Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
174
Einzelbild herunterladen
 

174

Januar 1484.

wegen jedes Ort bei sich eine Ordnung aufsetzen und aus allen diesen besonder» Ordnungen soll aufnächstem Tag eine gemeinsame Verordnung gebildet werden. «». Da seit einiger Zeit von den Kanslentenfalsche flansche) und andere schlechte Tücher ans den Niederlanden und von Frankfurt her gebracht unddie Leute damit betrogen werden, so soll jedes Ort verordnen, daß seine Kanflente nur gute Tücher kaufenund daß auf allen Märkten und Messen die Tücher geschätzt und deren Preis obrigkeitlich festgesetzt werde.Die Tnchlcutc sollen auch angehalten werden, zu schwören, weder Dings noch um Baargeld die Tüchertheurer, denn um den bestimmten Preis zu verkaufen; falsche oder schlechte Tücher soll man verbrenne».Z». Auf den Antrag von Bern und Frcibnrg wird beschlossen, die Boten nach Frankreich sollen statt am25. Januar (Pauli Bekehrung) erst am Sonntag nach Pnrifieationis Marie (8. Februar) zu Bern ein-treffen. Berns Eröffnung, daß es seinem Boten, dem Schultheißen Wilhelm von DicSbach, noch denDoetor Thüring Frickcr als zweiten Boten und Redner beigebe, soll man heimbringen, da vormals be-schloffen worden, daß jedes Ort nur Einen Boten senden soll. itz. Verhandlung in Betreff der Vereini-gung mit dem Bischof von Basel. Zürich und Bern stimmen zu Erneuerung der vorigen Vereinigung)Lneern will heimbringen: Wenn der Bischof mit dem Capitel und seinen Städten und Schlössern auf ewigoder auf gewisse Jahre sich mit den Eidgenossen verbinden wolle, könne man zu einem dieSfälligen Ver-tragsentwurf Hand bieten. Uri stimmt zur Erncnernng des alten Bündnisses, würde aber mehr verlangt,so soll der Bote an seine Obern berichten; Schwvz will die Sache ruhen lassen, so lang sich der Bischofmit der Stadt Basel im Streit befindet. Unterwaldcn und Zug sollen heimbringen was beschlossen wird,Frcibnrg und Solothnrn treten Allem bei, was gemeine Eidgenossen beschließen werden. Beschluß: DemBischof soll seine thätige Mitwirkung zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen gemeinen Eidgenossen undFrcibnrg bestens verdankt werden; hinsichtlich der Vereinigung wolle man bei dem nahen Ablauf derNiedern Vereinigung noch zuwarten, bis man wisse, wie die übrigen Herren und Städte gesinnt seien)würden diese die Vereinigung mit den Eidgenossen nicht mehr erneuern wollen, so werde doch gewiß demBischof eine entsprechende Antwort nicht fehlen. Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Bischofund der Stadt Basel werden die Eidgenossen nach Kräften helfen. An dem Benehmen des Grafen Os-wald von Thicrstcin und des Welti von Neucnstcin gegen den Vogt von Zwingen haben die EidgenossenMißfallen; sie sowohl als Solothnrn insbesondere haben deshalb dem Grafen geschrieben; falle die Ant-wort nicht nach, Wunsch ans, so werde man den Bischof ferner unterstützen und trachten, daß der Vogtdes Atzungsgclds lcdig werde. Endlich wird der Bischof von Basel noch gebeten, sich beidseitig ansihn gesetzten Streites zwischen Fran Els von Rotsamhnscn und dem Doetor Friedrich von Guarlcten z"Bodmingcn anzunehmen. ». Die Boten, welche nach Frankreich gehen, sollen die beiden Studenten, denSchwager des Werni von Meggen und den Easpar Offner von Untcrwalden, empfehlen, daß sie in desKönigs Kosten nach Paris kommen. »4. Die Kinder des Praroman will man für Rückzahlung des vonihrem Vater dem Herzog Sigmund gemachten Anlcihenö letzten» empfehle». 4. Die Schicdrichtcr indem Streit gemeiner Eidgenossen mit Frcibnrg, der in Güte nicht hat geschlichtet werden können, nehmenfür das Urtheil Bedenkzeit bis Sonntag vor Mittcfastcn (2t. März). Dann sollen sie sich wiederin Williöau (Münster) versammeln und nach Eid und Ehre ein rechtliches Urtheil sprechen, falls nichtvorher auf einem gütlichem Tag die Sache ausgemacht wird.

Das Lucernerexemplar geht nur bis ». Dcr Rest steht als eigener undatirter Abschied aus Seite Nach dem Zürcher-cremplar gehört cS s «» bis «> zu diesem Abschied, wosür auch der Inhalt strickt, js Zu p. vuccrn will den »e. Thüring nicht