Oktober 1482.
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Vuoern.
1^412, 23. lOolohor cM>nwoäi »»->> St. G.mc»i->g).
Dtaatsarchiv Lucer» Luccrncrabschietcsammlunq. !!>!>!,.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Peter vom Stein, Ritter, des Raths.Lucern. Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Schultheiß; Peter von Meggen, Altschulthciß; Werner vonMeggen. des Raths. Uri. Hans zum Brnnnen, Ammann; Werner Lusscr, Penner. Schwhz. VoPKetzi. Obwaldcu. Claus von Zubcn, Altammann. Ridwalden. Heinrich Winkelricd, des Raths.Z n g. Heinrich Schnürcncr. Glarns. Vogt Landolt. Freibnrg. Dietrich von Cndlisperg, gtittcr.Solothurn. Cnnrad Vogt, Schultheiß.
t». Dem Hugo vou Laudenberg wird eine Empfehlung an den Herzog von Oesterreich wegen derihm vom Papst verliehenen Probstci zu Trient bewilligt. I». Dem Studcnteu Caspar Offner von Unter-waldcu wird ans Bitte seiner Obrigkeit ein Empfehlungsschreiben an den König von Frankreich gegeben,damit er wie andere Eidgenossen die hohe Schule vou Paris besuchen köuue. <?. In dem Streit zwischeneinigen von Pillmcrgcu und dem Stapfer vou Sarmenstorf, eine Ehesache betreffend, werden die Wcibelbeauftragt, beide Parteien an das Recht zu Coustauz inucrt Monatsfrist zu weisen: jede Partei soll vcrtrösten für die ltk Pfund, welche der unterliegende Thcil zu zahlen hat. «I. Dem Kelzi vou SchwP,Laudvogt im Oberland, wird der Befehl gegeben, in der ihm bekannten Sache des Masten wegen nachseinem Gutfindcn zu handeln. «. Mit El abriet Morasiu soll wegen der Ansprache, die Peter Schribcrvou Haste von seines Bogtmanns wegen zu Pommat im Eschcnthal besitzt, ernstlich geredet werden, damitjener ihm zu Recht stehen und das Seine nebst Kostcucrsalz thun muffe, t. Des Mönchs Staldemannwegen wird auf Ansuchen des Abts vou Cugclbcrg beschlossen, jedes Ort, in dessen Gebiet derselbe käme,soll dem Abt sofort davon Kenntnis! geben, damit er ihn gefangen nehmen lassen und sein Kloster vorSchaden bewahren könne. K. Der Landvogt im Thurgan soll von Jedermann im obern und niedereThurgan den Eid abnehmen. Des Landgerichts wegen soll mau heimbringen, ob man bei dem zu Con-stanz ergangenen Abschied oder bei dem letzten Beschluß, dag Jedermann zu St. Gallen sein Geld wiedernehmen soll, verbleiben wolle. Hierüber soll man ans dem Tag zu Lueern Autwort geben. I». Man-gold Schachen und Anton Bitschiu vou CriclS soll Gewalt gegeben werden, im Ramcu gemeiner Eidgenosse»in der ErbschastSsache des Bruders von Ulrich Pberg zu handeln, i. Der ausländischen Bürger undder fremden Ansprcchcr wegen, welche bisher in der Eidgenossenschaft viel Unruhe erregt haben, soll manans nächstem Tag zu Lueern sich ernstlich bcrathcn. 1^. Die vii Orte haben den Kauf um das Oberlandum I5,t>W Gulden zugesagt. Graf Georg vou SargauS und der Abt vou Cinsicdeln werden zum Abschlußans den Tag zu Lueern geladen. I. In der Sache des ClauS Rinck gegen den Grafen von Metsch undiu Betreff der "Anschuldigung, als hätten die Eidgenossen Fcldkirch, Bregeuz, Mümpelgard und andereSchlösser des Herzogs von Oesterreich überfallen wollen, erklären sich Zürich, Bern, Lueern und Os-walden für Abscudung einer Botschaft an den Herzog; es wird beschlossen, ans zwei oder drei Orte»eine Botschaft zur Verantwortung und Ehrenrettung gemeiner Eidgenossen au den Herzog zu schicke».Welches Ort au der Sendung und deren Kosten nicht thcilnchmcn will, das soll sich ans nächste'"Tag zu Lueern diesfalls erklären. »»». In das Anerbieten des Herzogs von Oesterreich, eine ewige Rick)'