Januar EittT 17^
». Basel begehrt der Eidgenossen Rath, da der Bischof von Straßburg unter acht Tagen eine Taglciltung der Niedern Bereinigung, die jetzt auf Ostern ausgehe, angesetzt habe, vielleicht der Bereinigungund anderer Sachen wegen, Antwort: Man wisse ihnen hierin nicht zu rathen, habe auch feinen dies-fälligen Auftrag, tic mögen sich an die Obrigkeiten in den Orten selbst wenden, I». Auf das Anerbietender Stadt Basel, die Bermittluug zwischen Freiburg und gemeinen Eidgenossen zu übernehmen, wird ge-dankt und geantwortet, der Bischof von Basel habe als „ Untertädiger" diesen Tag angesetzt und manhabe seine Dazwischenkunft gern angenommen, « . In Betreff des Auslandes zwischen dem Bischof undder Stadt Ba;el eines Frevels wegen, den Rudolf Jsclis Sohn begangen und worüber beide die Gerichtsbarkcit aniprechcn, will man nacki der Stadt Ansuchen den Bischof bitten, crstercr die Bestrafung zuüberlagen, «I. Mühlhausen bittet dringend um der Eidgenossen Verwendung: ij Beim Bischof von Basel,dai! er das Hofgcricht von Basel nach Mühlhausen verlegt, beim König von Frankreich, damit er ihneneine jährliche Pension zur Unterstützung gebe. Beides wird zugesagt; im Uebrigcu will mau auf demnächsten Tag berathcn, wie man ihnen zu Hülfe kommen möge, Die von Basel lassen höre», „dieBergichl vnd die Anslcg, die der Pfcfferlh vnd die Bischöffc von Basel gegen denselben Rathen, sh zuüberfallen vnd ze ersteche» vergehen vnd gehandelt haben sollend", und begehren, daß man sie in dieser-ache verantworte, was ihnen zugesagt wird. I. Die von Mellingen bringen Kundschaft vor gegenltu Müller Wiederkehr, daß er ein Dieb sei, der Stadt Mellingen ihr Umgeld und den beuten ihrenKernen verschlagen habe. Man räth ihnen, denselben zu fangen und „ vff den lümdcn zc fragen",it» Ter Bogt von Baden fragt an, was er mit Hansen Schilling von Schännis anfangen soll, der wegenHandel von Dole zu Baden gefangen war, nun zu Klingnau in Haft ist, weil er entgegen der be"bwornen Urfehde die Badener bedroht hat. Auf Fürsprache von Schwvz und Glarus wird beschlossen,5" Bogt soll ihn nach genügsamer Bcrschrcibung loslasse», Ii. Kratzers wegen, der zu Zurzach einengelobtet hat und nun zu Baden gefangen ist, auch sonst ein „verlassen, öd Leben" geführt und wegenTüebitahl einen bösen Leumund hat, wird erkannt, „dz mau In vff den lümdc» trefflich fragen sol vnd" vergech oder nit, dz man In vff den begangnen dotslag hinrichte vom leben zum tode", I. Aufw Beschwerde der Wirthe zu Dietiko», daß sie ihre Fische verlieren, was auch andern begegne und wor"bcr ue soviel in Erfahrung gebracht, „dz der murmcl vast vff einen gat", wird der Bogt von Baden^auftragt, den Bcrdächtigen zu sangen, zu befragen und falls er schuldig erfunden wird, zu strafen,Tie Vögte werden beauftragt, die aus Frankreich zurückgekehrten Knechte, die ein müßiges Leben'uh>en, Muthwillcn treiben und wohl auch rauben, so daß Jedermann sich vor ihnen fürchten muß, im^"ge zu halten, solche die müßig gehen, übel schwöre», mit Worten oder Werken freveln oder sich sonst^bel aufführe», am Seil zu fragen und nach Bcrdicnen zu strafen, I. Heimbringen die Beiordnung, so"" erlassen, daß Alle, die über vierzehn Jahre alt sind, schwören müssen, ohne Erlaubnis! der Obrigkeit" kmien fremden Krieg zu ziehen unter Androhung der Gütereonfiscation und Strafe des TodtschlagS,Um dem müßigen und lasterhaften Leben der aus Frankreich zurückgekehrten Knechte, die sich um6 en herum aufhalten, abzuhelfen, soll jedes Ort die Seinigen hcimrufen und zur Arbeit anhalten; diebomben, die nicht arbeiten wollen, soll man aus dem Lande zu bringen trachten. »». Ebenso soll hin-" Plich der kurzen, schnöden Kleider, „dz doch vor Gott vnd der Welt ein schand ist", der langen DegenSchwerter, welche jene Knechte halb oder ganz entblößt tragen, ihrer ärgerlichen Schwüre, ihresormüthjgcn Wesens und gefährlichen Treibens, so wie auch dcS regellosen WcrbenS und KriegSlaufenS