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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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228 Mai

kam, Seinen nun eingekommcnen Bericht, dem eine Freiheit Weinfcldcns ans dem Jahr lstt>2 beilesssoll man heimbringen und auf dem Tag zu Baden antworten, l. Da die armen peilte zu Märstcttc»von nnscrm allerheiligsten Bater, dem Papst, etliche Freiheiten für ihre Kirche erhalten habe», nun abcrder von Gundelfingen, Domherr zu Eonstanz, mit Processen und andern Beschwerungen umzieht, wo'an den Bischof geschrieben, daß er dem von Gundelfingen solches abstelle; denn man wolle die Marstctcbei ihren Freiheiten schirmen. Wenn jemand dadurch beschwert zu sein glaube, so möge dieser auf Montagnach Peter und Paul zu Zürich vor den Eidgenossen erscheinen, Zwischen Hans Pfhffer und Ha""Heini aus Mcienbcrgcramt ist Tag nach Baden gesetzt. I», In der Sache zwischen Bern und purer»der Probstei zu Münster in Granfclden und der 25t)t) Gulden wegen, so der Bischof von Base! denBcrncrn hat geben müssen, ist Tag angesetzt auf Mittwoch nach dem Fronlcichnamstag (lll.MailPnccrn zu sein, die Bünde und Verträge mit dem Bischof von Basel, das Stanserverkommnis; u. s-zu lesen und demnach in der Sache zu handeln. Von da sollen die Boten nach Bern reiten, wen» »c ^zweckmäßig erfinden.

«'. I'. zx. Ii. fehlen n» Berncrabschied,

2«»«.

Im Sarstanserland.

LZ. Mai um »orporw «uMo,

^»aatbarckiv Uüriel» Allaemcinc Abschiede, I, MI

Zürich, Lnoern, Zug und GlaruS.

»». Der Reden wegen, die der Abt von PfäferS soll gcthan haben, deren er aber nicht gichüßsoll der pandvogt im Sarganserland weiter Kundschaft aufnehmen, und selbe aus den Tag zubringen, wohin der genannte Abt persönlich zur Verantwortung kommen und für hin und zurück siäss^Geleit habe« soll. ?». Die Sache der Marken wegen zwischen Wcrdeubcrg und Sargans ist vor ^Eidgenossen Boten zu Baden gewiesen,Item anzubringen von des großen trcffcnlichen 2ssu^vnd Vbcrnntzcs wegen, so dann in Sarganserland vnd anderswo In der Eidgnon gebieten mitgetriben wirt. Nämlich daS einer chnrwalen Oschwaldcn Karlin rvij Gnldin gelihcn bat. Daw'^sind Im xx Gulden und xzw schäff bezalt. Noch wil der chnrwalen nit ein bcnügen haben,"

Fälle kommen zum Schaden der armen Pente häufig vor. «I. Etliche im Sarganscrland gebenKindern bei lebendem Leib ihr Vermögen, damit sie ihren Herren keinen Fall geben müsse»,

Zu I». Peter Hauthauler und Melchior Nuß schreiben, <>. <!. Sanganft off sunt Vrliaustag (25. Mai), an Schultheiß unozu Luccrnc Man habe den Markenuntcrgang mit gemeine» Eidgenossen zwischen Werdenberg und Sargans vorgenommen, aberdie Vlarke nicht sich vereinigen können, wcßhalb die Sache aus den Tag zu Baden gewiesen sei ; dagegen hätten derBoten geredet, wenn Lucern die übrigen Orte mit in dcn Kauf tassen wollte, so wäre dieser Streit von selbst erledigt. ^hätten die Eidgenosse» sie gebeten, »och an andern Verhandlungen der Vogtci Sargans wegen Theil zu nehmen, nach dett"endigung sie nach Werdenberg zurückkehren werden, um dort ihre aleschäste zu vollenden, < Staatsarchiv Lucern, Missw.t