, und dann mit Vögten zu besetzen. «. Verzeichnis! der

und Edel», so auf diesen Tag von beiden Städten Lehen empfangen baben.

2<»7.

Zürich.

I Tt . PsNI l^onnlag noe dem Isranlkiibnamölagl

horcht» Z»«»« Allgemein» ,i»g«i,i>sftsch« Atsch»«». A. »77. > ?l!» >2»aae«»<>reliiv .liirieii Allgemeine Abschiede. I.l.' l,

als sxj^' König von Ungarn schreibt unter Andcrm, er werde in Kurzem den Probst von Prcßbnrg^^waltboten zu den Eidgenossen schicken, t». Hinsichtlich des Zolls, welchen der Bilchof vondciu ' ^ Rhein bei Gottliebcn vom Kaiser soll erworben haben, soll man sich berathen und aufHer,-' G Baden antworte». «. Die Räthc des Herzogs von Oesterreich bringen an, der

r^Z^"'Üchc, den römischen König mit den Eidgenossen in eine ewige Richtung zu bringen; der^i>g ^ König habx 5,^,, eingewilligt. Deshalb seht der Herzog von Oesterreich den Eidgenossen eineniu Rurich auf Montag nach St. Peter- und Panlstag (lt. Juli), um vorläufig über die LachelZ> ^ und Schwvz sollen Mittwoch nach unsers Herrn FronleichnamStag

» Boten zu Solothurn baben, um des Handels willen des Schlosses Mönchenstciii halber

^ikner^" deinen Räthe» daselbst zu sprechen; die Boten von Solothurn sollen bewirken, daß biszz ^ Sache ruhen bleibe. Auch mit den österreichischen Räthcn wird geredet, damit sie sich^ ^wenden, daß unsere Eidgenossen von Solothurn im Besitze von Mönchenstein belassen^>adtdiesem Falle von des Schlosses wegen alles das zu tbun Pflichtig sein, wozu diedo» ^ ^"öiindcn wäre. Man erwartet Antwort ans den obgcnanntcn Tag zu Zürich. Der Bot-^uierki/ Keniltniß gegeben von der Abordnung nach Solothurn und deren Auftrag, mit der

^e>N N Sache freundlich beizulegen, ohne daß es eines rechtlichen AuStragS bedürfe.

^ die m !hurgau war auf vergangenem Tag zu Luccrn befohlen worden, sich zu erkundigen,

^ Leinfelden und dabei gelegene Güter gefreit waren, ehe das Thurgan zu unser» Händen