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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli lck80.

sie möchten den Conrad von Oltingen bewegen, von seiner Appellation an den .Kaiser gegen ein vonLicnhard von Griincmatt erlangtes Urthcil abzustehen und ihrerseits die Verfügung zurückzunehmen, wo-durch ein Preis von 000 Gulden ans LienhardS Kopf gesetzt worden ist. Ii. Dem Vogt Wagner vonSchwvz wird ein Crcdenzbrief-gegeben an den Bischof von Genf oder an seinen Stellvertreter, i. DerEidgenossen Boten haben buccrn zugesagt, in der ottcnbürenschen Angelegenheit ihre Botschaft mit ihnennach Strasburg zu senden und mit ihnen im Recht zu stehen, auch, doch alles in Kosten der Herren vonOttcnbüren, die päpstliche Bulle im Rainen gemeiner Eidgenossen nach Strasburg zu schicken, k. InBetreff des Boten von Venedig, der zu St. Gallen liegt, und wegen dessen der Abt und die StadlSt. Gallen vor gemeiner Eidgenossen Boten gekommen sind, ist mit Zustimmung des Abts erkennt: Wennder Vencdigcr schwört und verbrieft, er habe nicht in Befehl gegen den Papst oder den römischen Stirbtirgendwie zu handeln, so soll ihm Geleit gegeben werden in unser Gebiet und wieder bis an die welscheGränze. Darf er dagegen den Eid nicht thun, so soll der Abt von St. Gallen ihm Geleit geben wiederzurück bis air den Rhein oder Bodcnsec und indessen mit Bann und Interdiet zu St. Gallen nicht weiterprocediren. I. Des Schuhmachers Weib wegeir haben die Boten sich derer von Zürich gemächtigt undihr die Rückkehr nach Zürich gestattet. »». Die sechste Zahlung von <5,000 Gulden dcS burgnndischenGelds, auf Michaelis letzthin verfallen, haben Bern und llnterwalden geholt, sie ist zu Baden getheilt;die siebente, ans Ostern verfallene, sollen Zürich und llri auf Mitte August abholen. Die Kosten fürBoten und Briefe soll man ans dem Geld vorab bezahlen, i». Der Handel des Urs Steger gegenSolothurn istfrüutlich bericht". Solothurn hatte den gcsippten Freunden des Stcgcr verboten, im Rechtzu ihm zu stehen; dieses Verbot hoben die Eidgenossen, als die Parteien ans sie zu Recht kamen, aufIn der Hauptsache klagte Steger, Solothurn habe ihn an seiner Ehre gröblich verletzt und ihm sein Gntaufgeschrieben. Solothurn antwortete, sie haben ihn von Jugend auf geehrt, an den Rath gesetzt, ihmdas Panncr anvertraut und ihn beim Zug nach Ehalons zum Hauptmann über 500 Mann gesetzt; eraber habe dann für 700 Mann vom König Sold empfangen und die Knechte nicht ausbezahlt. AufKlage der letztem habe mau ihm den Rodel abgefordert, er aber selben versagt, das Pauuer zurück-gestellt , sein Bürgerrecht aufgegeben und sich heimlich wider Eid und Gebot aus der Stadt entfernt.Steger gibt zu, vordem viel Gutes vou Solothurn genossen zu haben; schon früher aber seien ihm undseinen Söldnern die Franzosen 000 Gulden schuldig geworden und als die Bezahlung angekommen, habendie von Solothurn das Geld bezogen, die Söldner bezahlt und den Rest, der ihm gehört hätte, behalten;bei dem Zug nach Ehalons habe er sich dann nicht gleicher Behandlung aussetzen wollen und daher denRodel behalten. Er sei zum König geritten, um sich zu rechtfertigen und vou diesem, trotz der nach-geschickten Botcir von Solothurn, als ein Biedermann anerkannt und beschenkt worden. Damit hofft er,gerechtfertigt zu sein, da er des Königs, nicht derer von Solothurn Diener, noch in ihrem Sold gewesen sei.llieber die Vermittlung enthält der Abschied außer dem eingangSangcführtcn Satz weiter nichts.) «». DerMünze wegen wird der Abschied von Baden verhört und beschlossen, da zu viel Fünfer vorhanden seien,sollen die Boten von Bern, Solothurn und Freibnrg heimbringen, daß mau keiue solche» mehr auSmüuzc.Wollen die drei Städte dem entsprechen, so soll man auf nächstem Tag sich bcrathcn, wie man cS mitden Fünfern halten wolle. Wollen sie aber nicht aufhören, Fünfer zu schlagen, so sollen die Boten Voll-macht einholen, die Fünfer abzuschätzen oder je 0 Fünfer für 7 Angstcr zu tarisiren oder wie mau esdann angemesseu findet. Besonders die Lausannerfünfer, die jetzt zu WiffliSburg gesckstageu werde» und