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Juni t484.
singen und Meister Conrad Väölcr, ihrem Bürger, ü. Der Bote von Zürich soll an seine Herrenbringen, daß der Klage der Zurzachcr, die Thür werde verschlagen, abgeholfen werde, x.. Die Eidge-nossen bitten Zürich, von dem Wirth zu Dictikon auf Martinstag zweihundert Gulden anzunehmen undden Rest stehen zu lassen. A. Zürich wird eingeladen, die Späne zwischen dem Freien von Tachsen undeinem Priester wegen einer Bürgschaft um das Lehen zu Wasterkingcn gütlich oder rechtlich zu entscheiden.
Ebenso wegen der Sache des Arnold Brunner und des Sagers seligen Tochtcrmann.
Zu v. Dic deutsche Uebcrsetzung des päpstliche» Bredes steht, wie sie jeden« Boten initacqeben wurde, im Sucerncr AbschiedIi. 2KY. jj t bis und mit ? finden sich im Sucernereremplur nicht.
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L u c eru.
2. Zttli «Friilag vor Si. Nlr>ch>.
StaatSarcNiv Sncciu Luc-rncrabschicdcsammlmn«. n. 21!
Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dießbacb, Ritter,Schultheiß; Peter von Wabern. Lucern. Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Altschnltheiß; Peter Tam-mann; Peter von Meggen, Altschultheiß. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. AmmannAbhberg. Untermalden. Merchi Zclgcr. Zug. Rudi Letter. Glarus. Werner sttictler. Freibnrg.Peter von Faueignh. Solothurn. Der Stadtschrciber.
». Zürich soll den Bischof von Constanz ersuchen, das Unterfangen des Hagcnweilcr, welcher zuRom dem Peter von Hcrtcnssein in Betreff der Chorhcrrcnpfründe zu Constanz entgegenarbeitet, ab;"-stellen. 1». Dic französische Botjchaft eröffnet, da der König minderjährig sei, so erachten es dic dreiStände nicht in ihrer Bcfngniß, ihn über seine Volljährigkeit hinaus durch einen Vertrag zu binden; üctragen daher den Eidgenossen Erneuerung der Vereinigung und Pension, wie sie unter Ludwig XI. be-standen, ans zwei Jahre an, oder wenn ihnen das nicht gefallen sollte, ein freundschaftliches Vcrständniß,wie sie solches mit Carl Vll. gehabt. Nach Ablauf der zwei Jahre sei dann der König volljährig, »ndwerde sicherlich den Eidgenossen nicht minder Gnade erweisen als sein seliger Vater. Gleichzeitig verlangtdic Botschaft schriftliche Eingabe der Schttldfordernngen von Privaten; richtig erfundene würden bezahltwerden, unruhige Forderer aber möchte man zur Ruhe weisen. Dic eidgenössischen Boten bezeugen hierausihre Verwunderung, daß man jetzt ein Bündniß auf nur zwei Jahre antrage, während man früher vonlängerer Zeit gesprochen und zuletzt vier Jahre verabredet habe. Da indessen dic französische BotscbaÜsich ohne weitere Vollmacht befindet; so wird beschlossen, die Sache heimzubringen und in Erwägung Z"ziehen, ob man dic Vereinigung also auf zwei Jahre erneuern wolle, wie sie mit dem verstorbenen Königbestund, oder ob mau dic alte „ Vcrstcntnnß", dic man mit Carl VII. und Ludwig XI. noch als Dclfi"wiederum eintreten lassen wolle, oder was mau sonst „nach gcstalt der vngctrüwen löuffcn" in diesenDingen zu thnn als das beste erachte. Darum soll man wieder zu Lurcrn sein auf Montag vor MancMagdalcnc (19. Juli ). Auf Sonntag vor Marie Magdalena" (18. Juli > sollen die Orte ihre Botenauf den Tag zu Zofingen schicken, um den Anstand zwischen Graf Oswald von Thierstein und dc»>Bischof von Basel zu verhandeln, auch die Vereinigung mit dem Bischof von Basel abzuschließen. «I- ^Graf von Valendis klagt, der Herzog von Lothringen halte ihm widerrechtlich und ohne auf seine Recht-böte Rücksicht zu nehmen, Schloß und Herrschaft Bcauffrcmont vor. Wenn ihm nicht Rath und H>'^