Juli 14^4. 1^5
werde, 10 müsse er suchen, mit Gewalt zu dem Seinen zu kommen, < . Sonntag nach St, Ulrich tll Juli)Ell man z» Uri vor der Gemeinde sein der Fürlcite und des Zolls wegen,
Zu Ii. Ticke den Entwurf dieser Perstünlnip nn .jürchcrakschieddand I 10! t> ss
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Voten: Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister, Bern, Wilhelm von Dicßbach, Ritter,Schultheiß; Peter von Wabern, Ritter, Altschultheiß, tzneern. Easpar von Hertcnstcin, Ritter, Schult^>ß; Peter Tammann; Ludwig Seiler, Uri, Ammann in der Gasse, Schwyz. Rudolf Rcding, Ammann,^ bwaldcn, Rudi Wirz. Ridwaldcn, Merchi Zclger, Z u g. Hans Schell, Ammann; der junge HaSler,^larus, Wcrni Rietler, Schreiber, Frei bürg, Peter von Faneignt», Ritter. Solothurn, HanSvom Stall, Stadtschrcibcr,
Zürict, klagt, man verachte seine Münzen, und wolle sie in den Ländern und im Berncrgcbiet'"cht annehmen. Beharre man auf diesem Verfahren, so werde es nicht mehr auf der Eidgenossen Korn,ändern für sich selbst münden und das Geld schätzen, wie die Boten zu sagen wissen. Beschluß: Man"'ll darüber sitzen und auf dem nächsten Tag Antwort geben, I». Der Bote von Solothurn soll seinent-bcrn berichten, daß die Eidgenossen im Vertrauen auf Solothurns Gnade dem Easpar Frei gestattet^bcn, wieder in Stadt und tzand zurückzukehren! man hoffe, Solothurn werde den Eidgenossen dieVitte »ich! abschlagen, « . Man will sich bei denen von Wangen verwenden, daß dem Wcbcrknecht die-tadt wieder geöffnet werde, «l. Der Abt von St, Gallen und die von Znzwtil hätten nach tzant deschwch Eonrad Schwend und Hartmann Rordorf zwischen ihnen vermittelten Schiedsvertrags heute vorvon Boten der iv Orte erscheinen sollen. Da aber die von Zuzwvl für sich und ihre Zugewandten nichtgehöriger Vollmacht versehen waren, so wird ein anderer RechtStag »ach tzueern gesetzt auf Mittwoch"vch vin«'i,i.i 1','lri ct August», wobei die Parteien mit allen ihren Gewahrsameil und mit gehörigenAllmächten vor die Boten der IV Orte kommen sollen, « . Hinsichtlich der Vereinigung auf zwei Jahre^o> der „ Verstentnuß" mit dem König von Frankreich sind die meisten Boten für letztere bevollmächtigt,jedoch befinden sich ohne Vollmacht. Ans de» Abschluß dringen vorzüglich Bern, Solothurn undBiburg, Räch vieler Rede wird beschlossen, daß die Boten, welche »och nicht gehörige Vollmacht haben,^ache heimbringen und darauf dringen sollen, daß kein Ort sich absondere, indem allen Orten wegen ihrerv"Sltehenden Ansprachen, ebenso des burgundischen Geldes, der rückständigen Pensionen und anderer Ur-^chcn wegen an der Erledigung der Sache viel gelegen sein müsse. Es soll daher auf Montag nach^ sseters Tag >,,l vm«nla ET August) wieder ein Tag zu tzncern gehalten werden, um abzuschließen undv" Vertragsentwurf, wo nöthig, zu erläutern. Die Punkte des verabredeten Vertragsentwurfs bestehen" folgendem: i, Kein Theil soll den andern bei Lebzeiten des Königs weder unmittelbar noch durcht erc bekriegen, Kein Theil soll die Feinde deS andern in ihren Unternehmungen gegen den Vertrags-Anesst,, irgendwie unterstützen mit Beistand oder Gestaltung des DurchpasscS. A) Freier Handel undv»dU beidseitiger Angehöriger in den gegenseitigen Gebieten, mit Vorbehalt jedoch der gewöhnlichen
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