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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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23? Marz i486.

i. Nachdem abermals viel von den Nachtheilen geredet worden, die dem gemeinen Mann ans dem I"stand des Münzwcsenö erwachsen, wnrdc beschlossen, die Sache überall in Erwägung zn ziehen, allenhalben die Münzen zu untersuchen und zn wcrthen nnd ans dem Tag zu Lncern wieder zn berichten-

Zu « . Das Zürchttcrimplar enthält noch folgenden Sprnch: ES soll dabei bestehen, wie Bern die Probstei Münster mit L.uMund Zubehörde zur Hand genommen, doch möge der Bischof von Basel mit ihnen weiter in Güte übereinkommen.bcrgS wegen soll nach dem früher zwischen de» Parteien ausgerichtete» Vertrag der Bischof bei allen Rechtsainen und H"r»ch^'''daselbst bleiben; nur Verbrecher, die den Tod verschuldet haben, sollen durch die von Bern gerichtet und nach Nvdau gMrwerden, doch den urkundlichen Rechte» von Biel und Neucnstadt unbeschadet. Fürderhin sollen weder Solothurn noch daS ^Basel freien Leuten, die von einem Gebiet inS andere ziehen, um Zinse nachjagen, wohl aber eigene» Leuten. Gegen die ^nach, so Solothurn kürzlich an sich gezogen, soll cS bei dem Zug bleiben. Der Kosten diesesVfrurs" wegen soll der Bischt ^Basel zuErgctzlichkeit" der Berncr LSV0 Gulden nach Bern antworte». Und damit soll aller Unwille, Recht und Andcr^dieser Sache gemacht, todt und ab sein.

2<»I.

L n c e r n.

3. Äpvll iMontag nach Quasimodogcniti).

Staatsarchiv Lueern: L»cc»ierabschiedesan»nl»»g. Il.ZaZ

Boten: Zürich. Bürgermeister Röist. Uri. Ammann Beroldingcr. Schwhz. Rudolf Rcdinsi, '^,mann; Bogt Schiffli. Uilterwalden. Ammann von Zuben. Zug. Ammann Letter. Glarus.

Blum. Fr ei bürg. Niclanö Perrotet, Schultheis;.

tt. Zürich erhält dcu Auftrag, den Revers iik Betreff der vier Städte am Rhein vom Hcr.Kl! ^Oesterreich oder von dessen Näthen einzufordern. I». Der Herr von Helmstorf stellt im Namen ^Bischofs von Konstanz das Ansuchen, die Eidgenossen mochten den Bischof am Bezug sciuerGöttlichen nnd andcröwo nicht hindern, da das Biöthnm sehr arm sei. Hierauf wird beschlossen,Bischof zu ersuchen, das; er die Eidgenossen und ihre Angehörigen mit diesen Zöllen unbekümmertjedoch soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit man auf dem Tag zu Baden definitivegeben könne. «. Auf die Einfragc des BogtS im Thurgau, ob er die zu Mahcnfeld begangenen ^strafen soll, da die voll Konstanz das nicht zugeben wollen, wird erkennt, der Bogt soll darumund die Schuldigen strafeil. «I. Der Bogt im Thurgan soll den Kornfeld das Landgeschrci lindschwören heißen, und nachforschen, ob die Güter dcö Kornfeld eigen waren, che das Thurgan anEidgenossen gekommen ist. Findet sich das Gegentheil, so soll er selben anhalten, sie als Lehen zu einpf^

2<»2.

Bern.

l). Uprjl lSonntag Miscricorlia).

Staatsarchiv Brr»: AUgcmcinc eidqcnössische Abschicdc. ZZZ.

Jedermann soll heimbringen.die merklich arbeit zu Solloturn zwischen den Stetten Bascll ^Solloturn gcbrncht, bcrürcnd das Sloß Münchcnstcin." Die von Solothurn nämlich meinten mit 6""^von Löwcnberg, die Stadt Basel soll ihnen die Lösung gestatten; sie wollen den Pfandschillinü " ,Basel bringen; wolle man selben ihnen nicht abnehmen, so wollen sie es an alle Eidgenossen