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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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161
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Juli 148.T

IUI

Willigt Frciburg nicht ein, so soll jeder Bote die bercitliegendc, zu Zürich verabredete Mahnung übergeben, Bon Frciburg sollen die Boten ebenfalls mit freundlicher Bitte zu demselben Zweck nach Berngehen. I». Zur Berathung soll heimgebracht werden ein Antrag, die Uebung abzustellen, daß die aufTage geordneten Boten von ebenso vielen andern Boten begleitet werden, wie das seit einiger Zeitgeschieht, I. Dem päpstlichen Legaten wird ans sein Ansuchen versprochen: i) An die Bencdiger zuschreiben, daß sie von ihrem Gcbahren gegen die römische Kirche abstehen; 2) an den Papst zu schreiben,man habe seinen Legaten empfangen, als ob seine Heiligkeit selbst gekommen wäre und daß wirhinfürwie bishar als from cristcnlüt vnö in der heil. Römischen Kilchcn geschcfftcn halten wellint vnd wie dasvon vnscrn altvordern an vnS komen stge". k. Zürich wird ans das Gerücht, der Herzog von Lothringenwerde zu Venedig gefangen gehalten, beauftragt, mit den lothringischen Rathen über die Mittel zu seinerBefreiung Rücksprache zu halten.

Zu ? Siehe die Kopie der Mahnung im Staatsarchiv Vucern, ?I, A, n, L-t» >>

I?»I.

Baden.

Ällstllss «Montag nach Bartholom«»

S«aa«»ae><,iv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede II, .142, Ttaaesareliiv Lueern Urkunde,

Boten: Vom Herzog Sigmund von Oesterreich, Hans Hellgruber, SccretariuS; Bilgeri vons tilch ach; Hans Lanz von LiebenfclS, Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Altburgermeister, Bern, ThüringErster, Stadtschreibcr; Antoni Archer, Seckelmeistcr, Lneern, Caspar von Hertenstcin, Ritter, AltschultUri. Walter iil der Gasse, Ammann, Schwhz. Dietrich in der Halten, Ammann. Obwalden,Hans von Flue, Ammann; Elans von Einwil, Altammann, Zng. Hans Schell, Aminann. GlarnS.Hcinrich Landolt, F r e i b n r g, Dietrich von Endlispcrg, Ritter, Solotburn, Hans vom Stall,stadtschreibcr.

Verhandlung über die Streitigkeiten zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel. Der^uchof meint, die beiden Besten Homburg, die Stadt Licstal, Stadt und Schloß Waldenburg, so vom"t'ft der Stadt Basel um 2l»,ti<»i) Gulden verpfändet sind, einzulösen. Die Stadt behauptet, nichttüicbtig z ^ anzunehmen, indem ihr dazu noch inwendig der Stadt das Schultheißen^

"mt, der weltliche Gerichtsstab, Zölle, ttmgcld und Bannwcin verseht seien und eines ohne das andere,^ auswärtigen Pfandschaften ohne die inner«, nicht gelöst werden können. Um lehtcrc aber verlangtBaiel eine merkliche Summe über die Pfandsumme, worüber sich der Bischof beklagt, sich aber anerbietet,> ^chulthcißcnamt und den weltlichen Stab um die Pfandsummc zu lösen, damit er auch an seinemamtlichen Gerichte minder verkürzt werde, in welches ihm die Stadt eingreife, indem sie Domherren,^aplänc und Priester vor weltliches Gericht ziehe und pfände, der Priesterschafl das geistliche Gericht"ut dem weltlichen verbiete, geistlichen Arrest mit weltlichem Gebot abstricke. Das und anderes bewegeBischof, Tchnltheißcnamt und Stab zu seinen Händen zu ziehen, um geistliches und weltliches Gerichtv >eder in ziemliche Ordnung zu bringen. Auch klagt der Bischof, da alle Herrlichkeit, Zölle, Umgcld, Ellen>u.»t!, Gericht n. dgl, ihm ohne alles Mittel zugehört, ein Bischof aber vor scchSzig und mehr Jahren der Stadt^willigt habe, auf fünf Jahre zu ihrer Rothdurft etwas Mühlegeld und Umgeld auf Fleisch, Korn u. s. w,

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