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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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186
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Juli t484.

herkömmliche» Zölle, 4) Es soll de» Eidgenosse» nicht als Bruch des Vertrags ausgelegt werde», wen»eidgenössische Knechte wider ihrer Obern Wissen und Willen von besonder» Personen gegen den Königangeworben nnd gebrancht werden, (Dieser Artikel ist gestrichen.) 5) Ohne Wissen und Willen der Eidgenossen soll der König ihre Knechte nnd Untcrthancn für seine Kriegsgeschäfte nicht anwerben oder inSold nehmen, «>, Gegenseitige Gestattung freien Kanses. <) Gegenseitige Freiheit der Ausfuhr von Lebens-mitteln und Kaufmannswaare. ») Der König mag für seinen Thcil das heilige römische Reich und Alle,die vor Datum dieses Vertrages mit ihm in Bündniß oder Vereinigung gekommen, vorbehalten; die Eid-genossen ihres Theils behalten den heil. Stuhl, das römische Reich nnd alle ihre früher» Bündnisse undVereinigungen vor. l. Auf nächstem Tag soll man Antwort geben in Sachen derer von Schaffbanscnnnd ihres Abts, An den Herzog von Mailand wird geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß nuverzüglich nach Laut der Capitel die Sache der Absolution halben in Ordnung gebracht und den Urncrn davongehörige Mittheilnng gemacht werde. I». Dem Herzog von Mailand wird der eroberten Schlösser undder Studenten zu Pavia wegen auf seine diesfälligc Zuschrift geantwortet, i. Der Herzog von Lothringenentschuldigt sich, daß er keine Boten mit der eidgenössischen Gesandtschaft an den König von Frankreichgesendet habe, sowie wegen eines Gerüchtes, als wolle er sich der Hülfe der Eidgenossen nnd der Deutschenentziehen nnd sich an die Watschen hängen, k. In Ansehung, daß Hans Müller für Burgund aufgewiegelt hat nnd bei dem Handel zu Dole gewesen ist, wird beschlossen, man soll ihn ergreifen, nachNothdnrft fragen nnd richten. Jedoch soll dieses nur unter der Bedingung geschehen, daß in allen Ortengegen solche, die in gleichem Verhältnis stehen, in ähnlicher Weise verfahren werde, I. Der Landammanuim Thurgau wird beauftragt, auf den Studer zu St. Gallen nnd seineil Gehülst», den Schürgi vonAppenzell, Acht zu bestellen nnd selbe betretenden Falls gefänglich anzunehmen, ,»». Alle Orte sagendem Bischof von Basel die von ihm wiederholt begehrte Vereinigung auf seine Lebenszeit ganz in der Formderjenigen zu, welche mit seinen Vorfahren bestanden hat, ». In dem Streit zwischen dem Herzog vonLothringen und dem Grafen von Valendiö um das Schloß Beauffremont, welches letzterer als mütterlichesErbe, erstcrcr als Eigen und Lehen anspricht, verlangt der Graf, in den ihm entrissenen Besitz wieder eingesetztzu werden, dann wolle er seinem Gegner zu Recht stehen vor gemeinen Eidgenossen oder vor jeglichem Ortinsbesondere; der Herzog dagegen tritt auf dieses Anerbieten nicht ein nnd bietet seinem Gegner Recht vorden Lehcnmannen oder vor den drei Ständen des Hcrzogthnmö.Ist angestelt vf ein monat," «». Bezüglicbder Sache des Hnndtbiß gegen den Mnlcck von St. Gallen, der dem zwischen ihnen veranlaßeten Recht nichtnachgegangen ist, soll letzter», geschrieben werden, solches zu thnn. »». Der Herzog von Oesterreich eröffnetdurch Hans Lanz, er habe mit Bedanern vernommen, es gehe ein über seine Absichten gegen die Eid-gcnosien nachtheitiges Gerücht; sie möchten aber seiner Freundschaft versichert ^'ein, persönlich werde erihnen über alles wcitcn Anschluß geben, Antwort: Man danke ihm für seine guten Gesinnungen undwünsche, daß er zur Ausgleichung aller Anstände eine Botschaft zu uns schicke, q. Man ist der Ansicht'sich derjenigen Knechte, welche in Burgund gegen den König von Frankreich gedient und noch Sold-ansprüche haben, nicht anzunehmen, da sie . gegen das erlassene Verbot in den Krieg gelaufen sind>. Die Boten der drei Orte Luecrn, Uri nnd Unterwalden sollen zu Erneuerung ihres Burg- nnd Landrechts mit Wallis auf St. Lorenztag (t<>. August) in Sitten sein, was man auch dem Bischof verkündensoll. «. Der Anstand zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafeil Oswald von Thierstein ist. wiejeder Bote weiter zu sagen weiß, beseitigt.