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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli Di8T . 1Z<>

worauf nnierc liebe Frau um dem Kindlein steht, meint man nicht thcurer zu nehmen, denn »m 4 Halter,UebrigcnS hat man den Abschied von Baden angenommen und zugesagt; jedermann mag nun anfangens» münzen auf das Korn, das jener Abschied vorschreibt und soll man Plapparte für lli Haller,Halbplappartc für 8 Halter schlagen und auch Bicrcr; Angster und Hallcr mag man schlagen wie bisher;Schillinge und Halbschillinge aber sollen keine gemacht werden, damit der gemeine Mann um so wenigergeirrt werde, Bezüglich der im bnrgnndischrn Krieg eroberten Herrschaften Mnrten, Erlach, Endrcfin,Grandeourt, Grandson », s, w., welche Bern und Frcibnrg innc habe», soll man die Sache noch heimbringenund bis ^ini Zag von Zürich die Mahnungen von Bern. da Mnrten belagert war, sowie auch das^tanscrverkommiliß verhören und sich berathe» , ob man Bern und Frcibnrg mahnen oder ihnen sonstRecht biete» welle, Solothnrn wird beauftragt, sich nach dem jährlichen Ertrag jener Herrschaften zu erkundigen, J der mailändischen Sache hat der päpstliche Legat sich beider Parteien in Betreff der streitigen^srtegencmpt vnd vngkncnipt" gemäcktiget und einen andern Artikel in die Briefe gesetzt. Da dieBoten nickt gänzliche Bollmacht haben, so nimmt man den Antrag des Legaten an, sich persönlich nachschwhznd Uri zu verfügen, um die Annahme des Artikels z» bewirken und gibt ihm auf sein Be-gehren Boten von Zürich, Luccrn und Schwhz mit, die ihn nächste» Samstag und Sonntag vor die Gc'ueindcu begleiten sollen. Die Quittung um die l7G1 Gulden will man siegeln und das Geld annehmen.^ Jeder Bote kennt das Anbringen des Legate» in Betreff der Bcncdigcr, weswegen Tag nach ZürichPicht Hz ^ niemand mehr anderes Tuch auf Borg kaufen als solches, das um sechs Plap

b"rte die Elle verkauft wird, i. Die Boten von Bern, die nach Basel reiten, sollen sich erkundigen,warum Basel den auf St. Bartholomänstag in seinem Streit mit dem Bischof augcselztcn Tag abgesagtn Die Boten von Zürich und Uri sollen auf die Augustmessc sich zu Lvon einfinden, um das Geldabzuholen, wie das zu Baden beschlossen worden. Dem Elans Stoß wird geschrieben, in den vom Generalbegehrten Zahlungsaufschub könne nickt eingetreten werden, H. Mit dem Salz wird Betrug getrieben,"a etliche Scheiben nickt einmal l t Pierling, andere aber lli Pierling und mehr halte». Zürich soll nachb uchen, an welchem Ort solcher Abbruch geschehe, und a» die eidgenössischen Boten berichten, damit man'u cer ^achc handeln könne, H» . Der Tag, so des päpstlichen Legaten wegen in Zürich gehalten werden' wj^ auf Sonntag nach Maria Magdalena (27, Juli) gesetzt, » Jedes Ort soll dafür sorgen, das^ Rauflcute allenthalben Geleit erhalten, >. Heimbringen die Anfrage des BogtS im Oberland, ob' co hxj hm, hergebrachten Bnsicn bleiben lassen oder eine neue Ordnung machen wolle, Heim""gen, oh Salzmaß ausgleichen wolle, so daß im Oberland das gleiche gelte, wie bei uns.

Heimbringen, ob man den Bogt Dietrich, den jungen, noch ein oder zwei Jahre dort lassen wolle,^ n mit großen Kosten aufgezogen ist, Schwhz meint, man soll keinen Bogt länger als ein Jahr dortancn. ^ Sarganscrland will man beziehen nach dem alten Rodel; die von Schwhz

kvlarus sollen nicht mehr Rechte haben als andere Eidgenossen, <?«». Der Bogt im Oberland soll^ beste Haupt zu Fall nehmen, es sei Roß oder Rind; doch hat er Gewalt, den Erben vor jcgandern zu verkaufen, «I«I. Wer ins Sarganscrland zieht und daselbst hauShäblich sitzt, sollawlbit steuern und dienen, « Die von Wallenstadt sollen alljährlich dem Vogt das herkömmlichegUniahl auf ihren Alpen gebe», ft. Die, welche gen Wartan ziehen, sollen den hohen GerichtenDiensten und Steuern gehorsam sei», Die auf dem Land im Sarganscrland begehrten, in

^"lgen Dörfern Jahrmärkte zu halten; die Stadt SarganS opponirt dagegen Beschluß: Man wolle wie