November 1484.
Botschaft ersucht, beim König sich zu verwenden. «?. Ans obgcmcldcten Tag sollen auch die Herren vonSulz und der Abt von Salmanswcilcr kommen zur Vermittlung des Streites nm den Kauf von Bol-lingen. «I. Auf die Beschwerde des Bischofs von Basel über Jrrnng und Unruhe, die ihm Graf Os-wald von Thicrstcin bereite, wird letzterer angefordert, davon abzulassen und dem Abschied von Lneernnachzuleben. Die Botschaft des Herzogs von Württemberg bringt an, obschon es den Eidgenossennicht gelegen sein wolle, mit ihm eine „hilfflichc Eynung" einzugehen, so sei er docl, geneigt, mit ihnenin Freundschaft zu leben nnd in eine „Versteutnuß" zu treten, wie die alte gewesen und diejenige, die erfrüher mit Zürich gehabt habe. „ Bff solichS ist bcsloßcn, das wol zu bedenken, was vns au dem landwürtcmberg gelegen shc, vnd das es vns zu vnsern merkten vild notdnrft wol mag beschieße» ; vnd istalso ein früntliche, vnvergriffenc verstentuus gestellt vnd des iedcm Ort ein Copy gegeben. Da soll icglicherBottc solichs gctrüwlich vnd vlißlich anbringen, damit soliche verstentnuß angenommen wcrd vnd vff demncchsten Tag Antwort darninb geben." t. Jedes Ort soll die Seinigen nuter den zu Neuenbürg am Rheinverhafteten Karrcrn weisen, die Wirthe zu bezahlen um das, was sie ihnen icbnldig sind. Der Bischofvon Eonstanz nnd der Abt zu Kempten sind ihres Streites wegen auf den vorbcmcldeten Tag geladen.I». Kcnntnißnahmc von zwei Schreiben des Herzogs von Mailand, den Friedensschluß mit Venedig unddie Anzeige enthaltend, daß er den Markt zu VärriS nur für dieses Jahr der Pestilenz wegen aufgeschlagen,sonst den Unsern nicht verboten habe, in sein Land zu wandeln, i. Denen von Wangen nnd St. Gallenwird geschrieben von des Hundtbiß und Mülecks wegen, Sonntag nach Martini (14. November)soll eine Botschaft von Zürich zu Bern sein wegen der PcnsionSausständc Werner Löublis. I. DemVogt in den Aemtern, Hansen Bachmann, ist geschrieben, dem Nutschma» Meyer von Gelfingeu seineGcrichtskosten nnd Buße gegen den Räber wieder zu geben, da doch der letztere sich nun als Schuldnererfunden hat. i»>. Bezüglich der Späne zwischen dem Gotteshaus Jttingen und denen von Consta»;ist Zürich befohlen, eine Botschaft mit dem Landvogt dahin zu ordnen, die Rechtsame des Gotteshauseszu erkunden, die Sache gütlich zu schlichten oder wenn das nicht geschehen könne, sie wieder vor der Eid-genossen Boten zu bringe», i». Da sich der Eide im Thurgau wegen noch allerhand Widerwärtigkeitenergeben, und einige meinen, nicht weiter pflichtig zu sein, als das Laudgeschrci zu schwören, ist beschlossen,alle, die es berührt, auf den nächsten Tag nach Zürich zu beschreiben. Jeder Bote soll einen Eid stellenund daran sein, daß derselbe gcmcinlich geschworen werde. «». Da im Sarganscrland einige behaupten,ssch von der Steuer losgekauft zu haben, soll Schwyz auf den nächsten Tag den alten Landvogt her fer-tigen, damit man erkenne, wer die Steuer von Alters her schulde und wer davon frei sei nnd man sich darnachhalten könne, p. Der Vogt im Sarganscrland soll den Knechten, die der Gefangenen wegen wider ihngehandelt haben, auf nächsten Tag her verkünden und dann jeder Bote Gewalt haben, ihnen nach Vcrdienen eine Strafe aufzulegen. Derselbe Vogt soll auch Gewalt haben, mit dem Seckelmeister vonGlaruS von der Matte wegen beim Städtchen nach bestem Ermessen zu handeln.
l bis «l »ach dem gürchereremplai.