Rovember
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Staatsarchiv ^'nceri, Allgemeine Abschiedc. N ?»,7 i2taatSarci,iv Bern: Allgemeine tidgenl'sftschc Abschiede. < l»7.
». Zwei der Knechte, die sich dein Pandvogt von SarganS widersetzt haben, Peter Schäppi vonGrcifensee und HcnSli Fritschi, sollt» jeder mil lll Gulden Buße belegt werden; die übrigen Theilnehmeran der Widersetzlichkeit, die dem Vogt bekannt sind oder noch ermittelt werden, sollen jeder bis Ostern5 Gnlben Buße zahlen. Im Wiederholungsfälle sollen schärfere Strafen folgen. I». Der Vogt vonMorgans soll den Knecht, der einen Todtschlag begangen hat, richten, und sich dann über seine Ver-mögens nnd Familienverhältnisse erkundigen und berichte», damit man in der Sache weitere Beschlüsselassen könne. «. Voten des Bischofs von (shnr, des AbtS von PfäferS, der Frauen von SchänniS nndderer von Greisensec machen Vorstellungen gegen die Bcstenrnng ihrer Pente im Sarganscrland; sie bitten'klbc bei ihrem alten Herkommen zu belassen, wonach sie immer stcncrfrci gewesen seien. Beschluß: DieSteuer soll nach altem Herkommen bezogen, die Angehörigen der Gotteshäuser und Herren, welche bisher> avon ftri gewesen, sollen auch in Zukunft nicht damit behelligt werden. «I. llrS Sieger wird mitseiner Klage gegen Solothurn, daß cö ihm alte, unkräftige Urfchdebriefe nicht herausgeben wolle, vord>e Boten, welche ibn früher mit Solothurn verrichtet haben, nach pucern gewiesen auf St. RiclauStag"i' Deccmbcr). Bezüglich der Eidesleistung der Städte am Rhein hat die Mehrheit der Boten Vollmacht, dem Herzog von Oesterreich in seinem Gesuch zu willfahren, daher der Beschluß gefaßt wird, cSmll diese Eidesleistung auf fünf Iabre verschoben werdeil gegen einen Revers. Derjenigen Orte, deren BotenM'kb nicht Gewalt hatten, diesem Beschluß beizutreten, hat man sich „geniächtigt" und hofft, sie werden^ml) zusagen, indem den Eidgenossen an der Sache doch nicht viel gelegen sein könne, f. Heimbringe»,' d "Mn das untere Vogthans zu Baden, welches baufällig ist, herstellen oder das hiefi'ir erforderliche^cid an den Bau des Schlosses wenden wolle, Der pehen wegen wird der Vogt zu Baden ange"mcsen, zn berichten, wenn dahcrige Forderungen erhoben werden sollte». I». Bischof und Stadt (5on"a»z, der Abt von St. Gallen, Herr Vndwig von Helmstorf und andere Herren beschweren sich, daßman von ihren Angehörigen im Thnrgan den (5id fordere, während das in früher» Zeiten niemalsK'chchcn sei, da sie als Fürsten des heil, römischen Reichs ihre Regalien baben, und nie der Herrschaft"utc>worfen gewesen seien; sie bitten um Schutz bei ihrem alten Herkommen. Beschluß: Hans Tachelsdon Iürjch „„d Ammann Rcding sollen mit dem pandvogt im Tbnrgau sich über die von den Her^ B>i von Oesterreich im Thnrgan besessenen Rechtsamcn, die nun an seiner Statt die Eidgenossen besitzen,"^"digcn und berichten, l. Dem Bischof voil ssonstanz wird Verwendung beim Papst zugesagt zn dein'imeck, daß die Abtei Kempten bei dem Stift (Konstanz verbleibe, k. Von der Verstentniß wegenm>t Wiirtteinberg haben einige Boten Gewalt abzuschließen, andere nicht. Hinsichtlich der erster» soll esss m bestehen, die letzter» sollen die Sache mit dringender (Empfehlung wieder an ihre Obern bringen," bis -t. Thomaslag (2l . Dceember > deren endlichen (Entschluß nach Zürich berichten. Zürich crbält^ macht, dann im Rainen derer, die zugesagt haben, die Verstentniß aufzurichten. I. Bern alsSchiedsrichter in dem Streit zwischen Wclti von Reuenstein und HanS Heinrich, dem Vogt zu Zwingen,nni Rath, da Wclti die beiden angesetzten RechtStagc vcractitet nnd nicht besucht habe. Beschluß: