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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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August llVT

». Den Bischof von Grenoble (Jost von Silincn) soll man zn Rom beim Papst und wo es sonstnock, erforderlich sein möchte, empfehlen, damit er als Bischof von Sitten bestätigt werde und dennochdas Bisthnm (Grenoble beibehalten könne, I». Herr Urban von Ehivre», Abt von Damicr in Savoven.soll beim Papst zur Bestätigung als Bischof von Genf empfohlen werden, « . Den Kauf um das Oberland sagen alle Orte zn, ausgenommen Zürich, «I. Zn Betreff der Angelegenheit des Elans Rinck gegenden (trafen von Metsch sind die wenigsten Boten mit Bollmachtcn versehen, bnccrn erklärt sicb, gemeinschaülich mit andern Orten, die dazu geneigt seien, eine Botschaft an den Herzog von Oesterreich znsenden; aber auch wenn kein Ort mithalten wolle, so werde buccrn allein die Botschaft senden und denvon Metsch vor (Bericht nehmen, Zn Betracht, daß die Ehre der Eidgenossen bei diesem Handel sehr betbciligt erscheint, soll man auf nächstem Zag sich über die Sache aussprechen. Der bebensmitteltbenrnngwegen wird beschlossen, alle Orte sollen verbieten, Korn aus der Eidgenossenschaft wegzuführen, Reichtdieie Maßregel nicht ans, so soll man auf Pcrmindcrnng der Grcmper und Vorläufer Bedacht nehmen,lliitcrwaldcn und andere Orte, die Butter und Molken ans den Markt von bncern bringen, werden eingeladen zn verordnen, daß gemeincr Rauf gegeben, die Butter auf den Märkten verkauft und nicht ein-gestellt, und daß der Borkans beschränkt werde, I. Bon der Ansprachen an Mailand und der Zölle undanderer zwischen den Eidgenossen und dem Herzogtbnm Mailand streitigen Pniikte wegen, derentwegender Stadtschreiber von buecrn nach Mailand abgeordnet ist, wird beschlossen, daß auch llri einen Botenhincinscndcn soll. Beide sollen dann Bollmacht haben, alle Beschwerden gemeiner Eidgenossen und derPrivatansprecher zn verhandeln. Die Kosten sollen zur Hälfte von gemeinen Eidgenossen, zur Hälfte vonden Ansprechen! getragen werden. Uebrigens will man in Zukunft sich deutscher und anderer Rosse wegen,die nach Mailand geführt werden, in keine Verwicklungen mehr einlassen, ZcdeS Ort soll auch sorgen,daß von deil Reinigen kein Geläut oder Krieg angefangen werde. Verletzungen der Eapitel sollen vongemeinen Eidgenossen behandelt werden Die übrigen Orte haben sich für Unterwalden, Glarns undZug, welche keine Vollmacht besaßen, dieser Sachen gemächtigt, Ans Klage des Melchior Ruß,^tadlscbreibers zn buccrn, wurde der Untervogt im Wagenthal beauftragt, den Wirthen zn Eins undRiisegg zn gebieten, daß sie die Taverne von jenem empfangen oder aber keinen Wein mehr schenken, bisne vor gemeinen Eidgenossen dem Rnß seine Briefe und Gewahrsams abgesetzt bätten, I». Wegen Anf-nabnie des Dclsins in die Vereinigung waren nicht alle Boten zn endlicher Antwort bevollmächtigt, daherwurde die Sache verschoben, l. Auf eine Einfragc des bandvogts im Thurgau, wie man es der Eidewegen im Zbnrgan gebalten wissen wolle, soll am nächsten Zag Antwort gegeben werden, Zürich wirdansgefordcrt, die Seinen zn Weinfclden und anderwärts schwören zu lassen. It. Auf eine Beschwerdegemeiner bandsaßen im Zbnrgan wegen der geistlichen Bännc und Sachen, die dem band großen Schadenbringen, bat man davon geredet, daß kein baie den andern und kein Priester einen baien um Geldschuldvor geistliches Gericht laden soll, ausgenommen um Ehesachen; um Zinse und Zehnten, welche an Kirchenund Pfründen gehören, möge es gehalten werden, wie von Alters her. Im klebrigen soll jeder denandern vor icinem ordentlichen Richter belangen. Man soll dem Vogt befehlen, das zu halten. Undvabei svll jeder Bote beimbringen, wie man die Sache weiter ordnen wolle bezüglich des Geldes, das zn^t, Gallen liegt. Der bandvogt soll Jedermann verbieten, den andern vor das bandgcricht zu laden;icder soll den andern in seinen geordneten Gerichten und nicht weiter suckwn. I. Da bueern einen Still"and in der cttenbürenschen Sache bis zum Tage Mariä Geburt zugesagt, so erkannten die Boten der

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