Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
150
Einzelbild herunterladen
 

,5<> März 1^3.

nit wol erschossen hat. Von etlichen büchscn wegen. Von den Schcnkinen, Mict vnd Pension wegen, ss^' ^hinsür fürzckommen nit zc ncinen a»c gchell von Obern." >». So weist Jedermann derer von Biel Anbringen ihres Kostens nnd täglicher Trcnc wegen, die sie in diesem nnd allen Kriegen unS erzeigt habt",dast man ihrer nicht vergesse, wenn das Geld von Gens kommt. Was von den lctztcrn Stücken »otbwendig ist zn beantworten, soll auf dem angesetzten Tag zn Lnccrn verhandelt werden,

«» und i» schien im Luceniererempiar und sind dem Zürcherabscbiede entnommen,

17«. >

vueern.

7. Esprit (Montag nach Quasimodo)

Staatsarchiv Lucern: Vuccrncrabschicdesammlunq. N.2lt.

Boten: Zürich. Bürgermeister Röist. Bern. Peter von Stein, Ritter, Lnccrn, Peter von Megst^'Schultheis!; Easpar von Hertcnstcin, Ritter. Uri, Altammann in der Gasse; Zo, Bnrglcr; Werner Lnstc^Schwhz. HanS Sigrist. tln tcrwaldcn, Glaus von Znben; Paulus EnentacherS, Zug, Heini LcttU'GlarnS. Hans Schndi, Freibürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter, Solothnrn, Hans Stölli,

i». Den Pctcrmann von Hertcnstcin, Sohn des < Caspar) von Hcrtenstein soll man beimwegen der Chorherrcnpfründe zu Eonstanz empfehlen, I». Der arme Piemontescr erhält eine Empscist'"^an die von Kempten, «. Die Vereinigung mit dem Bischof von Eonstanz soll derjenigen des BischtHermann scl. von Wort zu Wort gleichlautend aufgerichtet werden, Bern, das anfangs nicht beitttck"wollte, schlos; sich am Ende ebenfalls an, ,1. Nachdem man ans diesem Tag die deutschen nnd lateinisch^CoPicn der Richtung nnd Quittung für Mailand verglichen und richtig befunden, wurde befohlen, ^Hauptbriefc aufzurichten nnd dem Herzog unter Entschuldigung des vom Meister Ennrad Schock) bcga"gcncn Fehlers zur Besiegclung zuzusenden. Sobald die Briefe in Mailand besiegelt nnd dann auchder Eidgenossen Siegeln versehen sind, soll man das Geld zn Bcllcnz holen und die Briete nebst ^Quittung übergeben, Q. Schwhz wird beauftragt, dem Vogt im Thnrgan in gemeiner Eidgenossen Ra»u'"den Herrn von Gundelfingen nnd die Dompropstci von Eonstanz derer zn Wigoldingen wegen zn cmpfch^^t. Lnccrn zeigt a», es habe schon zweimal ohne Erfolg die von Bern laut der zwischen ihnen bestehen^Vereinigung gemahnt, dast sie den Urban von Mühlern anhalten, dem Hans und dem Melchiordas ihnen widerrechtlich Entrissene zurückzuerstatten, Bcschlust: Bern soll seine dicSfälligc AntwortLnccrn senden. Man wolle trachten, die Sache gütlich beizulegen, Ans die Bitte von Schwhz, ^man den vergoldeten Sessel ans der burgundischen Beute nach Einsiedeln schenke oder ihn wenigst^'unter Vorbehalt des Eigcnthnmörechts der Eidgenossen dahin thnc, soll man ans nächstem Tag Antvn^geben, I». Bern verlangt Bezahlung der ckll rheinischen Gulden, für die es die goldenen Tast^'eingelöst habe, da solches auch Biel versprochen worden sei. Auf dem nächsten Tag will manWorten, i. Ebenso ist das Verlangen Berns heimzubringen, dast man ihm 7t>l> Gulden bezahle, ^ihm in der Benrtheilung nnd Rechnung gutgeschrieben worden, k. Der Landvogt im Thnrganwegen des Klasteral (chic) zn Wigoldingen, das dem Domherrn von Gundelfingen zn Eonstanz gestehsein soll, wie er geschrieben hat, sich erkundigen nnd ihn nvthigcnfalls dabei schützen, I. 6Sgeklagt über die grosse Menge der Fünfer, welche im Land eirculircn, während das gute Geld hi»c>"^