September 1484,
des Vollzugs dieses Artikels Gefahr für die ewige Richtung sähen, so sei der Herzog bereit, gänzlicheNcrbriefung zu geben, daß solches jener unschädlich sein soll. Das will man heimbringen, und auf denTag zu Zürich auf Allerheiligen Antwort geben, <». Bezüglich des Streits zwischen Unterwalden undder Stadt Lindau wegen dcS Möttcli wird mit den österreichischen Boten abgeredet, daß Zürich, Lnccrn,Uri und Schwhz in gemeiner Eidgenossen Name» auf Freitag nach St, Gallcntag <22, Octobcr) ihreVoten zu Lindau haben sollen, wo auch die österreichischen Räthe erscheinen werden, um Möttelis Freilassung zu vermitteln und fcrnern Unruhen vorzubeugen, Unterwalden soll seine Botschaft auch hinsende»,Alles in Möttelis Kosten, Ans dem Tag zu Zürich sott dann über die Verhandlungen Bericht erstattetwerden, t. Bern soll in aller Eidgenossen Kosten den Bartholomäus Map nach Lyon abordnen, damiter mit den Generalen des Königs von Frankreich die Sache wegen der ausstehenden Pensionen und desbnrgundischcn Geldes in Ordnung bringe, so daß die Boten acht bis vierzehn Tage nach Allerheiligen i»Gemäßhcit der in Frankreich geschehenen Uebercinknnft das Geld abholen können, Bartholomäus Mabund die Botcnnach Lhon sollen Vollmacht haben, den Diamant NM l l ),<M> Gulden zu verkaufen; könne»sie diese Summe nicht erhalten, so sollen sie wieder berichten. I». Bezüglich der Eidesleistung im Thnrga»sollen alle, die in der Grafschaft Fraucnfeld sitzen, den Eid schwören , wie er verordnet worden; derLandvogt und der Landamman» sollen oben im Land anfangen, und dann herab ohne allen Unterschiebfortfahren, die Eide abzunehmen, i. Da nach dem Bericht des Boten von Glarus einige freie Leuteund GottcshanSlente im Sarganscrland die Steucrpflicht bestreiten, und auf gemeine Eidgenossen odereinige Orte Recht bieten, so soll man Vollmacht einholen und auf dem Tag zu Zürich über die Sacheverhandeln, k. Die Knechte, die sich dem Vogt im Sarganserland widersetzt haben, solle» bestraftwerden; der Vogt soll deshalb auf dem Tag zu Zürich erscheinen, I. Die württcmbergischen Bote»suchen um eine Vereinigung zwischen ihrem Herrn und gemeinen Eidgenossen nach, wodurch dem Grafeneine Aiezahl eidgenössischer Knechte zugesichert würde. Letzteres nehmen die eidgenössischen Boten an ih^Obern heimzubringen; gleichzeitig aber verabredet man, daß wenn auch dieses Begehren um Knechtnicht Anklang finden sollte, dennoch die Unterhandlung in dem Sinn fortzuführen sei, daß eine Vc^einigung in der Form angestrebt werden soll, wie sie ehedem zwischen Württemberg lind den Eidgenosse»bestanden hat, und neuerlich wieder von Zürich eingegangen worden ist. I»». Auf das Schreiben desjungen Grafen von Württemberg wird geantwortet, wie jeder Bote zu sagen weiß, i». Den Streit u»>eine Rüti zwischen Hans Ruß von Lnccrn und seinem Anhang einer und Eunrad Mascnrieder von Pst)"anderseits sollen ein Bote von Zürich, Vogt Kctzi von Schwhz und der jetzige Landvogt nach eingeno'»mcnein Augenschein gütlich oder rechtlich entscheiden,
i> findet sich im Luccrncrexcmplar nicht,
225.
Luoern.
4^8^!, 27. tOokvhev (Mittwoch vor Simonis und Inda),
Staatsarchiv Lucer», t!ucerncradschiedcsammiung. », Ali, Staatsarchiv Bern Aiigemcinc eidgenössische Abschiede <'.,!>!>,
Boten: Zürich. Hans Tachelshofcr. Bern. Jörg von Stein, Lnccrn, Caspar von Hertcnstci'UPeter Tammann; HanS Schürpf, Uri, Ammaun Bcroldinger. Schwhz, Ammann Abhberg, Unter