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^lparteiiich sei, so werden die Eidgenossen trachten, hierin eine Acndcrnng zu erlangen, v. Die RätheBilchoss von Basel sind auf diesen Tag bcschicdcn worden wegen des Streite», welchen die von BernSolothurn zu Munster in Granfelden gegen den Bischof erhoben haben. Man verlangt von ihnen^ Schluß über den Stand der Sache. Darauf berichten dieselben, cö habe der Bischof in dieser Angelegen^^ kine Richtung mit Bern und Solothurn. Auf das fernere Begehren aber, der Inhalt dieser Rich-^ möchte vor den Eidgenossen eröffnet werden, erklären die bischöflichen Boten, eS sei darin enthalten^ 'lh, vgß ^ Tesscnbcrg, der vormals mit hohen und Niedern Gerichten an das Bisthum gehörte,^ k'chin denen von Bern zugehören soll. Ferner sei das Stift seiner hohen und Niedern Gerichtsbarkeit^ Munster in Granfelden auch „cntwert". Weiter soll der Bischof bis St. Gcorgcntag 2500 Gulden^ssUuiigsgcld zahlen, was das Stift zn Grunde richte. Ferner sei bctädigt, daß, wider den von den^ ilcnosscn vormals gemachten Vertrag, die von Solothurn freien Zug gegen das Stift haben sollen u. s. w.^ erwarte, daß kraft seiner Vereinigung mit den Eidgenossen solche Beschwerden abgestellt undc> der srühcrn Richtung belassen werde. Betreffend den anhängigen Streit der Probstei wegen zu^melden erbietet sich der Bischof, in guten Treuen an dessen Beilegung zu arbeiten. Die Boten von
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»»d solothurn erklären, sie haben in dieser Sache keine Vollmachte». Ruch Herr Johannes Psysser
'chäd ^ Bern, wie sie ihn mit Gewalt überzogen, die Scinigen in Eid genommen und be-, . haben, und begehrt Wiedereinsetzung in die Probstei. Bern antwortet hierauf, Herr Johannes Meyer
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^ -.v. Pvncp nia)l erlangen mögen, oio er mir .yuize leiner ^reunoe gci) ztlvjr geyolsen, und»i h ^ gegenüber den Bischöflichen anuehmen müssen, und habe einen Bericht
gemacht. UebrigcnS sei die Sache zn Rom anhängig, man wolle den Erfolg gerklärt, es sei, wie von Alters her, ohne weitere Untersuchung der Sachlage denen von Bern
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^ Ableben des von Ampringcn durch päpstliche Bulle die Probstei erhalten, vom Bischofdz Pe>sscß nicht erlangen mögen, bis er mit Hülfe seiner Freunde sich selbst geholfen,
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^ rrcorigcns ic> oic >saa)e zu .uvin anyangig, man wouc oen r^rzoig gewärtigen.
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^ werde denjenigen von beiden zum Bürger annehmen, welcher am Ende die Probstei behalte.^ bcrlangt unter Berufung auf daö Stanserverkommniß und auf seine Vereinigung mit Bern, daß^echt Herr Johannes Pfiffcr, vor Allem wieder in Besitz gesetzt und darnach die Sache mit
i,,^^"^wdcn werde. Räch langer Verhandlung wird, da die Boten allseitig nicht hinreichende Vollhatten, auf Sonntag Quasimodogeniti (2. April) ein Tag nach Luccrn gesetzt, um Montags^ daselbst zu handeln; dann sollen die Boten nach Bern reiten und hier dasselbe thun.
^ ^llcn alle Feindseligkeiten ruhen. Und da wider das Stanserverkommniß und eidgenössischenwider alle Vereinigungen mit dem Bischof von Basel die von Bern den Tcssenberg und dasseil ^ tsswaltsam zu ihren Händen genommen und den Bischof um 2500 Gulden beschützt haben;schaff, heimbringen, daß in Bern solches abgestellt werde, f. Auf das Anbringen derer von
^ ^ A'Ichof voil Eonstanz vom Kaiser einen neuen Zoll zn Gottlicbcn, von l Guldenden ^ Denar, erlangt habe, wird, in Betracht des Nachthcils, der daraus sowohl für derer
'^ücn als der Eidgenossen Handel entspringt, erkennt, den Bischof zu ersuchen, daß er vonk»>e z, ' abstehe. Zürich und Zug sollen in gemeiner Eidgenossen Kosten acht Tage nach Osternder»^. ^ "ach Mailand, Lucern soll ebenso eine solche nach Wallis senden, um einen Stillstand zn
Minne oder nach Recht geschlichtet werde» könne. Ii. Mühlhauscn bittet^^ldhülfe, doch mit Vorbehalt des Reichs und der Lösung. Antwort: Man sei jetzt ohne^ u»d müsse, weil sie aus dem Abschied von Zürich gegangen seien, ihr Ansuchen heimbringen.