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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Meggen, Schultheiß; Kaspar von Hertenstein, Ritter, Altschnltheiß; Ludwig Seiler; RielauS Rizzc. U ri.Ammaun zum Brunnen. Schwhz. Seckelmeister Kochlh. Unterwalden. Ammann Zimmermann;Heinrich Amstcin. Z»g Hartinauu von Wbl. GlaruS (nicht angegeben).

Da bezüglicl, der inailändischen Richtung der Stoß an den zwei Worten: gcnempt vnd vnge^nempt" liegt, welche der Herzog bisher nicht darin baben wollte und die mailändischen Boten auch jehtleine Gewalt haben, zn bewilligen; so wird diesen erklärt, daß man darum nicht langer Tag leistenwolle und daß, wenn sie Friede» haben wollen, sie ihre endliche Antwort den Eidgenossen auf einen letztenTag, der nach St. Ulricbstag diesfalls noch zu Lueern stattfinden soll, zu geben haben. Gleichzeitig abermachen die Boten ans, nm der zwei Worte willen den Krieg nicht zu erneuern, sondern den Antragheimzubringen, daß die Sache beschlossen werden soll mit der Richtung und der Quittung. Bis zu dembestimmten Tage soll sich, wie das bereits zu Baden beschlossen worden, Jedermann aller feindseligenHandlungen enthalten.

188.

Lucern.

lt. Zills <Miiiwi>ch nach NlrilN

Dtaat»ar<s,iv ^,,c,rn ?uctrnerabsch,tttsammli!nq !!.?!?. 2tna»sar^,iv Vcrn Allqrmtine cidqtNl'ssische Tlbschitdt ^ ? .V» 117

Htaatöarckiv Rurich Allqemcinr Abschiede I L-s)

Boten: Zürich. Fclir Brennwald. Bern. Benner Tittlinger; Peter Znrkinden. Lnecrn. Petervon Meggen, Schultheiß; Peter Tammann; Werner von Meggen. Uri. Hans zum Brunnen, Altamman». Schwhz. Ammann Dietrich, llnterwaldcn. Ammann Zimmermann. Zug. HanS Schell,Ammann. (8lar»S. Heinrich Landolt. Freibürg. Zaeob Bugnict. Solothnrn. kunrad Bogt.

Der Bischof von Konstanz bittet um ein Fördernngöschrciben nach Rom in Betreff der Klöster.Z as soll man aufsehen und den kntwurf vor den Boten verlesen. l>».Als min Herr von Kostenzbegert bat von der Pfaffen vnd ander fach wegen ei» vnderrcdnng mit gemeinen kidgnossen zu machen,wie man sich zn beiden fiten deshalb halten wolle, will man finen gnade» den nechstcn Zag verkünde»vnd deshalb red mit haben." « . Die von Mevenbcrg klagen, ihr Bogt wolle sie ihren Weibel nicht mehrselbst besehen lassen. Beschluß: Man soll sich über das Herkommen erkundigen und je nach Befinden siebei einem Borschlagsrecht oder Wahlrecht lassen. «I. Der Abt von St. Gallen publieirt als Orator desrömischen Stuhls den großen Bann gegen die Bencdigcr und begehrt, daß selber auch in den eidgenösfischen Landen verkündet werde, sowie daß man Bcnedig nicht wider den Papst und den Herzog HereuleSunterstütze. Das soll man heimbringen, auch die Frage, ob man dem Abt nach seinem Berlangen eineBescheinigung über den kmpfang dieser Mittbeilung geben wolle. « . DaS Gesuch des Peter Fafibind,daß die von Zürich, welche in der ^ache deS von Hohenburg ein merkliches Geld von Straßbnrg erhaltenbaben, ihm die Kosten, so er darum gehabt, ersehen möchten, wird von der kidgenosscn Boten bei Zürich unternüht. t. Hans von Landenberg von der Brcitenlandenbcrg klagt RamcnS seines BaterS Michael, derTomprobst von Konstanz gehe ihm von einem Anlaß ab, den beide mit einander gemacht haben. Fernerbringt dcriclbe an, der Landammann im Tburgan habe dem bestätigten Priester zn Wigoldingen, JörgBek, geboten, zu Gunsten eines ander» von der Pfrund zu geben. Diese Sache wird dem Bischof vonKonstanz zn gütlichem oder rechtlichem kntschcid zugewiesen tx. Die von Basel werden (christlich ersucht,