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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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165
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September bis Oetober tst8T.

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Vnsel.

Zti. September bis Oetober (Dienstag nach Michaelis b!« Mittwoch nach FranelSci)

Htaatsarckiv Bern ?lllqemtine eidgenössische Abschiede. ^.^3. N li 5,k. ^tantSareinv Basel Urkunde.

Voten: Oesterreich. Bilgen von Rischach und HanS Lanz von LicbenfclS, Räthc des HerzogsSigmund. Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Allburgeimeistcr; Gerold Meyer von Knonan. Bern,»r. Thüring Friker, Stadtschrciber. Lneern. Easpar von Hertenstein, Ritter, Altschnlthciß. Uri. Walterin der Gasse, Ammann. Schwhz. Dietrich in der Halten, Amman». Obwaldcn. Hanö von Flüe,Amnrann. Zug. Hans Schell, Ammann. Frcibnrg. Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solotbnrn.Hans vom Stall, Stadtschrciber.

t». Heimbringen das Schreiben des Herzogs von Oesterreich bezüglich dcö Elauö Rinck. Darübersoll man auf dem nächsten Tag zu Luecrn antworten. I». lieber daö Begehren des Bischofs vonBasel, betreffend eine Vereinigung mit den Eidgenossen, soll man sich auf einem Tage zu Lucern am Tagenach St. MartinStag des laufenden Jahrcö (t2. November) berathcn. Inzwischen mag der Bischof einenEntwurf vorbereiten. «. Da einige Orte die neuen Kreuzer nicht nehmen wollen, so soll mit ihnengeredet werden, daß sie selbe annehmen, indem daö Korn derselben von den Eidgenossen aufgesetzt sei.>1- Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Herzog von Lothringen von Venedig herausgekommen ist undwie man ihm Dank gesagt hat, daß er auf Begehren der Eidgenossen von dem Kriege gegen unfernheiligen Vater den Papst abgestanden ist. «. Ebenso soll man seine (des Herzogs) Verwendung füreinige von GlaruS >m Oberland gefangen gelegte Vcncdiger heimbringen, f. Die Späne zwischen demBischof und der Stadt Basel, zu deren Beilegung der gegenwärtige Tag vorzüglich angesetzt worden ist,konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Vorerst wollte die Stadt Basel in Nichts eintreten,bevor aus dem Abschied von Baden um diese Sache der Artikel weggelassen werde, wodurch der Herzogvon Oesterreich und gemeine Eidgenossen freies Geleit und Sicherheit für den Bischof von der StadtBasel verlangt hatten. Darauf hatte der Bischof auf diesen Artikel freiwillig verzichtet, Basel aber wurdeneuerdings von den Eidgenossen aufgefordert, ein Recht anzunehmen. Sie wollen sich aber nicht weiterverstehen, als dazu: wenn der Bischof von etlichen seiner Ansprachen abstehe, so wollen sie um diejenigenPunkte, welche ihre Freiheiten berühren, ihm zu Recht stehen vor der kaiserlichen Majestät, um das übrigevor ihrem Schultheißen und Stadtgericht. Dabei haben sie Drohworte gegen den Bischof ausgestoßen inloschen, Maße, daß der Bischof auf Rath der Boten unverrichtctcr Sache den Tag verlassen hat, sich undlein Stift dem Herzog von Oesterreich und gemeinen Eidgenossen, mit welchen er und seine Vorfahren'icts gut gewesen, empfehlend. Kl» Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Streit zwischen den Prcdigcr-mönchcn und dem Frauenklostcr Klingcnthal vermittelt worden ist.

Zu x. Die Namen der Bolen sind aus folgender Urkunde: lSKZ, Mittwoch nach Francisci s«. Oclober). Nachdem durch^n Vertrag zu Neuenbürg im Breisgau zwischen den Predigern zu Basel und den Ehorfrauen im Klingcnthal zu Kleinbascl unterVluwirkung der geistlichen Obern beider und der päpstlichen Legaten der wegen Vertreibung der Hhorfraucn aus dem Kloster^lingenthal entstandene Streit in der Hauptsache gutlich vermittelt worden, blieb die Frage über Kosten und gegenseitige Schadens-"sapforderungen gütlichem oder rechtlichem Entscheid vorbehalten. Die Frauen im Klingcnthal forderten von den Predigern fürAbgang ihres Hauptguts und für Kosten und Schaden Zli.MM rheinische Gulden. Die lehtern behaupteten, sich mit Bezahlung vonMix, Gulden von allen Forderungen losgekauft zu haben, zumal nicht sie, sondern Bürgermeister und Rath zu Basel die provisorische