Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
135
Einzelbild herunterladen
 

Oktober l 1^2

tung zwischen dt» Eidgenossen und dem Herzog Marimiliau zu vermitteln, will man für jetzt nicht ci»treten; man soll sich aber ans dem Tag zu Lnrern berathen, ob nian den Voten, welche der obgemeldetenSache wegen an de» Herzog gesendet werden, auftragen wolle, etwas in Betreff der vier Städte am Rbcinanzubringen i». Zur Verminderung der großen .kosten, die bisher die Abholung des burgnndischenGeldes verursacht hat, wird beschlossen, daß in Zukunft die Orte, welche der Kehrordnung nach dasGeld boten, die Kosten der Abholung trage» sollen. Bern und Uuterwalden sollen die auf Micbaclis versallencn l.'?,<»«> Gulden bis Lichtmeß abholen, was den löniglichen Beauftragten zu Lvon angezeigt wird.«». Dem Iudenarzt Simon ans Mailand wird für drei Monate Geleit gegeben. Wer das nicht thu»will, soll es bis nächsten Dienstag nach Luccrn melden. >». Heimbringen die Frage wegen LoSlassung desUlrict, Zipp, den Kunz von Usssatz und sein Anhang, Feinde des Herzogs von Oesterreich, gefangen undum 7l> Gulden bcschätzt haben «z. Zürich klagt über den neuen Straßenbau von Schwaben herein,wodurch die Straße ihm genommen und gerade durch das Hegau nach Schaffhauscn gelegt worden sei,was seinen Zöllen zu K loten und anderswo merklichen Abbruch thue. Da jedoch nach eingezogener Erkundigung bei Schaffhausen und beim Vogt von Baden sich ergeben, daß dieser Ltraßenzng schon früherseiner Nähe wegen von den Kauf und Fuhrleuten benutzt worden sei, so wird beschlossen, man wolleOesterreich und andern an demselben liegenden Orten zusagen, diese Straße zu schirmen und in Ebrcn zuhalten. Jedermann soll es freistehen, die alte oder die neue Straße zu gebrauchen: die Grafen von Sulz,die vou Stein und andere sollen Niemanden zum Gebrauch der alten Straße zwingen. (Actum Freitagsvor Kiiinmi» G .in«!,! >25. Oktober I 1182.» Mit diesem Beschluß war der Bote vou Zürich nicht zufrieden,daher wurde ferner erkennt, es soll der Beschluß heimgebracht und auf nächstem Tag entschieden werden,ob man ihn abändern wolle oder nicht, i. Der Herzog von Mailand klagt, daß Einige ans den eid-genössischen Orten mit den Walchen, seinen Angehörigen, in HandelSgemeinschaft stehen, ihnen in deneidgenössischen banden Leder, Käse u. s. w. kaufen und selbes hineinfertige», als ob es das Ihrige wäre, sodaß auf diese Weise dem Herzog wider die Eapitcl seine Zölle umgangen werden. Beschluß: Jedes Ortsoll Vorsorge treffen, daß solches nicht wieder geschehen könne. i»i. Der Bote von Bern soll die BesMwerdeder andern Orte gegen ein in Bern erlassenes Verbot, Korn an Eidgenossen zu verkaufe», heimbringe»,und über das Gesuch um Aufhebung desselben auf nächstem Tag berichten, ß. Die Antwort wegen Mailand wird entworfen in der Fassung, die jeder Bote mit sicb heimbringt. Um diese und alle andern imAbschied verzeichneten Lachen sollen die Boten zu endlicher Verhandlung auf Dienstag nach Martini< 12. November) zu Luccrn sein. Der mailändischc Bote, Gabriel Morast», soll inzwischen den Abschiedseinem Herren schicken, damit auch er Vollmacht zu endlicher Antwort erhalte 11. Uri soll den AntonBitschi von Eriels wegen Ulrich PbergerS und seines Bruders Erbe hineinschickcn; man wird ihm Eredcnzund Empfehlung geben

vucern.

14. November «ach Manm,»

Vxcern i!ul»rntral>sch>»t«saminlunq N M? ^»»»««arMiv »>tg«n»sfisä>' abstnd» 4

Boten: Zürich. Ulrich Widmer, Zunftmeister. Bern. Peter vom Stein, Ritter. Lucern Easparvon Hertcnstein, Ritter. Schultheiß; Heinrich Ha»fur»er, Altschultheiß. Uri. Walter in der Gasse, Alt