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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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136
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November <482.

ammann. Schwhz. Ulrich Ketzi. ttnterwalden. Ammann Zimmermann; Heinrich Winkelricd. Zug-Ammann Schell; Ammann Spillcr; Heini Frey. GlaruS. Vogt Tschndi. Frcibnrg. Jacob Bngniet.Solothnrn. Cunzmann Vogt.

Dem Pfaff Lemblh, der die von Hättlingcn (im Thnrgau) plagt, soll man schreiben, daß er diePente bei ihrem Herkommen nnd ihren päpstlichen Bnllcn bleiben lasse, man werde sie dabei handhaben.Wolle er übrigens mit ihnen vor der Eidgenossen Boten kommen, so sei man geneigt, beide Thcilc anzn-hören. I». Basel begehrt der Eidgenossen Rath, da der Papst mit harten Bannen gegen ihre StadtProccdirc, weil sie den Bischof von Erahn bei ihnen enthalten. Da man die Anknnft des päpstlichenLegaten umsonst erwartete, so wnrdc geantwortet, man wolle die Sache heimbringen nnd ans dem nächstenTag, der in Zug stattfinden soll, weiter darüber sprechen. «. Zug berichtet, daß es nächsten Samstagmit seiner Macht und dem Panner ausziehen werde, um einen ihm von dem Freiherr» von Staufen an-gethanen Schimpf zu rächen; er habe nämlich ihren Läufer gefangen, demselben ihre Büchse weggenommennnd in Koth getreten. Hierauf wird erkennt, von Luecrn, Schwhz nnd Untcrwaldcn Boten nach Zugsenden, um zu bewirken, daß kein Auszug stattfinde; gemeine Eidgenossen werden die Sache an die Handnehmen und darin nach unser Aller Nutzen und Ehre handeln. «I. Dem Urban von Ehivron, Abt znDamier, erwähltem Bischof zu Genf, soll man durch Empfehlungsschreiben nnd Botschaften, alles jedoch inseinen Kosten, beim Papst, in Savohcn nnd wo nothwcndig, unterstützen, damit er in den Besitz des Bis-thums gelange. Es soll deshalb auch mit dem päpstlichen Legaten geredet werden. Die Sommcrin,Klosterfrau zn Gnadcnthal, klagt, Bern wolle sie mit dem Scgesscr bcvogtcn, da sie doch einer Bcvog'tung nicht bedürfe. Das Kloster stehe zudem unter der Schirm- nnd Kastvogtci der vi Orte, welche ihrnötigenfalls schon einen Vogt geben würden. Dies soll der Bote von Bern heimbringen, damit Bernvon der Bcvogtnng abstehe, l. Wegen einer Mühle, so Bcrtschi der Müller gebaut hat, wogegen aberEinsprache erhoben worden ist, wird erkennt- wenn sich die Betreffenden nicht gütlich vergleichen köiinc»,so soll Bcrtschi beweisen, daß er auf ehaftc» Mühlcngrund gebaut habe. Kann er das nicht, so soll ervon der Mühle abstehen. K. Rudi Senn klagt im Namen seines Vogtkindes, daß er ungeachtet derEidgenossen Erkenntnis; nnd des Spruchs von Schwhz nicht zn dessen Gütern gelangen könne. BeschlußEs soll bei dem in Zürich gegebenen Erkenntnis; sein Verbleiben haben. Will der Widersacher sie an-fechten, so soll das unter Verlust aller Kosten vor dem Recht zu Schwhz geschehe». I». Mit BcwillignNjldeö Schultheißen Schodclcr zn Bremgartcn soll der Achcrmüllcr einen Monat lang Geleit haben, danstler seine Gläubiger um so besser bezahlen könne, i. In Betreff ThurgauS bietet Eonstanz Recht anlZürich, Bern, st. Gallen, endlich auf gemeine Eidgenossen. Da aber nicht alle Boten Vollmacht habt»,;o wird dem Boten von Constanz geantwortet: da Eonstanz Willens sei, seine Boten von Ort znzn schicken, so werden sie von jedem Ort insbesondere Antwort erhalten, k. Dem Hans Lanz wird ei"Empfehlungsschreiben an Bischof und Capitcl von Eonstanz vcrwilligt, damit er in Gcmäßhcit des d0»>Hasfurtcr und Jacob Reding gegebenen Spruchs um seine Rückstände nnd Ansprachen bezahlt werdeHilft das nicht, so will man ihn dann nicht hindern, mit Hülfe Lnccrns, wo er Bürger ist, dem Seine"nachzulangen". I. Da Jacob Schiffli von Schwhz zu Bcllenz das Schiffsscil zerschnitten hat, so wirdden Commissaricn geschrieben, dieses wolle man bezahlen; gleichzeitig zeigt man ihnen aber an, wie dieWalchen über die Eidgenossen geschmäht haben und dringt auf deren Bestrafung. Was die Brückcnlade"betreffe, so könne man den Schuldigen nicht finden. ,»». Graf Oswalden «von Thierstein), dem Land'