Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
137
Einzelbild herunterladen
 

November 1482,

Vogt, wird geschrieben, daß er die an der Straße befindlichen Wirthc anhalte, ihre Hänscr mit Haberund Anderem zum Gebrauch der Karrer, Kauflcute u, s, w zu bestellen, »». Den Beschluß binsichtlichder Ausbnrger, den man ans leßtcm Tag gefaßt und den jeder Bote abschriftlich heimgebracht hat, sagennun mit Ausnahme von Zürich und Frciburg alle Orte zu, jedoch mit Borbebalt aller derer, so vorDatum dieses Abschieds gemeinen Eidgenossen oder einem Ort insbesondere mit Bündnis!, Bereinigung,Burgrecht, pandrccht oder andern Pflichten verwandt worden sind. Die Boten jener zwei Orte werdeneingeladen, ihre Obern zum Beitritt zu vermögen, damit in dieser Sache kein Ort sich von den übrigensondere, «». Bon des Kaufs um das Oberland wegen wird ei» Tag aus St, Andresenlag (Kl, November)nach Einsiedel»! gesetzt, wozu der Abt den Grafen Georg und Andere, die es bcrübrt, einladen soll,I». Bon des Grasen von Metsch und der Mißhandlung wegen, die er an Elans Ninck und Andern verübtund von der Anschuldigung wegen, so er wider die Eidgenossen gcthan, auch wegen der vier Städte amlihein haben Zürich, Bern und puccrn zugesagt, Boten zum Herzog von Oesterreich zu schicken, um ibreEhre zu verantworten; Ob und Nidwaldcn meinen, man sollte von zwei oder drei Orten in aller Eidgenossen Namen Boten schicken; Zug, GlaruS, Freiburg und Solothurn wollen mit gemeinen Eidgenossenauch Boten schicken; Uri und Tchwhz dagegen wollen weder zu diesem Zwecke Boten senden, noch vonHerzog Maximilians Angelegenheit sprechen hören, che der Herzog die Bcrschreibnng der vier Städtewegen aufgerichtet habe, Beschluß: Auf St. Niclausenabend sollen die Boten zu Wesen sein und vonda zum Herzog reiten. Es sollen diese Boten in gemeiner Eidgenossen Namen handeln, wenn auch nichtalle Orte Boten schicken wollen. Doch sollen die Boten dieses Tages den Wunsch heimbringen, daß manin diesen Sachen gemeinsam handeln möchte iz. Zug wird eingeladen, auf St. Eatharinentag l25. No^vember) Nalh und Gemeinde zu versammeln, wo dann die Boten der Eidgenossen sich bei ihnen einfindenwerden, um wegen der Angelegenheit des Freiherr« von Staufen mit ihnen zu reden. Dem letzter»! wirdgeschrieben, »ran habe an >ciner Thal Mißfallen, er soll trachten, mit denen von Zug um die ihnen angcthane Schmach sich gütlich zu vergleichen, damit man selben nicht in ihrem Borhaben Beistand zuleiste» veranlaßt werde, i. Der Amman« von Znbcn soll ans St. Eatharinentag zu Schaffhausen sein,des AblS und derer von Schaffhausen wegen, puecrn erhält Bollmacht, dem Bischof von Sitten ingemeiner Eidgenossen Namen eine Empfehlung auszustellen;doch ob etwas kein, damit man tröwenmüstc" soll es vorerst an die Eidgenossen gebracht werden, t. Den Handel zwischen den Herren vonWürttemberg und denen von Nothweil in Betreff des Jagens und des nams wegen zwischen Inen beschcchen" soll man heimbringen und sorgen, daß kein Krieg daraus entstehe Da gemäß dem Abschiedzu Basel die aus dem Kloster Klingcnthal gestoßenen Frauen in dasselbe zurückgekehrt sind, wird demBischof von Basel geschrieben, daß er ihnen in Gcmäßheit der päpstlichen Bnllc und Eo,»Mission eine»Obern gebe, ihre Ncgcl ordne und allfällig zwischen ihnen entstehende Streitigkeiten schlichte, , InBetreff der Klage Zürichs wegen der neuen Straße durch das Hegau und des Zolls zu Kloten beIchließen die Boten der vii Orte einhellig an dem letzten Abschied festzuhalten. Es solle» auch die nachschaffhausen gehenden Boten von Putern und Schwhz sorgen, daß da auf die Sache geachtet und dievon Stein, falls sie, diesen» Abschied zuwider, Jcinandeii zwingen wollten, die alte Straße zu gebrauchen,den Eidgenossen verzeigt werden, Bern will das Geld zu Phon nicht in eignen Kosten abholen, essei denn, daß alle Orte sich gegen einander verschreiben, daß man es gleich theilcn und sonst Nicmandc»etwas davon geben »volle Gleichsalls verlangt Bern Antwort in Betreff seines Borbehalts hinflck'tlich

- -t8