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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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August lckttL.

Vll Orte, Schwhz und Zürich sollen den Bischof von Augsburg bereden, während dieser Zeit persönlicheinen Vermittlnugstag zu besuchen. Willigt er ein, so soll Zürich cd cm Abt und Stadt St. (wallen,Appenzell und Schaffhansen verkünden, jedes eidgenössische Ort wenigstens zwei Boten auf den Tagschicken und von Luecrn soll man zn erlangen trachten, daß cS seine Boten mit Vollmachten versebe

15?».

Straßbur q.

^1. Augltss (Mittwoch vor St. Bartholom«»,

Staatsarchiv Ner«. Allgemeine eidgenössische Abschiede, lt. K'N.

Zn Betreff der Anschuldigung Richards von Hohenburg, daß die von Straßbnrg einen falschenBrief wider ihn aufgerichtet und damit ihm sein Leben, seine Ehre und sei» Gut bedroht haben, wogegenStraßburg das Zeugnis; zweier Männer anerbietet, daß der Hoheubnrger den Brief gelesen, zn haltenversprochen und zn siegeln verheißen habe, wird beschlossen: Zürich soll den Hohcnburgcr anhalten, dieStadt Straßburg um diese Anschuldigung vor gemeiner Eidgenossen, ausgenommen Zürichs, Boten zwischenheute und St. Martinstag auf einen Tag, den die Eidgenossen sehen, mit Recht fürzunchme». DicEidgenossen sollen daran sein, dap dieser Handel bis Weihnachten beendet werde. Wollte der Hohe»-burgcr das Recht nicht also annehmen, oder entwiche er daraus, so soll dic Stadt Zürich sich seinerSache nicht weiter beladen, dic Eidgenossen aber dennoch darüber sprechen, damit dic Unschuld Straß-burgs vermerkt werde. Wenn diese Punkte und Artikel von Zürich erlangt und von beiden Städtenaufgerichtet und versiegelt sind, so wollen wir uns gcmächtigt haben, von Fürsten, Städten und gcmcincrEidgenossenschaft denen von Zürich in der Stadt Basel zn bezahlen acht (tausend) rheinische Guldenv»ddamit so sol die vechdc vnd vhnntschafft, so sich zwüschen bcdcn Stetten, nämlich Straßburg vnd Zürichgemacht vnd crhcpt hat, tod vnd ab sin" und sie beiderseits um alles in Worten, Schriften und Werke»Vorgegangene geschlichtet und dic Gefangenen lcdig sein. Und weil der Bestand, der zwischen beide»Städten bis Mariä Geburt gemacht, zu kurz ist, als daß während desselben dic vorbenanntcn Verhau^lungcn zu Ende geführt werden könnten, so hat Straßburg eingewilligt, denselben so lang zn erstrecke»,als auch Zürich einwilligen werde.

1«<».

Lu cern.

3. September (Dv»s>ag nach «»«»>.

Staatsarchiv r'uccru Lucernerabschicdcsammlung. ».NW,

Boten: Zürich (niemand anwesend). Bern. Bartholomäus Hubcr. Lneern. Easpar von Hertenstein, Schultheiß; Ludwig Kramer; Anton Scherer. llri. Hans Jmhof. Schwhz. Ammann AbvbcrgUntcrwaldcn. Niclans von Znbcn, Altammann. Zug. Der junge Haöler. Glarns (nicht angegcbcndFrcibnrg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothnrn. Cunzmann Vogt.

Aus seinem Gefängnis; im Kloster Einsiedel,! ist ein Mönch Namens Hans Hutmacher von Burgdorf entsprungen. Es wird beschlossen: in welchem Ort man denselben ergreife, da soll man ihn schwört»oder trösten lassen, daß er gegen den Abt vor Niemand andern, als vor dem Bischof von Konstanz Necht